Fingerprinting - Hardware - Software

Senden Sie mir bitte Dokumente, aus denen folgendes hervorgeht:

1) Ist es zulässig, aus (System-) Informationen zur Hardware (u.a. PC, Smartphone, Tablet usw.) einen Fingerprint zu erstellen?

2) Ist es zulässig, aus (System-) Informationen zur Software (auf einem PC, Smartphone, Tablet usw.) einen Fingerprint zu erstellen?

Ich bitte um eine genaue Angabe der jeweils zutreffenden Textstelle in dem zutreffenden Gesetzestext bzw. Kommentar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2018
  • Frist
    2. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Senden Sie…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fingerprinting - Hardware - Software [#26384]
Datum
31. Januar 2018 09:55
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Dokumente, aus denen folgendes hervorgeht: 1) Ist es zulässig, aus (System-) Informationen zur Hardware (u.a. PC, Smartphone, Tablet usw.) einen Fingerprint zu erstellen? 2) Ist es zulässig, aus (System-) Informationen zur Software (auf einem PC, Smartphone, Tablet usw.) einen Fingerprint zu erstellen? Ich bitte um eine genaue Angabe der jeweils zutreffenden Textstelle in dem zutreffenden Gesetzestext bzw. Kommentar.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese i…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fingerprinting - Hardware - Software [#26384]
Datum
1. Februar 2018 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in entsprechende Dokumente zu Ihren Fragestellungen sind nach Maßgabe von § 2 Abs. 5 IZG…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Fingerprinting - Hardware - Software [#26384]
Datum
6. Februar 2018 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in entsprechende Dokumente zu Ihren Fragestellungen sind nach Maßgabe von § 2 Abs. 5 IZG-SH nicht vorhanden und werden auch nicht an anderer Stelle für unsere Dienststelle bereitgehalten. Vor diesem Hintergrund können wir Ihnen keinen Informationszugang gewähren. Unabhängig von Ihrem gestellten Antrag nach dem IZG-SH möchten wir gern noch eine Einschätzung zu Ihren Fragen abgeben: Spezielle gesetzliche Regelungen, die sich explizit auf Fingerprinting beziehen, sind uns nicht bekannt. Datenschutzrechtliche Belange werden bei der Verarbeitung von Daten berührt, soweit diese einen Personenbezug aufweisen. Dies kann etwabei MAC-Adressen oder IP-Adressen der Fall sein, wenn hierbei ein Rückschluss auf natürliche Personen möglich wird. Dabei hängt der Personenbezug an der Verwendung der Daten: Nicht die IP-Adresse allein ist personenbezogen, aber der Umstand, dass die IP-Adresse zum Zeitpunkt X dem Kunden Y zugewiesen war, oder vom Benutzer Z bei einem Online-Banking-Vorgang bei der Bank A zum Zeitpunkt B benutzt wurde. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt dem Erfordernis einer Zweckbindung. Wird eine Fingerprint aus den genannten Daten mit dem Zweck erstellt, einen Personenbezug herzustellen oder auch (nur) eine (namentlich unbekannte) Einzelperson oder Gruppe zu adressieren, ist in diesem Kontext auch eine Rechtsgrundlage erforderlich. Eine reine Hardware-Seriennummer, die nicht an Dritte übertragen wird, dürfte noch keinen datenschutzrechtlichen Regelungen unterliegen. Dabei wird von Bedeutung sein, welcher Zweck mit der Erstellung des Fingerprint verfolgt wird und wer eigentlich die verantwortliche Stelle ist (§ 3 Abs. 7 BDSG). Die gleichen Fragestellungen würde aber auch für einzelne Bestandteil der Eingangsdaten des Fingerprints (Seriennummer etc.) gelten, sofern diese eindeutig sind. Rechtsgrundlagen können sich aus vertraglichen Regelungen, aber auch aus gesetzlichen Erlaubnistatbeständen ergeben. Im Bereich des Browser-Fingerprinting sind uns dazu Überlegungen der Artikel-29-Arbeitsgruppe bekannt (Opinion 9/2014 on the application of Directive 2002/58/EC to device fingerprinting, WP 224, derzeit abrufbar unter http://collections.internetmemory.org/haeu/20171122154227/http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-29/documentation/opinion-recommendation/files/2014/wp224_en.pdf). Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antworten. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 26384 Antwor…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fingerprinting - Hardware - Software [#26384]
Datum
15. Februar 2018 11:48
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antworten. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 26384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in