Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F.

Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F. (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-bundesdatenschutzgesetzes-und-anderer-gesetze-g-sig-14019424/112039) unter Benennung des betreffenden Zeitraums. Kurz: es genügen die reine Anzahl und der Zeitraum dieser Meldungen. Diese Informationen sollten vorliegen, da andere Aufsichtsbehörden (z.B. das ULD, Schleswig-Holstein) derartige Meldungen sogar auf ihrer Website veröffentlicht haben.

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  • Datum
    16. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F. [#263366]
Datum
16. November 2022 08:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F. (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-bundesdatenschutzgesetzes-und-anderer-gesetze-g-sig-14019424/112039) unter Benennung des betreffenden Zeitraums. Kurz: es genügen die reine Anzahl und der Zeitraum dieser Meldungen. Diese Informationen sollten vorliegen, da andere Aufsichtsbehörden (z.B. das ULD, Schleswig-Holstein) derartige Meldungen sogar auf ihrer Website veröffentlicht haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263366/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.11.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F. [#263366]
Datum
16. November 2022 09:45
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.11.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: L5.2.3.8095/22 Aktenzeichen: L5.2.3.8095/22 Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ih…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen: L5.2.3.8095/22
Datum
23. November 2022 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: L5.2.3.8095/22 Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre E-Mail vom 16. November 2022. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen beantragten Informationen uns nicht mehr zu Verfügung stehen. Sie wurden mit Einführung der DS-GVO und dem Wegfall der Aufgabe gelöscht. Ich bedaure Ihnen nicht weiterhelfen zu können. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Aktenzeichen: L5.2.3.8095/22 [#263366] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundl…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen: L5.2.3.8095/22 [#263366]
Datum
24. November 2022 20:40
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263366/