Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264616]
Datum
3. Dezember 2022 07:28
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264616/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 1447/2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag über a…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264616]
Datum
22. Dezember 2022 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 1447/2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag über auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 3. Dezember 2022, in dem Sie um Übersendung sämtlicher interner Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für die Liegenschaften des Bundesamtes für Justiz (BfJ) gebeten haben. Das Bundesamt für Justiz hat die Anwendung der zehn Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie mögliche Umsetzungsmaßnahmen, die sich aus der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen ergeben, geprüft und folgendermaßen umgesetzt: Die Beschäftigten des Bundesamts für Justiz wurden über die geltenden Regelungen im Rahmen einer Rundmail an alle Beschäftigten informiert und zu deren Einhaltung angehalten (siehe Anlage 1). Die Regelungen wurden ebenfalls auf der Startseite des Intranets des Bundesamts für Justiz eingestellt. Zudem wurden Maßnahmen gemäß der zehn Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Bundesamt für Justiz umgesetzt. Hierzu zählt das Abschalten aller Beleuchtungsanlagen, die keine nutzungsbedingte oder sicherheitsrelevante Notwendigkeit haben. Zudem wurde das Betreiben von Klimageräten sowie Heizgeräten jeglicher Art untersagt und darauf hingewiesen, dass alle elektronischen Geräte, die nicht für den Dienstbetrieb notwendig sind, ausschließlich für die Dauer der konkreten Nutzung eingeschaltet werden. Dienstreisen dürfen nur angeordnet oder genehmigt werden, wenn das Dienstgeschäft nicht auf andere Weise, insbesondere durch den Einsatz digitaler Kommunikationsmittel, erledigt werden kann (§ 2 Absatz 1 Satz 4 Bundesreisekostengesetz). Die jeweiligen Vorgesetzten prüfen deshalb bei der Entscheidung über die Genehmigung, ob die Dienstreise notwendig und der Vorrang von Telefon- und Videokonferenzen vor Dienstreisen beachtet ist. Auf die bevorzugte Nutzung von nachhaltigen und umweltschonenden Reisemitteln, die insbesondere zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen beitragen, wird hingewirkt. Im Rahmen der avisierten EMAS-Zertifizierung nach der europäischen EMAS-Verordnung (EG, Nr. 1221/2009) werden derzeit die nötigen Voraussetzungen identifiziert und geschaffen, um ein nachhaltiges Umweltmanagementsystem im Bundesamt für Justiz zu implementieren. Hierzu werden alle umweltrelevanten Aspekte und Leistungen des Bundesamts für Justiz analysiert und die entsprechenden Kennzahlen bzw. Verbräuche bilanziert, um anhand dessen geeignete Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen. Entsprechend werden laufend und nutzungsindividuell Maßnahmen zur Energieeinsparung identifiziert und wenn möglich angewendet. Die Implementierung des Umweltmanagementsystems gewährleistet eine kontinuierliche Analyse der Energieverbräuche. Letztlich wird ein energiebewusstes Nutzerverhalten der Beschäftigten gefördert. Hierzu werden die Beschäftigten für Möglichkeiten der Energieeinsparung in der Dienststätte als auch im Privatbereich über ein eigens erstelltes Schulungsmodul sensibilisiert. Ebenso wurde die Kampagne "missionE" der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Bundesamt für Justiz durchgeführt. Ziel der "missionE" ist die Vermittlung von energiebewusstem Verhalten im privaten Bereich als auch im dienstlichen Umfeld der Beschäftigten. Dazu wurden ein Seminar zu Wärme und Energie durch einen Energiebeauftragten der Bundesanstalt für immobilienaufgaben durchgeführt, ein Infostand für individuelle Fragestellungen eingerichtet sowie Strommessgeräte für die Prüfung der Energieverbräuche im Privatraum temporär zur Verfügung gestellt. Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen