Organigramm der Ausländerbehörde Essen

Ich verlange und beantrage die Zugänglichmachung der nach § 12 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) veröffentlichungspflichtigen und allgemein und insofern auch kostenfrei zugänglich zu machenden Geschäftsverteilungspläne, Organigramme, Aktenpläne und Verzeichnisse der Ausländerbehörde der Stadt Essen.

In dem Organigramm sind die E-Mail-Adressen und Telefondruchwahlen aller Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit den jeweiligen Zuständigkeiten aufzuführen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Markus Wild
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Markus Wild
Betreff
Organigramm der Ausländerbehörde Essen [#263538]
Datum
18. November 2022 13:59
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich verlange und beantrage die Zugänglichmachung der nach § 12 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) veröffentlichungspflichtigen und allgemein und insofern auch kostenfrei zugänglich zu machenden Geschäftsverteilungspläne, Organigramme, Aktenpläne und Verzeichnisse der Ausländerbehörde der Stadt Essen. In dem Organigramm sind die E-Mail-Adressen und Telefondruchwahlen aller Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit den jeweiligen Zuständigkeiten aufzuführen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Wild Anfragenr: 263538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263538/ Postanschrift Markus Wild << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Wild
Kommunalverwaltung Essen
Hallo Herr Wild, hier finden Sie den Telefonbucheintrag des Fachbereichs 38, "Zentrale Ausländerbehörde, St…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Organigramm der Ausländerbehörde Essen [#263538]
Datum
28. November 2022 15:49
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
4,9 KB


Hallo Herr Wild, hier finden Sie den Telefonbucheintrag des Fachbereichs 38, "Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten" unter www.essen.de. https://www.essen.de/organisationen/detail_1244825.de.html Zum Schutz der Mitarbeitenden und zur Vermeidung von Störungen des Dienstbetriebes werden nicht alle Kontaktdaten der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter veröffentlicht. Über das Telefonbuch werden ausreichende Kontaktdaten für die Öffentlichkeit bereitgestellt. Darüber hinaus kann ich Ihnen ein Organigramm des Fachbereichs zur Verfügung stellen (siehe Anhang). Mit freundlichen Grüßen
Markus Wild
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> vielen Dank für die zügige Bearbeitung der Anfrage s…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Markus Wild
Betreff
AW: Organigramm der Ausländerbehörde Essen [#263538]
Datum
2. Dezember 2022 13:35
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> vielen Dank für die zügige Bearbeitung der Anfrage sowie hinsichtlich der Übersendung eines abstrakten Organigramms. Wir bitten hinsichtlich Ihres Ablehnungsgrundes ("Zum Schutz der Mitarbeitenden und zur Vermeidung von Störungen des Dienstbetriebes werden nicht alle Kontaktdaten der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter veröffentlicht. Über das Telefonbuch werden ausreichende Kontaktdaten für die Öffentlichkeit bereitgestellt.") um die Nennung einer Rechtsgrundlage hierfür. Eine solche ist diesseits nicht ersichtlich. Mit freundlichen Grüßen Markus Wild Anfragenr: 263538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263538/
Markus Wild
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm der Ausländerbehörde Essen“ vom 18.11.2022 (#263538) w…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Markus Wild
Betreff
AW: Organigramm der Ausländerbehörde Essen [#263538]
Datum
5. Januar 2023 10:15
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm der Ausländerbehörde Essen“ vom 18.11.2022 (#263538) wurde von Ihnen nicht ausreichend in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ich nehme Bezug auf mein Schreiben vom 02.12.2022. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Markus Wild
Kommunalverwaltung Essen
Sehr geehrter Herr Wild, das in Ihrer E-Mail genannte Schreiben vom 2. Dezember hat uns scheinbar aufgrund eines …
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Organigramm der Ausländerbehörde Essen [#263538]
Datum
5. Januar 2023 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,9 KB


Sehr geehrter Herr Wild, das in Ihrer E-Mail genannte Schreiben vom 2. Dezember hat uns scheinbar aufgrund eines Personalwechsels hier im Fachbereich nicht erreicht. Ich konnte den Inhalt nun allerdings über die Online-Ansicht Ihrer Anfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/organigramm-der-auslaenderbehoerde-essen/) nachvollziehen und habe Ihre Nachfrage entsprechend weitergeleitet. Sie erhalten schnellstmöglich eine Auskunft. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Essen
Sehr geehrter Herr Wild, nachfolgend nun die von Ihnen erbetene Rückmeldung zu Ihrer Anfrage. Nach Auffassung de…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
WG: Organigramm der Ausländerbehörde Essen [#263538]
Datum
11. Januar 2023 16:16
Status
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4,9 KB


Sehr geehrter Herr Wild, nachfolgend nun die von Ihnen erbetene Rückmeldung zu Ihrer Anfrage. Nach Auffassung der Stadtverwaltung besteht nach dem IFG NRW kein allgemeiner auf Zugang zu einer Diensttelefonliste der ZAB Essen. Grundlage hierfür ist § 6 Abs. 1 IFG NRW, wonach der Antrag auf Informationszugang abzulehnen ist soweit und solange das Bekanntwerden der Information (hier Durchwahlnummern) die Landesverteidigung, die internationalen Beziehungen, die Beziehungen zum Bund oder zu einem Land oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere die Tätigkeit der Polizei, des Verfassungsschutzes, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden beeinträchtigen würde. Eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung liegt vor, wenn sich das Bekanntwerden der Information auf die Tätigkeit einer der genannten Stellen nachteilig auswirkt (OVG Münster BeckRS 2019, BECKRS Jahr 31473<https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=300&b=2019&n=31473&z=BECKRS>). Erfasst werden in diesem Zusammenhang alle Behörden und auch Gerichte (OVG Münster ZD 2015, ZD Jahr 2015 Seite 387<https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=300&b=2015&s=387&z=ZD> (Schmittmann)). Nachteilige Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit staatlicher Stellen sind schon dann gegeben, wenn deren organisatorische Vorkehrungen zur effektiven Aufgabenerledigung gestört werden und die Arbeit der betroffenen Amtsträger dadurch beeinträchtigt bzw. erschwert wird (vgl. OVG Münster ZD 2015, ZD Jahr 2015 Seite 387<https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=300&b=2015&s=387&z=ZD> (Schmittmann)). Den vom OVG NRW herangezogenen Grund der nachteiligen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit einer Behörde und deren Arbeit hat insbesondere auch das BVerwG – zwar unter Anwendung des § 3 Nr. 2 IFG (Bund) – bereits mehrfach bestätigt. Maßgeblich ist für beide Rechtsgrundlagen (§ 6 Abs. 1 lit. a) IFG NRW und § 3 Nr. 2 IFG Bund) jedoch, dass der Informationszugangsanspruch deswegen ausgeschlossen ist, weil das Bekanntwerden der Durchwahlnummern der Sachbearbeiter*innen die Funktionsfähigkeit der ZAB gefährden. Eine Kanalisierung eingehender Anrufe darf insbesondere im Bereich der Massenverwaltung – wie es die ZAB ist – zur effektiven Organisation der Arbeitsabläufe vorgenommen werden. Mit freundlichen Grüßen