Vertrag mit der deutschen Hochschulwerbung

Anfrage an: Universität Bremen

den Vertrag inklusive aller Nebenabsprachen mit der deutschen Hochschulwerbung.

Der Schwärzung von persönlichen Daten stimme ich zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2018
  • Frist
    2. März 2018
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den V…
An Universität Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag mit der deutschen Hochschulwerbung [#26347]
Datum
29. Januar 2018 17:05
An
Universität Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Vertrag inklusive aller Nebenabsprachen mit der deutschen Hochschulwerbung. Der Schwärzung von persönlichen Daten stimme ich zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihren Antrag erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Von
Universität Bremen
Betreff
AW: Vertrag mit der deutschen Hochschulwerbung [#26347]
Datum
30. Januar 2018 09:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihren Antrag erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> sicher ist meine Anfrage vom 29.01. im Tagesgeschäft untergegangen. Ich möch…
An Universität Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrag mit der deutschen Hochschulwerbung [#26347]
Datum
1. März 2018 11:07
An
Universität Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> sicher ist meine Anfrage vom 29.01. im Tagesgeschäft untergegangen. Ich möchte Sie um eine Antwort bitten und darauf hinweisen, dass gemäß BremIFG §7 Abs. 6 heute die Frist für die Antwort ausläuft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Verzögerung. Hiermit möchte ich Ihnen auf Ihre Anfrag…
Von
Universität Bremen
Betreff
WG: Vertrag mit der deutschen Hochschulwerbung [#26347]
Datum
5. März 2018 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,9 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Verzögerung. Hiermit möchte ich Ihnen auf Ihre Anfrage mitteilen, dass die Deutsche Hochschulwerbung die Einwilligung zur Veröffentlichung der geforderten Daten mit Hinweis auf § 6 IFG (Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) nicht erteilt hat. Damit ist es eine Herausgabe der von Ihnen erbetenen Unterlagen nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte Sie hiermit darauf hinweisen, dass Sie überprüfen müssen, ob schut…
An Universität Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vertrag mit der deutschen Hochschulwerbung [#26347]
Datum
5. März 2018 22:02
An
Universität Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte Sie hiermit darauf hinweisen, dass Sie überprüfen müssen, ob schutzwürdige Interessen vorliegen. Ich möchte Sie auch auf besagten §6 Abs. 3 aufmerksam machen: "[...] Bei der Veröffentlichung nach § 11 oder der Informationsgewährung auf Antrag gemäß § 1 Absatz 2 sind die geheimhaltungsbedürftigen Teile der Angaben unkenntlich zu machen oder abzutrennen. [...]" Ich möchte Sie wiederholt bitten, mir den Vertrag, mit ggf. geschwärzten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, zuzusenden oder mir andernfalls zu bestätigen, dass der Vertragspartner gemäß §6 Abs. 3 Satz 1 den gesamten Vertrag als Geschäftsgeheimnis begründet ausgewiesen hat und Sie diese Begründung nach Prüfung akzeptiert haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach § 6 Satz 2 IFG besteht ein Schutz von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen. In die…
Von
Universität Bremen
Betreff
AW: WG: Vertrag mit der deutschen Hochschulwerbung [#26347]
Datum
6. März 2018 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,9 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in nach § 6 Satz 2 IFG besteht ein Schutz von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen. In diesen Fällen ist der Informationszugang unter den Vorbehalt der Einwilligung des Betroffenen gestellt. Fehlt diese entsprechende Einwilligung, darf der Zugang zu den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht gewährt werden. Der Schutzbereich des § 6 Satz 2 IFG umfasst unternehmensbezogene Informationen. Dies sind alle Tatsachen, Umstände und Vorgänge wirtschaftlicher Unternehmung, in diesem Fall der Firma Deutsche Hochschulwerbung. Verträge, in denen Geschäftsbeziehungen im Detail geregelt werden, stellen unternehmensbezogene Informationen dar. Aufgrund der zwingende Vorgabe, die Einwilligung vor Veröffentlichung unternehmensbezogener Informationen einzuholen, habe ich die Deutsche Hochschulwerbung kontaktiert. Diese hat der Veröffentlichung dieser unternehmensbezogenen Informationen vollumfänglich nicht zugestimmt. Auch einer Veröffentlichung mit geschwärzten bzw. unkenntlich gemachten Passagen wurde nicht eingewilligt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Br…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit der deutschen Hochschulwerbung“ [#26347]
