IFG Anfrage Changing Cities e.V. - Auskunft über Abwägungsprozesse iSd. MobG BE an der Treskowallee

unsere Anfrage betrifft die gegenwärtigen umfangreichen Baumaßnahmen auf der Treskowallee zwischen Waldowallee und Dorothea- bzw. Rheinsteinstraße in Berlin-Lichtenberg.

Die Senatsverwaltung für UMVK schreibt in der Antwort vom 16.9.2022 auf eine Anfrage des Abgeordnetenhauses – Drs. 19/13058 –, es habe „einen intensiven Abstimmungsprozess“ gegeben, inwiefern hier eine separate Radverkehrsführung hätte umgesetzt werden können. Im Weiteren gibt die Senatsverwaltung Ihre Antwort wieder: „Im Sinne des Mobilitätsgesetzes wurde im Rahmen der Planung geprüft, inwieweit eine Herstellung von Radverkehrsanlagen in der Treskowallee realisierbar ist.“

Auf Grundlage der Antworten des Bezirksamts in der Drs. 19/13058 ist davon auszugehen, dass gem. § 39 Abs. 2 Satz 1 MobG BE geprüft und dokumentiert wurde, “inwieweit mit dem Abschluss der Baumaßnahme eine Radverkehrsanlage im Sinne dieses Gesetzes und der weiteren Regelwerke geschaffen werden kann”.

Selbst wenn entgegen dem tatsächlichen Geschehen auf der Treskowallee (Baumaßnahmen der Wasserbetriebe, dann grundhafte Erneuerung der Fahrbahnen mit Neuherstellung des Asphaltaufbaus) und dementsprechend entgegen des Wortlauts nicht von einer „Baumaßnahme” iSd. § 39 Abs. 2 Satz 1 MobG BE ausgegangen wird und die angezeigte Prüfung daher unterlassen wurde, so hat ausweislich der Drs. 19/13048 ein Abwägungsprozess gem. § 25 MobG BE stattgefunden oder zumindest ein “Abstimmungsprozess” zwischen Ihnen und der Senatsverwaltung für SenUMVK.

Im Lichte des oben Gesagten hat Herr Jens Steckel im Namen des Changing Cities e.V. mit Anfrage vom 11. Oktober 2022, eingegangen bei der Senatsverwaltung für UMVK am 18. Oktober 2022 [#260638], um Auskunft über den Abwägungsprozess und das Abwägungsergebnis gem. § 25 Abs. 3 iVm. § 24 Abs. 4 MobG BE gebeten. Die Anfrage wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es sich um eine einfache Sanierungsmaßnahme handele und ein Abwägungsprozess wie gesetzlich vorgegeben daher nicht stattgefunden habe. Dies widerspricht aus unserer Sicht eindeutig den Antworten in der Drs. 19/13058, weshalb wir mit dieser Anfrage erneut an Sie herantreten.

Auf Grundlage des oben Gesagten bitten wir daher um:
Auskunft über den Inhalt der von Ihnen geführten Akten zur Prüfung nach § 39 Abs. 2 MobG BE in Bezug auf die (Bau)Maßnahmen auf der Treskowallee zwischen Waldowallee und Dorothea- bzw. Rheinsteinstraße. Soweit eine solche Prüfung nicht vorgenommen wurde, bitten wir um Auskunft über den Inhalt der von Ihnen geführten Akten, aus welchen hervorgeht, weshalb eine Prüfung nach 39 Abs. 2 MobG BE im beschrieben Kontext nicht unternommen wurde.
Auskunft über den Inhalt der von Ihnen geführten Akten zum Abwägungsprozess gem. §§ 24, 25 MobG BE in Bezug auf Konflikte zwischen den Anforderungen des Radverkehrs und anderen Verkehrsmitteln im Kontext der (Bau)Maßnahmen auf der Treskowallee zwischen Waldowallee und Dorothea- bzw. Rheinsteinstraße, inklusive des derzeit angestrebten Zustands nach Abschluss der (Bau)Maßnahmen. Soweit ein Abwägungsprozess nicht vorgenommen wurde, bitten wir um Auskunft über den Inhalt der von Ihnen geführten Akten, aus welchen hervorgeht, weshalb ein Abwägungsprozess gem. §§ 24, 25 MobG BE im beschrieben Kontext nicht vorgenommen wurde.
Soweit die Auskunft nicht schon bereits durch die erfragten Auskünfte nach a), b) erteilt wurde, Auskunft über den Inhalt der Akten zu dem Abstimmungsprozess zwischen Ihnen und dem Bezirksamt Lichtenberg/der Senatsverwaltung für UMVK, welche lt. der Antwort auf die Anfrage des Abgeordnetenhauses - Drs. 19/10348 - stattgefunden hat.

