Ausgezeichnete NSDAP Mitglieder

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Ich habe zufällig auf Wikipedia gelesen, dass Karl Diehl unter anderem mit dem Großes Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet wurde und trotzdem Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 2.714.742) war.
(vgl: https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Diehl_(Unternehmer))
Dies hat mich dann doch etwas verwundert und ich habe darum folgende Fragen:
1) Ist die Mitgliedschaft in der NSDAP ein Hintergrund für die Auszeichnung durch den Bundespräsidenten? Gibt es dazu Regeln oder Leitlinien und wenn ja, seit wann?
2) Wie viele Mitglieder der NSDAP wurden von einem (ehemaligen) Bundespräsidenten ausgezeichnet? Nach Möglichkeit bitte ich um eine Aufschlüsselung nach Art der Auszeichnung.
3) Wie viele Auszeichnungen von NSDAP Mitgliedern wurde rückwirkend durch den Bundespräsidenten aberkannt?

Persönlich finde ich es beschämend, dass NSDAP Mitglieder durch einen (ehemaligen) Bundespräsidenten ausgezeichnet wurden. Dies ist kein Vorwurf an den aktuellen Bundespräsidenten, denn die meisten Auszeichnungen erfolgten weit vor seiner Zeit als Bundespräsident. Vielleicht ist es aber ein Denkanstoß, diese Anerkennungen durch das höchste Amt der Bundesrepublik Deutschland zu hinterfragen, diese transparent zu machen und den Umgang mit diesen Auszeichnungen zu diskutieren.

Leider hat eine einfache Google-Recherche nicht zu einer Beantwortung der Fragen geführt und eventuell ist die Beantwortung mit einem gewissen Aufwand verbunden. Ich würde mich dennoch sehr freuen, wenn Sie die Anfrage versuchen zu beantworten. Ich denke, dass die Fragen eigentlich wichtig für die Allgemeinheit sind.

Ich bedanke mich bereits ganz herzlich für Ihre Antwort.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Dezember 2022
  • Frist
    3. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe zufällig…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgezeichnete NSDAP Mitglieder [#264499]
Datum
1. Dezember 2022 12:30
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe zufällig auf Wikipedia gelesen, dass Karl Diehl unter anderem mit dem Großes Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet wurde und trotzdem Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 2.714.742) war. (vgl: https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Diehl_(Unternehmer)) Dies hat mich dann doch etwas verwundert und ich habe darum folgende Fragen: 1) Ist die Mitgliedschaft in der NSDAP ein Hintergrund für die Auszeichnung durch den Bundespräsidenten? Gibt es dazu Regeln oder Leitlinien und wenn ja, seit wann? 2) Wie viele Mitglieder der NSDAP wurden von einem (ehemaligen) Bundespräsidenten ausgezeichnet? Nach Möglichkeit bitte ich um eine Aufschlüsselung nach Art der Auszeichnung. 3) Wie viele Auszeichnungen von NSDAP Mitgliedern wurde rückwirkend durch den Bundespräsidenten aberkannt? Persönlich finde ich es beschämend, dass NSDAP Mitglieder durch einen (ehemaligen) Bundespräsidenten ausgezeichnet wurden. Dies ist kein Vorwurf an den aktuellen Bundespräsidenten, denn die meisten Auszeichnungen erfolgten weit vor seiner Zeit als Bundespräsident. Vielleicht ist es aber ein Denkanstoß, diese Anerkennungen durch das höchste Amt der Bundesrepublik Deutschland zu hinterfragen, diese transparent zu machen und den Umgang mit diesen Auszeichnungen zu diskutieren. Leider hat eine einfache Google-Recherche nicht zu einer Beantwortung der Fragen geführt und eventuell ist die Beantwortung mit einem gewissen Aufwand verbunden. Ich würde mich dennoch sehr freuen, wenn Sie die Anfrage versuchen zu beantworten. Ich denke, dass die Fragen eigentlich wichtig für die Allgemeinheit sind. Ich bedanke mich bereits ganz herzlich für Ihre Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264499/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespräsidialamt
Ihr Antrag an das Bundespräsidialamt auf Auskunft Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage über die I…
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
Ihr Antrag an das Bundespräsidialamt auf Auskunft
Datum
2. Januar 2023 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage über die Internet-Plattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> ist hier am 1. Dezember 2022 eingegangen. Aufgrund der hiesigen Urlaubssituation zum Jahreswechsel kann die Beantwortung leider nicht - wie von uns angestrebt - innerhalb eines Monats erfolgen (Siehe auch § 7 Abs. 5 IFG). Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Sie werden in Kürze von uns eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespräsidialamt
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach IFG Die Anfrage wurde abgelehnt weil die Ordensverleihung un…
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach IFG
Datum
4. Januar 2023
Status
Die Anfrage wurde abgelehnt weil die Ordensverleihung und deren Vorberietungen keine Verwaltungstätigkeit ist, sondern eine verfassungsrechtliche Aufgabe bzw. ein präsidentieller Akt ist. Es werden allerdings einige Aspekte der Anfrage dennoch beantwortet. 1) Erst seit 1965 gibt es eine verbindliche Überprüfung auf eine NS-Vergangenheit bei einer Ordensverleihung. 2) Eine Entziehung eines Verdienstodens ist nur zu Lebzeiten möglich. Denn die Rechte, die sich aus der Auszeichnung mit dem Orden ergeben, erlöschen als höchstpersönliche Rechte mit dem Tod. 3) Die gesetzliche Grundlage sehen keine posthumen Entziehung eines Ordnes vor. 4) Prof. Dr. Norbert Frei von der Friedrich-Schiller-Universität Jena untersucht im Auftrag