Datum
6. März 2018 08:55
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bremen (BremIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/26347 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Zugang zu dem Vertrag mit Referenz auf §6 BremIFG komplett verwehrt wurde. Ich bin der Überzeugung, dass nicht alle Teile des Vertrags unter diesen Paragraphen fallen, weshalb ich auch bei der Universtät nachgefragt habe. Auf diese Nachfrage wurde mir meine konkrete Frage, ob der gesamte Vertrag unter "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" fällt, nicht bzw. nur sehr schwammig beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> BremIFG §6 Abs. 2 betrifft eben genau nicht alle unternehmerischen Informatio…
An Universität Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit der deutschen Hochschulwerbung“ [#26347]
Datum
6. März 2018 09:09
An
Universität Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> BremIFG §6 Abs. 2 betrifft eben genau nicht alle unternehmerischen Informationen, sondern nur "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse", an denen der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse an der Nichtverbreitung hat. Dieser Begriff wird im Satz danach auch noch erklärt: BremIFG §6 Abs. 2 Satz 2: "Ein berechtigtes Interesse [an der Nichtverbreitung] liegt vor, wenn das Bekanntwerden einer Tatsache geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern oder wenn es geeignet ist, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen." Ich bitte Sie wiederholt: Bitte bestätigen Sie mir, dass die Deutsche Hochschulwerbung ein berechtigtes Interesse im Sinne des BremIFG an der Nichtverbreitung des gesamten Vertrages hat und sie dieses Interesse überprüft haben oder senden Sie mir den gesamten Vertrag, mit ggf. geschwärzten Passagen, zu. Ich möchte Sie außerdem darauf hinweisen, dass ich die gesetzliche Vermittlungsstelle (in diesem Fall den*die Landesbeauftragte*n für Datenschutz) um Vermittlung in diesem Fall gebeten habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir wurden von einem Petenten (hier in CC.) gebeten hinsichtlich seiner Anfrage bei I…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit der deutschen Hochschulwerbung“ [#26347]
Datum
9. März 2018 12:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir wurden von einem Petenten (hier in CC.) gebeten hinsichtlich seiner Anfrage bei Ihnen nach dem durch die Universität Bremen abgeschlossenen Vertrag mit der Deutschen Hochschulwerbung zu vermitteln. Nach Durchsicht des ausgetauschten Schriftverkehrs komme ich zu der Auffassung, dass zumindest hinsichtlich des Verfahrens und der Begründung der Ablehnung Mängel vorliegen. Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass ein Vertrag regelmäßig nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht, um urheberrechtlich geschützt zu sein, so dass eine Ablehnung der Herausgabe von Verträgen nicht auf § 6 Abs. 1 S. 1 Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) gestützt werden kann. Hinsichtlich des Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist zu berücksichtigen, dass dieser nicht absolut gilt. Zum Einen muss die Behörde eigenverantwortlich aufgrund der Begründungen des Unternehmens prüfen, ob die geltend gemachten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse tatsächlich solche sind. Für Verträge gilt hier, dass ich bisher kein Beispiel kenne, indem der gesamte Vertrag als ein solches schutzwürdiges Geheimnis zu betrachten gewesen wäre. Hier ist für jede Klausel im Vertrag gesondert zu prüfen, ob diese ein solches Geheimnis darstellt. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass der Gesamtpreis regelmäßig nicht als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis zu bewerten ist. Allenfalls könnten solche Vertragsbestandteile darunter fallen, die Kalkulationsgrundlagen des Unternehmens offenlegen. Zudem dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse nicht nur nach Einwilligung durch den Geheimnisträger offengelegt werden, sondern auch, wenn die Interessenabwägung gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 BremIFG ergibt, dass das Informationsinteresse der antragstellenden Person oder der Allgemeinheit die schutzwürdigen Belange des oder der Betroffenen überwiegt. Da der Antragsteller sich hier aber mit einer Unkenntlichmachung aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einverstanden erklärt hat, bedarf es weder der Einholung einer besonderen Begründung gem. § 7 Abs. 2 S. 3 BremIFG beim Antragsteller, noch einer