Mit gleichlautender Anfrage haben wir uns an die Senatsverwaltung für UMVK gewandt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
Paul Jäde
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
Paul Jäde
Betreff
IFG Anfrage Changing Cities e.V. - Auskunft über Abwägungsprozesse iSd. MobG BE an der Treskowallee [#263824]
Datum
23. November 2022 09:56
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
unsere Anfrage betrifft die gegenwärtigen umfangreichen Baumaßnahmen auf der Treskowallee zwischen Waldowallee und Dorothea- bzw. Rheinsteinstraße in Berlin-Lichtenberg. Die Senatsverwaltung für UMVK schreibt in der Antwort vom 16.9.2022 auf eine Anfrage des Abgeordnetenhauses – Drs. 19/13058 –, es habe „einen intensiven Abstimmungsprozess“ gegeben, inwiefern hier eine separate Radverkehrsführung hätte umgesetzt werden können. Im Weiteren gibt die Senatsverwaltung Ihre Antwort wieder: „Im Sinne des Mobilitätsgesetzes wurde im Rahmen der Planung geprüft, inwieweit eine Herstellung von Radverkehrsanlagen in der Treskowallee realisierbar ist.“ Auf Grundlage der Antworten des Bezirksamts in der Drs. 19/13058 ist davon auszugehen, dass gem. § 39 Abs. 2 Satz 1 MobG BE geprüft und dokumentiert wurde, “inwieweit mit dem Abschluss der Baumaßnahme eine Radverkehrsanlage im Sinne dieses Gesetzes und der weiteren Regelwerke geschaffen werden kann”. Selbst wenn entgegen dem tatsächlichen Geschehen auf der Treskowallee (Baumaßnahmen der Wasserbetriebe, dann grundhafte Erneuerung der Fahrbahnen mit Neuherstellung des Asphaltaufbaus) und dementsprechend entgegen des Wortlauts nicht von einer „Baumaßnahme” iSd. § 39 Abs. 2 Satz 1 MobG BE ausgegangen wird und die angezeigte Prüfung daher unterlassen wurde, so hat ausweislich der Drs. 19/13048 ein Abwägungsprozess gem. § 25 MobG BE stattgefunden oder zumindest ein “Abstimmungsprozess” zwischen Ihnen und der Senatsverwaltung für SenUMVK. Im Lichte des oben Gesagten hat Herr Jens Steckel im Namen des Changing Cities e.V. mit Anfrage vom 11. Oktober 2022, eingegangen bei der Senatsverwaltung für UMVK am 18. Oktober 2022 [#260638], um Auskunft über den Abwägungsprozess und das Abwägungsergebnis gem. § 25 Abs. 3 iVm. § 24 Abs. 4 MobG BE gebeten. Die Anfrage wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es sich um eine einfache Sanierungsmaßnahme handele und ein Abwägungsprozess wie