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Gutachten des juristischen Dienstes des EU-Parlaments zum geplanten zweiten Zusatzprotokoll des Budapester Abkommens zur Cyberkriminalität

Die Bewertungen/Einschätzungen der juristischen Dienste des EU-Parlaments betreffend das geplante zweite Zusatzprotokoll zur sog. Cybercrime-Convention (dem Budapester Abkommen zur Cyberkriminalität). Nach Angaben von EU-Kommissarin Ylva Johansson wurden solche Dokumente sowohl von den juristischen Diensten der Kommission als auch den juristischen Diensten des Parlaments erstellt.

Ergebnis der Anfrage

Der LIBE-Ausschuss des EU-Parlaments hat an den juristischen Dienst des EU-Parlaments die Frage gestellt, ob die geplanten Regelungen des zweiten Zusatzabkommens zur europäischen Cybercrime-Konvention mit den Grundrechten der EU-Charta und anderen europäischen Gesetzesregelungen vereinbar sind. Die geplanten Regelungen sehen u.a. auch für Sicherheitsbehörden aus nicht-EU-Staaten das Recht vor, bei Unternehmen in anderen Staaten die Daten von Anschluss-Inhaber.innen etc. abzufragen.

Die Antwort des Dienstes ist: ja, das müsste konform sein.

Die Begründung bezieht dabei selektiv Ausschnitte aus Entscheidungen des EUGH zu Vorratsdatenspeicherungen mit ein, die diese Ansicht stützen. Kritik des EDPS und andere Kontexte aus EUGH-Urteilen werden nicht berücksichtigt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2022
  • Frist
    22. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1…
An Europäisches Parlament Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten des juristischen Dienstes des EU-Parlaments zum geplanten zweiten Zusatzprotokoll des Budapester Abkommens zur Cyberkriminalität [#264479]
Datum
1. Dezember 2022 04:33
An
Europäisches Parlament
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Die Bewertungen/Einschätzungen der juristischen Dienste des EU-Parlaments betreffend das geplante zweite Zusatzprotokoll zur sog. Cybercrime-Convention (dem Budapester Abkommen zur Cyberkriminalität). Nach Angaben von EU-Kommissarin Ylva Johansson wurden solche Dokumente sowohl von den juristischen Diensten der Kommission als auch den juristischen Diensten des Parlaments erstellt.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264479/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäisches Parlament
2022-1445 DS DE - Empfangsbestätigung Unser Zeichen: 2022-1445 Sehr Mr << Antragsteller:in >> <<…
Von
Europäisches Parlament
Betreff
2022-1445 DS DE - Empfangsbestätigung
Datum
1. Dezember 2022 09:48
Status
Warte auf Antwort
Unser Zeichen: 2022-1445 Sehr Mr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Ihre Nachricht ist beim Europäischen Parlament eingegangen und wurde am 01.12.2022 registriert. Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission bearbeitet. Im Einklang mit der genannten Verordnung wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen ab der Registrierung Ihrer Anfrage bearbeitet. Ihre personenbezogenen Angaben werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU)2018/1725 vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet. Eine detaillierte Datenschutzerklärung ist hier ( https://www.europarl.europa.eu/RegistreWeb/dataprotection/home.htm?language=DE ) einsehbar. Das Europäische Parlament behält sich das Recht vor, Sie um die Übermittlung weiterer Angaben zu Ihrer Identität zu ersuchen, um die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und der Durchführungsmaßnahmen des Parlaments zu prüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass persönliche Daten, die Sie bei der Nutzung der Website FragDenStaat zur Verfügung stellen, möglicherweise über diese private Website veröffentlicht werden. Das Europäische Parlament kann für eine solche Veröffentlichung nicht verantwortlich gemacht werden. Sollten Sie dem Europäischen Parlament direkt persönliche Daten zur Verfügung stellen müssen und eine Veröffentlichung vermeiden wollen, können Sie dies von Ihrer privaten E-Mail-Adresse aus tun, indem Sie von der folgenden funktionalen Mailbox Gebrauch machen: AccesDocs(at)europarl.europa.eu Mit freundlichen Grüßen,

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Europäisches Parlament
2022-1445/KM/DE-Antwort Unser Aktenzeichen: 2022-1445 Sehr << Antragsteller:in >> am 1. Dezember 2022 …
Von
Europäisches Parlament
Betreff
2022-1445/KM/DE-Antwort
Datum
20. Dezember 2022 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Aktenzeichen: 2022-1445 Sehr << Antragsteller:in >> am 1. Dezember 2022 ging beim Europäischen Parlament gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 Ihr Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu den vom Juristischen Dienst des Parlaments erstellten Bewertungen zum Zweiten Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität (das "Budapester Übereinkommen") ein. In Anbetracht Ihres Ersuchens und nach Rücksprache mit den zuständigen Dienststellen hat das Parlament das Rechtsgutachten SJ-2022/000755 zum Zweiten Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Verstärkte Zusammenarbeit und die Offenlegung elektronischer Beweismittel (2021/0383(NLE)) ermittelt und stellt es Ihnen hier ( http://www.europarl.europa.eu/RegData/publications/divers/2022/1445/EP-PE_DV(2022)1445(2022-07-22)_XL.pdf ) zur Verfügung (Belegbezug EP-PE_DV(2022)1445). Mit dieser Antwort betrachtet das Parlament Ihren Antrag als erledigt und die Akte als geschlossen. Bitte zögern Sie nicht, sich wieder an uns zu wenden, wenn Sie weitere Anfragen zu bestimmten Dokumenten des Europäischen Parlaments haben. In diesem Zusammenhang laden wir Sie ein, das öffentliche Register der Dokumente des Parlaments zu konsultieren. Mit freundlichen Grüßen,