Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform für die obersten Landesbehörden

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir mit, ob die vollständige Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform für die obersten Landesbehörden hergestellt ist.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2018
  • Frist
    6. März 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, ob die vollständige Funk…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform für die obersten Landesbehörden [#26395]
Datum
1. Februar 2018 08:34
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, ob die vollständige Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform für die obersten Landesbehörden hergestellt ist. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Az: 12007-1/2018; laufende Nr. 4/18 Sehr geehrter Antragsteller, zu Ihrer nachfolgenden Anfrage nach dem Landest…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Informationsanfrage LTranspG; Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform für die obersten Landesbehörden [#26395]
Datum
1. Februar 2018 13:39
Status
Warte auf Antwort
Az: 12007-1/2018; laufende Nr. 4/18 Sehr geehrter Antragsteller, zu Ihrer nachfolgenden Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz liegen der Staatskanzlei die von Ihnen gewünschten Informationen nicht vor. Wir haben Ihren Antrag daher zuständigkeitshalber per E-Mail an das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern und für Sport <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>) weitergeleitet. Von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben des Ministeriums des Innern und für S…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Informationsanfrage LTranspG; Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform für die obersten Landesbehörden [#26395] - Antwort des MdI
Datum
2. März 2018 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport auf Ihre Anfrage zur vollständigen Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform für die obersten Landesbehörden. Mit freundlichen Grüßen