gesetzlich vorgegeben daher nicht stattgefunden habe. Dies widerspricht aus unserer Sicht eindeutig den Antworten in der Drs. 19/13058, weshalb wir mit dieser Anfrage erneut an Sie herantreten. Auf Grundlage des oben Gesagten bitten wir daher um: Auskunft über den Inhalt der von Ihnen geführten Akten zur Prüfung nach § 39 Abs. 2 MobG BE in Bezug auf die (Bau)Maßnahmen auf der Treskowallee zwischen Waldowallee und Dorothea- bzw. Rheinsteinstraße. Soweit eine solche Prüfung nicht vorgenommen wurde, bitten wir um Auskunft über den Inhalt der von Ihnen geführten Akten, aus welchen hervorgeht, weshalb eine Prüfung nach 39 Abs. 2 MobG BE im beschrieben Kontext nicht unternommen wurde. Auskunft über den Inhalt der von Ihnen geführten Akten zum Abwägungsprozess gem. §§ 24, 25 MobG BE in Bezug auf Konflikte zwischen den Anforderungen des Radverkehrs und anderen Verkehrsmitteln im Kontext der (Bau)Maßnahmen auf der Treskowallee zwischen Waldowallee und Dorothea- bzw. Rheinsteinstraße, inklusive des derzeit angestrebten Zustands nach Abschluss der (Bau)Maßnahmen. Soweit ein Abwägungsprozess nicht vorgenommen wurde, bitten wir um Auskunft über den Inhalt der von Ihnen geführten Akten, aus welchen hervorgeht, weshalb ein Abwägungsprozess gem. §§ 24, 25 MobG BE im beschrieben Kontext nicht vorgenommen wurde. Soweit die Auskunft nicht schon bereits durch die erfragten Auskünfte nach a), b) erteilt wurde, Auskunft über den Inhalt der Akten zu dem Abstimmungsprozess zwischen Ihnen und dem Bezirksamt Lichtenberg/der Senatsverwaltung für UMVK, welche lt. der Antwort auf die Anfrage des Abgeordnetenhauses - Drs. 19/10348 - stattgefunden hat. Mit gleichlautender Anfrage haben wir uns an die Senatsverwaltung für UMVK gewandt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul Jäde Anfragenr: 263824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263824/ Postanschrift Paul Jäde << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Jäde
Bezirksamt Lichtenberg
Sehr geehrter Herr Jäde, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht bzw. auf Zusendu…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
AW: IFG Anfrage Changing Cities e.V. - Auskunft über Abwägungsprozesse iSd. MobG BE an der Treskowallee [#263824]
Datum
25. November 2022 14:35
Status
Warte auf Antwort
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2,2 KB


