Vereinbarung mit Twitter

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Die Zusicherungen oder andere Vereinbarungen mit Twitter, nach denen das Bundesamt für Justiz vorerst keine Anordnung gegenüber Twitter International trifft, die sie zur Anwendung von §3b NetzDG verpflichten würde (vgl. https://twitter.com/Anwalt_Jun/status/1595686202295861249)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Zusicherungen…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vereinbarung mit Twitter [#263940]
Datum
24. November 2022 09:14
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zusicherungen oder andere Vereinbarungen mit Twitter, nach denen das Bundesamt für Justiz vorerst keine Anordnung gegenüber Twitter International trifft, die sie zur Anwendung von §3b NetzDG verpflichten würde (vgl. https://twitter.com/Anwalt_Jun/status/1595686202295861249)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 263940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263940/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 1377/2022 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag über fragdenstaat…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Vereinbarung mit Twitter [#263940]
Datum
21. Dezember 2022 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 1377/2022 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag über fragdenstaat.de auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24. November 2022, in dem Sie um Übermittlung der "Zusicherungen oder anderer Vereinbarungen mit Twitter, nach denen das Bundesamt für Justiz vorerst keine Anordnung gegenüber Twitter International trifft, die sie zur Anwendung von § 3b NetzDG verpflichten würde" bitten. In Erledigung Ihres Antrags übersende ich Ihnen anbei das folgende Dokument: - E-Mail vom 3. März 2022 (Stillhaltezusage gegenüber dem Anbieter von Twitter) Zum Schutz personenbezogener Daten im Sinne von § 5 IFG wurden die folgenden Informationen geschwärzt: - Name und E-Mail-Adresse des Absenders der E-Mail sowie der Empfänger - Durchwahl und Dienstbezeichnung des Absenders der E-Mail - Name und E-Mail-Adresse des Absenders und der Empfängerin der ursprünglichen Nachricht - Telefonnummer und postalische Anschrift des Absenders der ursprünglichen Nachricht - URL der Homepage des Absenders der ursprünglichen Nachricht - Geschäftszeichen der NetzDG-Aufsichtsverfahren Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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