Interessenabwägung durch die Behörde. Ob und inwieweit einzelne Vertragsbestandteile daher vor Herausgabe des Vertrags an den Antragsteller hier zu schwärzen sind, vermag ich allerdings auf Basis der mir vorliegenden Informationen nicht abschließend zu bewerten. Ich bitte Sie daher, mir eine Kopie des Vertrags und der Begründung Ihres Vertragspartners zu übersenden (§ 13 Abs. 3 BremIFG in Verbindung mit § 27 Abs. 2 Nr. 1 Bremisches Datenschutzgesetz). Gerne können Sie mir die Problematik auch zunächst telefonisch oder schriftlich erläutern. Für Ihre Rückmeldung erlaube ich mir, mir eine Wiedervorlagefrist zum 26.03.2018 zu notieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich hatte Sie um Vermittlung bei der IFG-Anfrage an die Universität Bremen be…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit der deutschen Hochschulwerbung“ [#26347]
Datum
5. April 2018 20:28
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich hatte Sie um Vermittlung bei der IFG-Anfrage an die Universität Bremen bezüglich der Verträge mit der deutschen Hochschulwerbung gebeten. Ich bedanke mich hiermit schon einmal für Ihre Mühen. Sie hatten der Universität eine Wiedervorlagefrist zum 26.03. gesetzt. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir kurz eine Statusmeldung geben könnten, ob die Universität auf die Vermittlung reagiert hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Durchsicht meiner Posteingänge konnte ich feststellen, dass ich leider bisher ke…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit der deutschen Hochschulwerbung“ [#26347]
Datum
20. April 2018 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Durchsicht meiner Posteingänge konnte ich feststellen, dass ich leider bisher keine Rückmeldung der Universität auf meine Bitte um Stellungnahme erhalten habe. Ich habe heute nochmal bei der IFG-Beauftragten der Universität nachgefragt und werde der Sache Anfang Mai nach Rückkehr aus meinem Urlaub weiter nachgehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich nehme Bezug auf meine immer noch schwebende Anfrage nach dem BremIFG vom …
An Universität Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit der deutschen Hochschulwerbung“ [#26347]
Datum
4. Juli 2018 16:59
An
Universität Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich nehme Bezug auf meine immer noch schwebende Anfrage nach dem BremIFG vom 29.1.2018, in der ich um die Zusendung des Vertrages zwischen der Universität und der deutschen Hochschulwerbung bat. Ich habe in diesem Fall auch die Beauftragte des Landes Bremen für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung gebeten (Mail vom 06.03.2018). Leider folge auf die Mail vom 9.3.2018 von Frau Pöser (mit Wiedervorlagefrist bis zum 26.03.2018) nach meinen Informationen keinerlei Rückmeldung von Ihnen. Ich bitte Sie, sollten Sie weiterhin den Standpunkt vertreten, dass der Vertrag im Sinne des BremIFG nicht anfragbar ist, auf das Vermittlungsangebot seitens der Bremer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzugehen. Sollten Sie auch das nicht als zielführend erachten, bitte ich Sie um Zusendung eines widerspruchsfähigen Ablehnungsbescheids, gegen den ich bereits jetzt meinen Widerspruch ankündigen möchte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich hatte Sie im März um Vermittlung in meiner IFG-Anfrage vom Januar an die …
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit der deutschen Hochschulwerbung“ [#26347]
Datum
23. Juli 2018 14:17
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich hatte Sie im März um Vermittlung in meiner IFG-Anfrage vom Januar an die Universität bezüglich des Vertrags mit der deutschen Hochschulwerbung gebeten. Sie hatten mir hierzu am 20.4. bereits mitgeteilt, dass auf das Vermittlungsangebot von Ihnen keine Antwort seitens der Universität einging. Ich habe deshalb vor zwei Wochen bei der Universität wiederholt nachgefragt und um eine Antwort und ggf. einen widerspruchsfähigen Ablehnungsbescheid gebeten. Leider habe ich auch auf diese Anfrage keine Antwort der Universität erhalten. Ich würde mich deshalb sehr freuen, wenn Sie ein weiteres mal vermitteln könnten. Den gesamten Mailverlauf können Sie unter https://fragdenstaat.de/a/26347 einsehen. Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Universität Bremen
Antwort auf die Anfrage (über Klageweg) Diese Antwort hat mir die Universität über das Verwaltungsgericht Bremen z…
Von
Universität Bremen
Via
Briefpost
Betreff
Antwort auf die Anfrage (über Klageweg)
Datum
8. November 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Diese Antwort hat mir die Universität über das Verwaltungsgericht Bremen zukommen lassen.