UIG-Anfrage: Übersicht von Umweltinformationen

Eine Übersicht sämtlicher Umweltinformationen, die dem Verfassungsschutz vorliegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Januar 2018
  • Frist
    2. März 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht…
An Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
UIG-Anfrage: Übersicht von Umweltinformationen [#26337]
Datum
28. Januar 2018 23:24
An
Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht sämtlicher Umweltinformationen, die dem Verfassungsschutz vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.01.2018. Darin bitten Sie um Übermittlung einer Ü…
Von
Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: UIG-Anfrage: Übersicht von Umweltinformationen [#26337]
Datum
28. Februar 2018 16:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.01.2018. Darin bitten Sie um Übermittlung einer Übersicht sämtlicher Umweltinformationen, die dem Verfassungsschutz vorliegen. Aufgabe des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz ist die Beobachtung von Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des § 5 Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG). Die Beobachtung erfolgt durch gezielte und planmäßige Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen. Über die Beobachtung hinaus bestehen Mitwirkungsaufgaben bei Sicherheitsüberprüfungen (§ 6 LVerfSchG) sowie Unterrichtungspflichten gegenüber der rheinland-pfälzischen Landesregierung und der Öffentlichkeit (§ 7 LVerfSchG). Die Sammlung und Auswertung von Umweltinformationen im Sinne von § 5 Absatz 3 Ziffer 1 bis 6 Landestransparenzgesetz (LTranspG) gehört dagegen nicht zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes. Diese werden hier daher nicht vorgehalten. Dementsprechend liegt auch keine diesbezügliche Übersicht vor. Es sei der Hinweis erlaubt, dass die Verfassungsschutzbehörde keine Stelle im Sinne des § 2 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz –VIG) ist. Insoweit Sie Ihren Antrag auf das LTranspG stützen, so werden Sie gebeten, diesen ggfls. zu konkretisieren, um einen etwaigen Bezug zu o. g. Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes herstellen zu können. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage zu Umweltinformationen. Entgegen Ih…
An Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: UIG-Anfrage: Übersicht von Umweltinformationen [#26337]
Datum
1. März 2018 16:30
An
Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage zu Umweltinformationen. Entgegen Ihrer Annahme gehe ich davon aus, dass der Verfassungsschutz über derartige Informationen verfügt, da der Begriff weit auszulegen ist und auch Daten betrifft, die Auswirkungen auf die Umwelt dokumentieren. Bitte senden Sie mir ggf. geeignete Verzeichnisse nach § 9 (1) Satz 2 zu, damit ich dies nachprüfen kann. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 26337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihren Hinweis. Auch bei weiter Auslegung des Umweltinformationsbegri…
Von
Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: AW: UIG-Anfrage: Übersicht von Umweltinformationen [#26337]
Datum
5. März 2018 14:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihren Hinweis. Auch bei weiter Auslegung des Umweltinformationsbegriffes verfügt die rheinland-pfälzische Landesverfassungsschutzbehörde nicht über die begehrten Informationen. Um einen Hinweis geben zu können, welche transparenzpflichtige Stellen gegebenenfalls stattdessen für Sie in Frage kommen, rege ich eine weitere Konkretisierung der von Ihnen mit Ihrem Antrag erbetenen Informationen an. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LTranspG. Die bisherige Korres…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „UIG-Anfrage: Übersicht von Umweltinformationen“ [#26337]
Datum
28. April 2018 23:23
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LTranspG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/26337 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Verfassungsschutz zumindest eine Übersicht von vorhandenen Umweltinformationen erstellen müsste. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 26337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Informationsanfrage an den Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und di…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Informationsanfrage an den Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz
Datum
14. Mai 2018 14:06
