Kontrollbericht zu Peter Pane, Kiel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Peter Pane
Wall 2-12
24103 Kiel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Peter Pane, Kiel [#264036]
Datum
24. November 2022 21:46
An
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Peter Pane Wall 2-12 24103 Kiel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264036/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Peter Pane, Kiel [#264036]
Datum
30. November 2022 11:01
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde der Stadt Kiel. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/GesundheitVerbraucherschutz/Verbraucherschutz/Service/Datenschutz/documents/Ds_Antrag_ohne_Wsp.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Peter Pane, Kiel“ vom 24.11.2022 (#264036) übersand…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - Kontrollbericht zu Peter Pane, Kiel [#264036]
Datum
1. Februar 2023 18:36
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Peter Pane, Kiel“ vom 24.11.2022 (#264036) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Leider muss ich Ihnen mitteilen, d…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Fristüberschreitung - Kontrollbericht zu Peter Pane, Kiel [#264036]
Datum
2. Februar 2023 10:24
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir die vorgegebene Frist nicht einhalten können, da "Peter Pane" sich anwaltlich vertreten lässt und erwirkt hat, dass die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheides aufgehoben wurde. Wir werden Ihnen daher erst nach Abschluss des Verfahrens ggf. die angeforderten Informationen zugänglich machen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte Sie, mir den mich begünstigenden Bescheid zukommen zu lassen und beim Ver…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fristüberschreitung - Kontrollbericht zu Peter Pane, Kiel [#264036]
Datum
3. Februar 2023 20:02
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte Sie, mir den mich begünstigenden Bescheid zukommen zu lassen und beim Verwaltungsgericht anzuregen, mich beizuladen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264036/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> bzgl. Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass der Vorgang entgegen Ihrer…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: AW: Fristüberschreitung - Kontrollbericht zu Peter Pane, Kiel [#264036]
Datum
9. Februar 2023 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bzgl. Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass der Vorgang entgegen Ihrer Annahme nicht beim Verwaltungsgericht liegt. Vielmehr haben wir uns nach Prüfung des Widerspruchs der Anwaltskanzlei dazu entschlossen, aufgrund der von uns zu prüfenden Rechtslage die sofortige Vollziehung auszusetzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege. Aber ist es nicht so, dass Sie m…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fristüberschreitung - Kontrollbericht zu Peter Pane, Kiel [#264036]
Datum
9. Februar 2023 18:18
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege. Aber ist es nicht so, dass Sie mir den von mir beantragten Verwaltungsakt nach § 41 Abs. 1 S. 1 VwVfG bekannt geben müssen, sobald Sie ihn vorgenommen haben? Ihren Schilderungen entnehme ich, dass meinem Antrag stattgegeben wurde und dies nur dem drittbetroffenen Lebensmittelunternehmer, nicht aber mir mitgeteilt wurde. Ich bitte Sie darum, mir den Bescheid nun unverzüglich zu schicken. Gemäß § 5 Abs. 4 S. 1 VIG haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Von dieser gesetzlichen Vorgabe kann die Verwaltung nicht nach Gutdünken abweichen. Dafür ist das Verwaltungsgericht zuständig, wenn der drittbetroffene Lebensmittelunternehmer dort einen Antrag nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO stellt, was scheinbar nicht passiert ist. Sollte ich den Sachverhalt nicht gänzlich erfasst haben, so bitte ich Sie um zeitnahe Aufklärung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264036/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Klage Klage
An Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
7. Juli 2023
An
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Status
Klage

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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Auskunft
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
18. September 2023
Status
Anfrage abgeschlossen