Anfrage zu rechten Chatgruppen und Hinweisen in den Polizeidienststellen und/oder Polizeibehörden

Wieviele Polizeibeamte und/oder Polizeiangestellte sind insgesamt in rechten Chatgruppen seit 2005 in Sachsen-Anhalt aufgefallen?
Wie viele Polizeibeamte und/oder Polizeiangestellte sind insgesamt durch rechtsgesinnte Äußerungen seit 2005 in sachsen-Anhalt aufgefallen?
Wie viele Hinweise auf Polizeibeamte und/oder Polizeiangestellte in rechten Chatgruppen und/oder Äußerungen, Handlungen oder Verhaltensweisen die auf eine rechtsextreme Gesinnung schließen lassen gab es in Sachsen-Anhalt?
In wie vielen und welchen Polizeidienststellen/Polizeibehörden kam es zu solchen Vorfällen und Hinweisen in Sachsen Anhalt?
In wie vielen Fällen kam es zu Straf- und/oder Disziplinarverfahren in Sachsen-Anhalt?
In wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung und/oder disziplinarischen Konsequenzen in Sachsen-Anhalt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: W…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu rechten Chatgruppen und Hinweisen in den Polizeidienststellen und/oder Polizeibehörden [#263476]
Datum
17. November 2022 18:30
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Polizeibeamte und/oder Polizeiangestellte sind insgesamt in rechten Chatgruppen seit 2005 in Sachsen-Anhalt aufgefallen? Wie viele Polizeibeamte und/oder Polizeiangestellte sind insgesamt durch rechtsgesinnte Äußerungen seit 2005 in sachsen-Anhalt aufgefallen? Wie viele Hinweise auf Polizeibeamte und/oder Polizeiangestellte in rechten Chatgruppen und/oder Äußerungen, Handlungen oder Verhaltensweisen die auf eine rechtsextreme Gesinnung schließen lassen gab es in Sachsen-Anhalt? In wie vielen und welchen Polizeidienststellen/Polizeibehörden kam es zu solchen Vorfällen und Hinweisen in Sachsen Anhalt? In wie vielen Fällen kam es zu Straf- und/oder Disziplinarverfahren in Sachsen-Anhalt? In wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung und/oder disziplinarischen Konsequenzen in Sachsen-Anhalt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263476/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Zu Ihrem Antrag auf Inf…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
{Disarmed} Anfrage zu rechten Chatgruppen und Hinweisen in den Polizeidienststellen und/oder Polizeibehörden [#263476]
Datum
25. November 2022 10:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Zu Ihrem Antrag auf Informationszugang nehme ich – Ihrer Bitte entsprechend – zunächst hinsichtlich der zu erwartenden Kosten (§ 10 Abs. 1 IZG LSA) wie folgt Stellung: Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Kosten sind - das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 19. Juni 2008 (GVBl. LSA 2008, S. 242), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Februar 2020 (GVBl. LSA S. 25, 37), - die Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) vom 21. August 2008 (GVBl. LSA 2008, S. 302), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Juni 2018 (GVBl. LSA 2018, S. 159), -das Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) vom 27. Juni 1991 (GVBl. LSA 1991, S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Mai 2010 (GVBl. LSA 2010, S. 340) und - die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) vom 10. Oktober 2012 (GVBl. LSA 2012, S. 336), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juni 2022 (GVBl. LSA S. 138). Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 IZG LSA in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 2 VwKostG LSA sind Kosten auch zu erheben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Amtshandlung gerichteter Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird. Die Gebührenberechnung erfolgt gemäß Nr. 1 des Teils A der Anlage zu § 1 der IZG LSA KostVO nach Zeitaufwand. § 10a IZG LSA bestimmt, dass eine Gebührenfestsetzung nicht erfolgt, wenn die Verwaltungskosten für eine Amtshandlung nicht mehr als 50 Euro betragen. Zur Beantwortung der Fragen bedarf es einer Datenerhebung/-recherche in den derzeit bestehenden sieben Polizeibehörden/ Fachhochschule Polizei (auch für die vor der Polizeistrukturreform 2008 und 2019 jeweils vorhandenen Organisationsstrukturen), wobei zunächst geprüft werden muss, ob und welche Daten (unter Beachtung der Vorschriften zum Verwertungsverbot und der Tilgung gemäß § 16 Disziplinargesetz sowie weiterer datenschutzrechtlicher Bestimmungen) hierzu überhaupt noch vorhanden sind. Insoweit wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass nicht eingeschätzt werden kann, in welchem Umfang eine Datenerhebung möglich ist und zugleich keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass die zu erhebenden Angaben vollständig sind. