Kontrollbericht zu Naturfreundehaus Üdersee, Schorfheide

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Naturfreundehaus Üdersee
Üdersee Süd 111
16244 Schorfheide

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2022
  • Frist
    7. Februar 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Barnim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Naturfreundehaus Üdersee, Schorfheide [#264533]
Datum
1. Dezember 2022 18:38
An
Landkreis Barnim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Naturfreundehaus Üdersee Üdersee Süd 111 16244 Schorfheide 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264533/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Barnim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Eingangsbestätigung hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages. Bezugnehmend darauf möchten wir Ihnen mitte…
Von
Landkreis Barnim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
12. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages. Bezugnehmend darauf möchten wir Ihnen mitteilen, dass im vor-' liegenden Fall Dritte zu beteiligen sind und sich dadurch gemäß § 5 (2) VIG die Frist der Bescheidung Ihres Antrages auf zwei Monate verlängert. Hinzu kommt, dass sehr vi~le Anträge bei unserer Bet,örde eingegangen sind. Somit ist derzeit noch nicht absehbar, ob die in § 5 (2)VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung eingehalten werden· können. Wir bitten Sie daher, von Nachfragel') zum Bearbeitungsstand abzusehen. · Der Aufwand der Bearbeitung Ihres Antrages ist noch nicht absehbar. Gebühren werden gemäß § 7 VIG nur erhoben, sofern der Verwaltungsaufwand 1.000,00 € überschreitet. Gemäߧ 4 (1) VIG soll der Antrag den Namen 'und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Wir möchten Sie in diesem Zu:- ---samm·enhang-darauf-hinweisen; dass -unsere "Behörde gemäß § 5 (2) VIG verpflichtet ist, dem Lebensmittelunternehmer auf Nachfrage Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Falls Sie Ihren Antrag zurücknehmen wollen, teilen Sie unserer Behörde dies bitte innerhalb einer Woche nach Zugang dieses Schreibens mit.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#264533]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Naturfreundeh…
An Landkreis Barnim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#264533]
Datum
17. Februar 2023 13:38
An
Landkreis Barnim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Naturfreundehaus Üdersee, Schorfheide“ vom 01.12.2022 (#264533) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landkreis Barnim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Informationszugang bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 1. Dezember 2022 geben wir Ihnen die begehrten Auskünfte hier…
Von
Landkreis Barnim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
17. Februar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 1. Dezember 2022 geben wir Ihnen die begehrten Auskünfte hiermit zur Kenntnis