Sehr geehrter Herr Jäde, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht bzw. auf Zusendung der Unterlagen im Abstimmungsprozess zwischen dem BA Lichtenberg und der SenUMVK hinsichtlich der Herstellung von Radverkehrsanlagen im Zuge der Fahrbahnsanierungsmaßnahme Treskowallee (Bereich zw. Waldowallee und Rheinsteinstraße). Nach §16 IFG ist die Akteneinsicht gebührenpflichtig. Gerne informiere ich Sie vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie Kosten für die Akteneinsicht. Gemäß Gebührenverzeichnis erheben wir für die Übermittlung gespeicherter Daten je Datei (PDF-Dateien) eine Gebühr in Höhe von 10 €. Im vorliegenden Fall beträgt der Umfang der zu versendenden Unterlagen 1 Datei. Der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung Ihres Antrags beläuft sich auf 1 Arbeitsstunde einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters des gehobenen Dienstes (1 Arbeitsstunde entspricht 73,54 €). Die Gebühr für die beantragte Akteneinsicht einschließlich Versendung digitaler Dateien beläuft sich somit auf 83,54€. Uns liegt zum Bauvorhaben Treskowallee ebenfalls ein Antrag zur Akteneinsicht durch den in Ihrer Antragsmail erwähnten Herrn Steckel vor. Wir gehen aufgrund Ihres Antrags davon aus, dass die Anfrage von Herrn Steckel damit hinfällig ist. Mit freundlichen Grüßen
Paul Jäde
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Ich weise darauf hin, dass der Changing Cities e.V. …
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
Paul Jäde
Betreff
AW: IFG Anfrage Changing Cities e.V. - Auskunft über Abwägungsprozesse iSd. MobG BE an der Treskowallee [#263824]
Datum
28. November 2022 13:40
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
freistellungsbescheid-mit-wirkung-bis-marz-2026.pdf
1,9 MB
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Ich weise darauf hin, dass der Changing Cities e.V. ein gemeinnütziger Verein ist, eingetragen beim AG Charlottenburg VR 34922 B, und damit von den Gebühren für IFG-Anfragen befreit. Ich habe diese Anfrage als vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied des Changing Cities e.V. gestellt. Im Anhang finden Sie den aktuellen Freistellungsbescheid von der Körperschafts- und Gewerbesteuer, ausgestellt durch das Finanzamts, welcher die Gemeinnützigkeit bestätigt. Er entfaltet Wirkung bis zum 22. März 2026 Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an mich. Mit freundlichen Grüßen Paul Jäde Anhänge: - freistellungsbescheid-mit-wirkung-bis-marz-2026.pdf Anfragenr: 263824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263824/ Postanschrift Paul Jäde << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Lichtenberg
Sehr geehrter Herr Jäde, Ihr Antrag auf Akteneinsicht wurde geprüft und stattgegeben. Aufgrund der nachgewiesenen…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
AW: IFG Anfrage Changing Cities e.V. - Auskunft über Abwägungsprozesse iSd. MobG BE an der Treskowallee [#263824]
Datum
12. Dezember 2022 14:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jäde, Ihr Antrag auf Akteneinsicht wurde geprüft und stattgegeben. Aufgrund der nachgewiesenen Gemeinnützigkeit des Vereins Changing Cities e.V., dessen Vorstand Sie angehören, entfällt die nach §16 IFG geltende Gebührenpflicht für die Akteneinsicht. Bei der Baumaßnahme in der Treskowallee handelt es sich um eine Komplettsanierung der maroden Fahrbahn einschließlich der Sanierung der Anlagen der Berliner Wasserbetriebe. Im Rahmen der Planung wurde geprüft, inwieweit die Anordnung eines Radfahrstreifens in der Treskowallee im Abschnitt zwischen Waldowallee und Rheinsteinstraße realisierbar ist. Als anordnende Behörde für das übergeordnete Straßennetz in Berlin wurde die SenUMVK Abt. VI bezüglich der Anordnung von Radverkehrsanlagen beteiligt. Gemäß Ihres Antrags übersende ich Ihnen hiermit den Schriftverkehr zwischen dem SGA und der SenUMVK hinsichtlich der Einrichtung von Radverkehrsanlagen entlang der Treskowallee im Zuge der Fahrbahnsanierungsmaßnahme in der Treskowallee zwischen Waldowallee und Rheinsteinstraße. Hierbei handelt es sich um eine reine Abstimmung und keinen Abwägungsprozess. Ein Abwägungsprozess gemäß §25 MobG BE wurde nicht durchgeführt, da diese Verfahrensweise bisher noch nicht endgültig beschlossen wurde. Mit freundlichen Grüßen

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Paul Jäde
Sehr << Anrede >> auch wenn der Inhalt der Antwort uns nicht zusagt, bedanke ich mich für die Übersen…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
Paul Jäde
Betreff
AW: IFG Anfrage Changing Cities e.V. - Auskunft über Abwägungsprozesse iSd. MobG BE an der Treskowallee [#263824]
Datum
19. Dezember 2022 20:37
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> auch wenn der Inhalt der Antwort uns nicht zusagt, bedanke ich mich für die Übersendung und sehe die Anfrage als abgeschlossen an. Mit freundlichen Grüßen, Paul Jäde Anfragenr: 263824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263824/