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Prüfung von rechten Chatinhalten, zumindest bezogen auf den verbreitetsten Instant-Messenger WhatsApp frühestens mit dessen Entwicklung im Jahr 2009 tatsächlich möglich erscheint. Gemäß § 3 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 AllGO LSA sind für Beamte der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt 71 Euro und für Beamte der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt 57 Euro als Stundensatz zugrunde zu legen. Für jede angefangene Viertelstunde ist nach § 3 Abs. 2 AllGO ein Viertel des Stundensatzes zu berechnen. Soweit im Vorfeld einer Amtshandlung überhaupt abschätzbar, dürften nach derzeitiger Sachlage für die Bearbeitung Ihres Antrages bzw. für die Erhebung der erbetenen Daten Verwaltungskosten von mindestens 300 Euro anfallen. Den jeweiligen Höchstsatz können Sie der IZG LSA KostVO (Teil A der Anlage) entnehmen. Sofern Sie mir nicht innerhalb von vier Wochen mitteilen, ob Sie die kostenpflichtige Amtshandlung weiterhin begehren, betrachte ich Ihr Auskunftsersuchen als gegenstandslos und werde auf die Kostenfestsetzung für die bisher durchgeführten Amtshandlungen zur Ermittlung und Mitteilung der voraussichtlichen Kosten wegen Geringfügigkeit verzichten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu rechten Chatgruppen und Hinweisen in den Polizeidienststellen und/oder Polizeibehörden“ [#263476]
Datum
25. November 2022 12:42
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/263476/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine einfache Anfrage nach dem IFG grundsätzlich kostenfrei zu erfolgen hat. Des Weiteren besteht öffentliches Informationsinteresse an der Beantwortung der Anfrage. Der zeitliche Aufwand für die einfache Anfrage beläuft sich auf weniger als 30 Minuten. Ich verweise hiermit ausdrücklich auf die kostenfrei beantwortete und gleich lautende Anfrage an das Sächsiche Staatsministerium des Innern. https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zu-rechten-chatgruppen-und-hinweisen-in-den-polizeidienststellen-und-oder-polizeibehoerden-3/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 263476.pdf Anfragenr: 263476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263476/
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Bezug: Ihre Nachricht an den Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt Sehr << Antra…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
{Disarmed} Anfrage zu rechten Chatgruppen und Hinweisen in den Polizeidienststellen und/oder Polizeibehörden [#263476]
Datum
19. Dezember 2022 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Bezug: Ihre Nachricht an den Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte Sie um Mitteilung, ob die mit Ihrer IZG-Anfrage vom 17.11.22 erbetenen Angaben zu rechten Chats – ähnlich wie das Bundesland Sachsen – für den Zeitraum 2017 bis 2022 ausreichend wären. Diese statistischen Daten liegen hier vor und müssten nicht umfangreich recherchiert werden. Für die Auskunft zum Zeitraum 2017 bis 2022 wäre die Auskunft insofern kostenfrei. Für Ihre Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ja Danke die Auskunft war ausreichend. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> &l…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: {Disarmed} Anfrage zu rechten Chatgruppen und Hinweisen in den Polizeidienststellen und/oder Polizeibehörden [#263476]
Datum
19. Dezember 2022 18:16
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ja Danke die Auskunft war ausreichend. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263476/

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Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> zur Beantwortung Ihrer IZG-Anfrage verweise ich auf den beigefügten Besch…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
{Disarmed} AW: Anfrage zu rechten Chatgruppen und Hinweisen in den Polizeidienststellen und/oder Polizeibehörden [#263476]
Datum
11. Januar 2023 16:45
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
770,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> zur Beantwortung Ihrer IZG-Anfrage verweise ich auf den beigefügten Bescheid. Mit freundlichen Grüßen