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Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer

Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt folgendes geantwortet: "Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass das Statistische Bundesamt keine Statistik zum Thema Rundfunkbeiträge erstellt und dementsprechend auch keine Daten zu Rundfunkbeiträgen erhebt. Eine Rechtsgrundlage, die eine Statistik zum Thema Rundfunkgebühren vorsieht, existiert somit auch nicht."

1. Auf Bundesebene existiert somit keine Rechtsgrundlage, die eine Statistik zum Thema Rundfunkgebühren / -beiträge vorsieht. Existiert eine solche Rechtsgrundlage auf Landesebene in NRW?

2. Welche Stelle in NRW wurde beauftragt, offizielle Statistik zu Rundfunkbeiträgen zu sammeln?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Februar 2018
  • Frist
    9. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26433]
Datum
3. Februar 2018 13:13
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt folgendes geantwortet: "Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass das Statistische Bundesamt keine Statistik zum Thema Rundfunkbeiträge erstellt und dementsprechend auch keine Daten zu Rundfunkbeiträgen erhebt. Eine Rechtsgrundlage, die eine Statistik zum Thema Rundfunkgebühren vorsieht, existiert somit auch nicht." 1. Auf Bundesebene existiert somit keine Rechtsgrundlage, die eine Statistik zum Thema Rundfunkgebühren / -beiträge vorsieht. Existiert eine solche Rechtsgrundlage auf Landesebene in NRW? 2. Welche Stelle in NRW wurde beauftragt, offizielle Statistik zu Rundfunkbeiträgen zu sammeln?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Weder auf Bundes-, noch auf Landesebene ist eine Rec…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage: Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26433]
Datum
5. Februar 2018 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Weder auf Bundes-, noch auf Landesebene ist eine Rechtsgrundlage zur Führung einer Statistik zu Rundfunkbeiträgen gegeben. Entsprechend werden von der amtlichen Statistik keinerlei Daten erhoben, gepflegt oder verwaltet. Eigentümerinnen der Daten zu Rundfunkbeiträgen sind die Landesrundfunkanstalten, wie z.B. der WDR, die diese Daten erheben, pflegen und verwalten (Vgl. § 8 und § 11 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag<https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N> (RBStV)). Für Rückfragen bin ich gerne unter den unten angegebenen Adressen erreichbar. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.