Gutachten des juristischen Dienstes des EU-Parlaments zum geplanten zweiten Zusatzprotokoll des Budapester Abkommens zur Cyberkriminalität
Die Bewertungen/Einschätzungen der juristischen Dienste des EU-Parlaments betreffend das geplante zweite Zusatzprotokoll zur sog. Cybercrime-Convention (dem Budapester Abkommen zur Cyberkriminalität). Nach Angaben von EU-Kommissarin Ylva Johansson wurden solche Dokumente sowohl von den juristischen Diensten der Kommission als auch den juristischen Diensten des Parlaments erstellt.
Ergebnis der Anfrage
Der LIBE-Ausschuss des EU-Parlaments hat an den juristischen Dienst des EU-Parlaments die Frage gestellt, ob die geplanten Regelungen des zweiten Zusatzabkommens zur europäischen Cybercrime-Konvention mit den Grundrechten der EU-Charta und anderen europäischen Gesetzesregelungen vereinbar sind. Die geplanten Regelungen sehen u.a. auch für Sicherheitsbehörden aus nicht-EU-Staaten das Recht vor, bei Unternehmen in anderen Staaten die Daten von Anschluss-Inhaber.innen etc. abzufragen.
Die Antwort des Dienstes ist: ja, das müsste konform sein.
Die Begründung bezieht dabei selektiv Ausschnitte aus Entscheidungen des EUGH zu Vorratsdatenspeicherungen mit ein, die diese Ansicht stützen. Kritik des EDPS und andere Kontexte aus EUGH-Urteilen werden nicht berücksichtigt.
Anfrage erfolgreich
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Datum1. Dezember 2022
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22. Dezember 2022
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