Zusammensetzung der Kosten für die Weiterentwicklung/Maintenance der CWA

Ich schreibe Ihnen hier, auf Grundlage der mittlerweile auf 220 Mio Euro geschätzte Gesamtkosten für die Entwicklung und Maintenance der CWA.

Im Zuge von §7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist das Bundesministerium für Gesundheit als Bundesbehörde zum Wirtschaftlichkeitsprinzip angehalten, insbesondere zu einer Kosten-Nutzen-Analyse auch Auskunft zu geben und genauer zu Bestimmen wie diese Kosten zustande gekommen sind.

Der mir vorliegende Vertrag vom 11.06.2020 zwischen Ihrem Ministerium und T-Systems und SAP ergibt, eine geschätzte Kostenposten von insgesamt rund 37 Mio Euro für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Daher stellt sich mir die Frage, wie die voraussichtlich zusätzlich rund 183 Mio Euro zustande gekommen sind.

Im Zuge der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit im Umgang mit den verwendeten finanziellen Mitteln, habe ich ein Interesse daran, wie sich die einzelnen Kostenpunkte zusammensetzen und würde mich freuen wenn Sie diese hier genauer bestimmen könnten.

Haben Sie hierfür aktuelle Vertragsunterlagen oder Dokumente die Aufschluss darüber geben können?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    480,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich schreibe Ihnen hier, auf Grundlag…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusammensetzung der Kosten für die Weiterentwicklung/Maintenance der CWA [#264705]
Datum
4. Dezember 2022 20:27
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich schreibe Ihnen hier, auf Grundlage der mittlerweile auf 220 Mio Euro geschätzte Gesamtkosten für die Entwicklung und Maintenance der CWA. Im Zuge von §7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist das Bundesministerium für Gesundheit als Bundesbehörde zum Wirtschaftlichkeitsprinzip angehalten, insbesondere zu einer Kosten-Nutzen-Analyse auch Auskunft zu geben und genauer zu Bestimmen wie diese Kosten zustande gekommen sind. Der mir vorliegende Vertrag vom 11.06.2020 zwischen Ihrem Ministerium und T-Systems und SAP ergibt, eine geschätzte Kostenposten von insgesamt rund 37 Mio Euro für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Daher stellt sich mir die Frage, wie die voraussichtlich zusätzlich rund 183 Mio Euro zustande gekommen sind. Im Zuge der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit im Umgang mit den verwendeten finanziellen Mitteln, habe ich ein Interesse daran, wie sich die einzelnen Kostenpunkte zusammensetzen und würde mich freuen wenn Sie diese hier genauer bestimmen könnten. Haben Sie hierfür aktuelle Vertragsunterlagen oder Dokumente die Aufschluss darüber geben können?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264705/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Zusammensetzung der Kosten für die Weiterentwicklung Maintenance der CWA [#264705] Sehr << Antragsteller:in…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zusammensetzung der Kosten für die Weiterentwicklung Maintenance der CWA [#264705]
Datum
7. Dezember 2022 10:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 04. Dezember 2022 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung Ihres Antrages unter dem von Ihnen genannten Namen „<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>“ nicht möglich ist. Die Nennung eines Pseudonyms ist für eine ordnungsgemäße Antragstellung nicht ausreichend, da so Ihre Identität nicht festgestellt werden kann. Aus diesem Grunde kann das von Ihnen nach § 7 Absatz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingeleitete Verwaltungsverfahren nicht in rechtmäßiger Weise durchgeführt werden. Dies möchte ich Ihnen gerne näher erläutern. Die Erforderlichkeit der Feststellung Ihrer Identität ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des § 7 IFG, den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens und dem Sinn und Zweck des Antragserfordernisses (vgl. VG Köln, Urteil vom 18.03.2021 – 13 K 1189/20). Eine anonyme bzw. pseudonyme Antragstellung ist im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht vorgesehen. Der Gesetzesbegründung ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass eine Identitätsfeststellung möglich sein muss (vgl. BT-Drs. 15/4493 << Antragsteller:in >>. 14). Außerdem kann das durch die Antragstellung eingeleitete Verwaltungsverfahren nur dann ordnungsgemäß nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und dem IFG bearbeitet und der Antragsteller am Ende rechtmäßig beschieden werden, wenn standardmäßige Kontaktdaten vorliegen. Zudem kann die Behörde bei Anträgen unter einem Pseudonym nicht erkennen, ob es sich um einen ernsthaften Antrag handelt, zu dem der Antragsteller auch steht. Die Nennung des richtigen Namens ergibt sich auch aus § 9 Absatz 3 IFG. Danach kann die informationspflichtige Stelle einen Informationsantrag ablehnen, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Hierdurch finden die individuellen Umstände des Antragstellers Berücksichtigung. Wäre es der informationspflichtigen Stelle nicht möglich, weitere personenbezogene Daten über die Identität des Antragstellers zu fordern, fände § 9 Absatz 3 Satz 1 IFG keine Anwendung, da die informationspflichtige Stelle nicht weiß, um wen es sich handelt und ob die Informationen schon vorliegen. Letztlich kann die Behörde auch nur beurteilen, ob ein Fall des Rechtsmissbrauchs vorliegt, wenn die antragstellende Person sich zu erkennen gibt. Ich bitte um Ihr Verständnis, Ihren Antrag nicht bearbeiten zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zusammensetzung der Kosten für die Weiterentwicklung Maintenance der CWA [#264705] Sehr geehrte Damen und Herr…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zusammensetzung der Kosten für die Weiterentwicklung Maintenance der CWA [#264705]
Datum
7. Dezember 2022 10:14
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe meine Postanschrift aktualisiert und meinen vollen Namen angegeben. Ich hoffe das reicht jetzt aus. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 264705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264705/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Zusammensetzung der Kosten für die Weiterentwicklung Maintenance der CWA [#264705] Sehr <…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Zusammensetzung der Kosten für die Weiterentwicklung Maintenance der CWA [#264705]
Datum
7. Dezember 2022 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, Zusammensetzung der Kosten für die Weiterentwicklung Maintenance der Corona Warn App - CWA [#2…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Zusammensetzung der Kosten für die Weiterentwicklung Maintenance der Corona Warn App - CWA [#264705]
Datum
2. Januar 2023 13:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Zusammensetzung der Kosten für die Weiterentwicklung Maintenance der Corona Warn App - CWA [#264705] Sehr <<…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zusammensetzung der Kosten für die Weiterentwicklung Maintenance der Corona Warn App - CWA [#264705]
Datum
23. Januar 2023 17:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf acht Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 480 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen