Spezifikation für die Antragsplattform Energiepauschale für Studierende

Die Spezifikation für das online Antragsportal zur Auszahlung der Energiepauschale für Studierende.

Ergebnis der Anfrage

Das BMBF hat die Entwicklung der Antragsplattform an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt ausgelagert. Das Ministerium beschäftigt sich auch schon mit BAFöG-Digital.

Dem BMBF liegt die Spezifikation nach eigenen Angaben nicht vor.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
  • 2 Follower:innen
Franziska C
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Spezifikation…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
Spezifikation für die Antragsplattform Energiepauschale für Studierende [#264656]
Datum
3. Dezember 2022 13:03
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Spezifikation für das online Antragsportal zur Auszahlung der Energiepauschale für Studierende.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 264656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264656/ Postanschrift Franziska C << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franziska C
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 431-18501/150(2022) Bonn, den 15. D…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Spezifikation für die Antragsplattform Energiepauschale für Studierende [#264656]
Datum
15. Dezember 2022 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 431-18501/150(2022) Bonn, den 15. Dezember 2022 Betreff: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 3. Dezember 2022 Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 3. Dezember 2022, mit dem Sie nach der "Spezifikation für das online Antragsportal zur Auszahlung der Energiepauschale für Studierende" fragen. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Im Rahmen der Energiepreispauschale des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Studierende und Fachschülerinnen wird das Antragsportal durch das Land Sachsen-Anhalt entwickelt. Der Bund zahlt die Entwicklung mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. In dem zugrunde liegenden Antrag auf Bewilligung der Mittel aus dem Konjunkturpaket ist Folgendes als Teil der Vorhabenbeschreibung ausgeführt: "Ziel des Umsetzungsprojektes ist ein Antragssystem, das es Antragstellenden nach Authentifizierung ermöglicht, die Energiepreispauschale digital zu beantragen sowie eine sichere und belastbare Betriebsinfrastruktur zur Bearbeitung der Anträge im Fachverfahren bis hin zur Anbindung an Kassensysteme. Die Antragstellung soll durch einen Service-Desk unterstützt werden." Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren im Übrigen nicht nachkommen, da uns die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. Zwischen dem BMBF und dem mit der Erstellung des IT Tools durch das Land Sachsen-Anhalt beauftragten Unternehmen besteht keine unmittelbare rechtliche Beziehung. Das Informationsfreiheitsgesetz normiert keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde, so dass wir nicht verpflichtet sind, die von Ihnen gewünschten Informationen zu beschaffen. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Franziska C
Guten Tag, vielen Dank für die Antwort und die Information. Können Sie mir bitte mitteilen, welche Behörde in Sac…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
AW: Spezifikation für die Antragsplattform Energiepauschale für Studierende [#264656]
Datum
16. Dezember 2022 12:20
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Antwort und die Information. Können Sie mir bitte mitteilen, welche Behörde in Sachsen-Anhalt für das Antragsportal die Verantwortung trägt? Vielen Dank schon einmal im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 264656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264656/

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, Die Steuerung und Koordinierung der Umsetzungsaktivitäten z…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Spezifikation für die Antragsplattform Energiepauschale für Studierende [#264656]
Datum
2. Januar 2023 09:49
Status
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, Die Steuerung und Koordinierung der Umsetzungsaktivitäten zum OZG innerhalb der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt obliegt der oder dem Beauftragten der Landesregierung Sachsen-Anhalt für Informations- und Kommunikationstechnologie (CIO), der das Land im IT-Planungsrat vertritt: https://ozg.sachsen-anhalt.de/umsetzung-im-land/ozg-sachsen-anhalt CIO ist Herr Staatssekretär Bernd Schlömer aus dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt. Dem Ministerium hat hier eine koordinierende Rolle. Bitte wenden Sie sich bezüglich Einzelfragen zur Zuständigkeit daher an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt. Mit freundlichen Grüßen