Anweisungen des BMJ in Bezug auf Nichtanwendung bzw. Aussetzung des §3b NetzDG gegenüber Twitter International oder andere Dritte

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

- sämtliche Anweisungen im Bezug auf Ausnahmen von §3b NetzDG für Twitter International

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für eine kurzfristige Bearbeitung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Anwei…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisungen des BMJ in Bezug auf Nichtanwendung bzw. Aussetzung des §3b NetzDG gegenüber Twitter International oder andere Dritte [#263930]
Datum
24. November 2022 01:19
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Anweisungen im Bezug auf Ausnahmen von §3b NetzDG für Twitter International Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für eine kurzfristige Bearbeitung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263930/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Justiz
Anweisungen des BMJ in Bezug auf Nichtanwendung bzw. Aussetzung des § 3b NetzDG gegenüber Twitter International od…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Anweisungen des BMJ in Bezug auf Nichtanwendung bzw. Aussetzung des § 3b NetzDG gegenüber Twitter International oder andere Dritte [#263930]
Datum
21. Dezember 2022 10:26
Status
Warte auf Antwort
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 1365/2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag über fragdenstaat.de auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24. November 2022, in dem Sie um Übermittlung "sämtlicher Anweisungen in Bezug auf Ausnahmen von § 3b NetzDG für Twitter International" bitten. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) setzt die Pflichten des NetzDG in eigener Zuständigkeit im Rahmen von Aufsichts- und Bußgeldverfahren durch. Hierbei untersteht es dem Bundesministerium der Justiz (BMJ). Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1 IFG verstehe ich vor diesem Hintergrund wie folgt: Sie erbitten die Herausgabe von Weisungen der Fach- und Rechtsaufsicht zur Stillhaltezusage in dem hiesigen NetzDG-Aufsichtsverfahren gegen den Anbieter von Twitter wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen § 3b NetzDG. In Erledigung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass durch die Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber dem BfJ die fernmündliche Weisung durch das BMJ erfolgte, es bis zu einer gerichtlichen Entscheidung im Eilverfahren einstweilen zu unterlassen, der Antragstellerin behördliche Maßnahmen nach dem NetzDG im Hinblick auf die im Eilverfahren gegenständlichen Verpflichtungen aus dem NetzDG aufzuerlegen. Ein herausgabefähiges Dokument einer schriftlichen Weisung existiert im BfJ nicht. Die erfolgte Weisung setzt die durch das BMJ auf gerichtliche Anregung gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln erklärte Stillhaltezusage um. Stillhaltezusagen sind in Eilverfahren vor Gericht üblich. Sie sind Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips und haben den Zweck, Gerichten zu ermöglichen, eine schwierige Rechtslage sorgfältig zu prüfen. Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Anweisungen des BMJ in Bezug auf Nichtanwendung bzw. Aussetzung des § 3b NetzDG gegenüber Twitter Internationa…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anweisungen des BMJ in Bezug auf Nichtanwendung bzw. Aussetzung des § 3b NetzDG gegenüber Twitter International oder andere Dritte [#263930]
Datum
26. Dezember 2022 15:25
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ergänzend zu o.g. Auskunftsersuchen, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: * wann wurde die fernmündliche Anweisung erteil? * wer war der Anweisung erteilende Person? * Wer war die Anweisung empfangende Person? * gibt es solchen Anweisungen keine Pflicht zur Schriftform oder der Dokumentation des Inhaltes? Wenn ja bitte ich um Nennung der entsprechenden Fundstellen. Sie können die Antwort gerne an meine persönliche email richten: @<<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank ! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/263930/upload/01fe1e0be49ea69c4bf1647ad579dc40b8cb58f5/