Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen

Anfrage an: NDR

Bitte teilen Sie mir mit, wer oder was die - parteigebundenen - Stellen "Beitragsservice" oder die betreffende Landesrundfunkanstalt dazu legitimiert, das Gewissen eines Antragstellers eines "Härtefallantrags aus Gewissensgründen" zu prüfen, um daraufhin über die Zahlungspflicht dieser Person zu entscheiden?

Verweigerungen aus Gewissensgründen stellen in Deutschland eine schwierige Härtefallproblematik dar, wie sich in den langjährigen Kämpfen um die Verweigerung des Kriegsdienstes und dessen gesetzliche Regelung widerspiegelt.

Abgabenrechtlich hat das BVerfG festgestellt, dass eben aufgrund einer haushaltsrechtlichen Trennung zwischen Einnahmen und Ausgaben die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Gewissens nicht bei Steuerverweigerung zum Zwecke von Verhinderung von Militärausgaben berührt wird. (Beispiel: Ablehnungsbegründung zu 2 BvR 1775/02 vom 02.06.2003)

Der Rundfunkbeitrag hingegen dient - zweckgebunden - der Ausstattung und Arbeit des öffentlich rechtlichen Rundfunks, ist von dieser Grundsatzentscheidung zur Gewissensfreiheit also nicht betroffen.

Zur möglichen Befreiung über einen Härtefallantrag hat das BVerfG in einer Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag (1BvR2550/12 vom 12.12.2012) zudem deutlich auf folgendes hingewiesen:
Zitat:
„Nach §4 Abs.6 Satz1 des RBStV hat die Landerundfunkanstalt auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Beispiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchen Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann.“

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Februar 2018
  • Frist
    9. März 2018
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#26428]
Datum
3. Februar 2018 03:10
An
NDR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte teilen Sie mir mit, wer oder was die - parteigebundenen - Stellen "Beitragsservice" oder die betreffende Landesrundfunkanstalt dazu legitimiert, das Gewissen eines Antragstellers eines "Härtefallantrags aus Gewissensgründen" zu prüfen, um daraufhin über die Zahlungspflicht dieser Person zu entscheiden? Verweigerungen aus Gewissensgründen stellen in Deutschland eine schwierige Härtefallproblematik dar, wie sich in den langjährigen Kämpfen um die Verweigerung des Kriegsdienstes und dessen gesetzliche Regelung widerspiegelt. Abgabenrechtlich hat das BVerfG festgestellt, dass eben aufgrund einer haushaltsrechtlichen Trennung zwischen Einnahmen und Ausgaben die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Gewissens nicht bei Steuerverweigerung zum Zwecke von Verhinderung von Militärausgaben berührt wird. (Beispiel: Ablehnungsbegründung zu 2 BvR 1775/02 vom 02.06.2003) Der Rundfunkbeitrag hingegen dient - zweckgebunden - der Ausstattung und Arbeit des öffentlich rechtlichen Rundfunks, ist von dieser Grundsatzentscheidung zur Gewissensfreiheit also nicht betroffen. Zur möglichen Befreiung über einen Härtefallantrag hat das BVerfG in einer Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag (1BvR2550/12 vom 12.12.2012) zudem deutlich auf folgendes hingewiesen: Zitat: „Nach §4 Abs.6 Satz1 des RBStV hat die Landerundfunkanstalt auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Beispiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchen Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann.“
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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Datum
9. März 2018 01:08
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 03.02.2018 (#26428) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Datum
22. April 2018 08:56
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NDR
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Datum
19. Juni 2018 12:57
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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Datum
18. Juli 2018 00:23
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 03.02.2018 (#26428) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 131 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 03.02.201…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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Erinnerung: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#26428]
Datum
20. August 2018 15:03
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 03.02.2018 (#26428) wurde von Ihnen noch nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensg…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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Erinnerung: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#26428]
Datum
19. September 2018 13:02
An
NDR
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 03.02.2018 (#26428) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 195 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#26428] [#26428]
Datum
3. März 2019 17:44
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/26428 Der NDR antwortet nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anhänge: - 26428.pdf Anfragenr: 26428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrte [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht! Zwar überwacht der Hamburgische Beauftragte für Datensc…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#26428] [#26428] (G/846/2019)
Datum
6. März 2019 11:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht! Zwar überwacht der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nach § 13 Abs. 2 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) die Einhaltung der Vorschriften des HmbTG. Wie Ihnen inzwischen bekannt ist, handelt es sich bei dem NDR jedoch um eine sog. Mehrländerbehörde, die nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich des HmbTG fällt. Ich bedauere daher, Ihnen in dieser Angelegenheit nicht unmittelbar weiterhelfen zu können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [#[geschwärzt]] >>>> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] <<<< [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensg…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#26428] [#26428] (G/846/2019) [#26428]
Datum
13. März 2019 17:55
An
NDR
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 03.02.2018 (#26428) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 370 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewi…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#26428] [#26428] (G/846/2019) [#26428]
Datum
30. Juli 2019 09:49
An
NDR
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 03.02.2018 (#26428) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 509 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewi…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#26428] [#26428] (G/846/2019) [#26428]
Datum
8. Oktober 2019 12:40
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 03.02.2018 (#26428) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 579 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewi…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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Erinnerung: Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#26428] [#26428] (G/846/2019) [#26428]
Datum
1. Februar 2020 18:54
An
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 03.02.2018 (#26428) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 695 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/26428
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewi…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Erinnerung: Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#26428] [#26428] (G/846/2019) [#26428]
Datum
31. Juli 2020 07:38
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 03.02.2018 (#26428) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 876 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/26428/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparen…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#26428] [#26428]
Datum
9. Oktober 2020 02:44
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/26428/ Die Frage wurde immer noch nicht beantwortet. Bitte leiten Sie die Anfrage mit den Dokumenten an die zuständige Rechtsaufsicht des NDR weiter Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anhänge: - 26428.pdf Anfragenr: 26428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/26428/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
AW: Ihr Schreiben vom 9.10.20, Az. 3030/2020 [#26428] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsa…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 9.10.20, Az. 3030/2020 [#26428]
Datum
1. September 2021 09:18
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 03.02.2018 (#26428) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1273 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/26428/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>