Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Bitte teilen Sie mir mit, wer oder was die - parteigebundenen - Stellen "Beitragsservice" oder die betreffende Landesrundfunkanstalt dazu legitimiert, das Gewissen eines Antragstellers eines "Härtefallantrags aus Gewissensgründen" zu prüfen, um daraufhin über die Zahlungspflicht dieser Person zu entscheiden?
Verweigerungen aus Gewissensgründen stellen in Deutschland eine schwierige Härtefallproblematik dar, wie sich in den langjährigen Kämpfen um die Verweigerung des Kriegsdienstes und dessen gesetzliche Regelung widerspiegelt.
Abgabenrechtlich hat das BVerfG festgestellt, dass eben aufgrund einer haushaltsrechtlichen Trennung zwischen Einnahmen und Ausgaben die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Gewissens nicht bei Steuerverweigerung zum Zwecke von Verhinderung von Militärausgaben berührt wird. (Beispiel: Ablehnungsbegründung zu 2 BvR 1775/02 vom 02.06.2003)
Der Rundfunkbeitrag hingegen dient - zweckgebunden - der Ausstattung und Arbeit des öffentlich rechtlichen Rundfunks, ist von dieser Grundsatzentscheidung zur Gewissensfreiheit also nicht betroffen.
Zur möglichen Befreiung über einen Härtefallantrag hat das BVerfG in einer Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag (1BvR2550/12 vom 12.12.2012) zudem deutlich auf folgendes hingewiesen:
Zitat:
„Nach §4 Abs.6 Satz1 des RBStV hat die Landerundfunkanstalt auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Beispiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchen Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann.“
Anfrage abgelehnt
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Datum3. Februar 2018
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9. März 2018
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Ein:e Follower:in
- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#26428]
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- 3. Februar 2018 03:10
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- Erinnerung: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#26428]
- Datum
- 9. März 2018 01:08
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- Datum
- 22. April 2018 08:56
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- Datum
- 19. Juni 2018 12:57
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- Datum
- 18. Juli 2018 00:23
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- Erinnerung: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#26428]
- Datum
- 20. August 2018 15:03
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- Erinnerung: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#26428]
- Datum
- 19. September 2018 13:02
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nachdem ich Dein Text kopiert hatte und nach ein Menge hin und her Schreiben mit der ARD Frau Putz (Anfrage 27036) hat sie mich verwiesen an die ARD Beitragsservice. Da es mit die Putzfrau nicht weiter ging habe ich das getan (Siehe Anfrage 34174) und heute prompt eine Antwort erhalten - obwohl die Antwort nicht als Antwort angesehen werden kann sie haben reagiert - etwas was weder die NDR noch SWR bis jetzt getan haben.
Grüße
Lieven
- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#26428] [#26428]
- Datum
- 3. März 2019 17:44
- An
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#26428] [#26428] (G/846/2019)
- Datum
- 6. März 2019 11:26
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- Warte auf Antwort
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#26428] [#26428] (G/846/2019) [#26428]
- Datum
- 13. März 2019 17:55
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- Erinnerung: Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#26428] [#26428] (G/846/2019) [#26428]
- Datum
- 30. Juli 2019 09:49
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Erinnerung: Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#26428] [#26428] (G/846/2019) [#26428]
- Datum
- 8. Oktober 2019 12:40
- An
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- Erinnerung: Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#26428] [#26428] (G/846/2019) [#26428]
- Datum
- 1. Februar 2020 18:54
- An
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- AW: Erinnerung: Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#26428] [#26428] (G/846/2019) [#26428]
- Datum
- 31. Juli 2020 07:38
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- Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#26428] [#26428]
- Datum
- 9. Oktober 2020 02:44
- An
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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- Betreff versteckt
- Datum
- 28. Oktober 2020 10:47
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- AW: Ihr Schreiben vom 9.10.20, Az. 3030/2020 [#26428]
- Datum
- 1. September 2021 09:18
- An
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ich bin auch bei gez.boykott.de mit user-id "lieven"
Ist Dir bekannt ob schon andere LRAs mit Deine Frage konfrontiert wurden? Wenn nicht will ich sie auch SWR stellen.
Gruß
Lieven
PS: gerne Antwort per PM