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 14.05.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.061 Ihr Zeichen: #26337 <<E-Mail-Adresse>> Ihre Informationsanfrage an den Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz Ihre E-Mail vom 28.04.2018 Sehr geehrter Herr Semsrott, in der oben bezeichneten Angelegenheit habe ich Ihre Anfrage erhalten und diese unter informationsfreiheitsrechtlichen Aspekten geprüft. Ich möchte Ihnen nun gerne das Ergebnis meiner Prüfung mitteilen: Der Begriff der Umweltinformation ist weit auszulegen. Er umfasst unter anderem alle Daten über Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt (§ 5 Abs. 3 Nr. 2 LTranspG) und Maßnahmen sowie Tätigkeiten (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 lit. a) LTranspG), die sich auf Umweltbestandteile auswirken oder wahrscheinlich auswirken. Aufgrund dieses weiten Begriffsverständnisses steht der im Landesverfassungsschutzgesetz festgelegte Aufgabenbereich dem Vorliegen von Umweltinformationen bei dem Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz nicht notwendigerweise entgegen. Ob eine Information als Umweltinformation zu qualifizieren ist, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Ob der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz vorliegende Umweltinformationen bereits in der Vergangenheit in Form einer Übersicht zusammengetragen hat, ist nicht maßgeblich. Nach § 11 Abs. 1 S. 1 LTranspG wird der Zugang zu den bei den transparenzpflichtigen Stellen vorhandenen Informationen auf Antrag gewährt. Vorhandene Informationen sind alle Informationen, die durch das Heraussuchen aus Akten, Vorgängen oder Dateien zusammengetragen werden können. Dass für eine Übersicht das Zusammentragen von Umweltinformationen erforderlich ist, stellt somit kein Ablehnungsgrund dar. Der Verfassungsschutz ist jedoch nicht zu einer Aufbereitung, Bewertung oder Bearbeitung heraussuchbarer Informationen verpflichtet. Ich habe den Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz gebeten, Ihren Antrag unter Zugrundelegung dieser informationsfreiheitsrechtlichen Aspekte erneut zu prüfen. Bei Rückfragen können Sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Informationsanfrage an den Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz [#26337] Sehr geehrte Damen und Herren, mei…
An Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Informationsanfrage an den Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz [#26337]
Datum
14. Juli 2018 15:06
An
Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „UIG-Anfrage: Übersicht von Umweltinformationen“ vom 28.01.2018 (#26337) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 135 Tage überschritten. Nach der Prüfung durch den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit möchte ich Sie bitten, den Stand der Anfrage mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 26337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz
Ihre Informationsanfrage Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Datum vom 28.02.2018 und 05.03.2018 wurde Ihnen mitgete…
Von
Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Informationsanfrage
Datum
6. August 2018 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Datum vom 28.02.2018 und 05.03.2018 wurde Ihnen mitgeteilt, dass die Landesverfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz nicht über die von Ihnen geforderten Umweltinformationen verfügt. Ein davon abweichender Sachstand, welcher Ihnen mitzuteilen wäre, ist hier nicht gegeben. Es sei jedoch der Hinweis erlaubt, dass Ihnen die Möglichkeit zur Konkretisierung des Begehrens eingeräumt wurde, um die qualifizierte Suchbarkeit in Datenbeständen zu ermöglichen. Dies wird ausdrücklich noch einmal wiederholt, obwohl nach der Rechtsauffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz das Transparenzgesetz nicht zu einer Aufbereitung, Bewertung oder Bearbeitung heraussuchbarer Informationen verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Informationsanfrage [#26337] Sehr geehrte Damen und Herren, ohne eine Übersicht von Umweltinformationen …
An Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Informationsanfrage [#26337]
Datum
16. August 2018 10:09
An
Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ohne eine Übersicht von Umweltinformationen kann ich meine Anfrage leider nicht einschränken. Gerade deswegen bitte ich Sie ja um eine Übersicht von Umweltinformationen, die beim Verfassungsschutz vorliegen. Dazu könnten z.B. Energieberichte gehören und Abgaswerte von Dienstwagen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 26337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>