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Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer

Anfrage an: Landtag NRW

Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundes- und Landesstatistik als Steuer gebucht wird.

WiSta 1/2017, S. 17
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile
"Bis einschließlich 2012 finanzierten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programm auf Basis der Rundfunkgebühren. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden diese Gebühren als Verkauf einer Dienstleistung und damit als Produktionswert der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebucht. Auf der Verwendungsseite wurden sie als Käufe behandelt.

Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht. Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt."

Ist diese Information bei Landtag NRW vorhanden? Falls ja, welche Stelle hat diese Information an Landtag NRW übermittelt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Februar 2018
  • Frist
    13. März 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26477]
Datum
7. Februar 2018 14:07
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundes- und Landesstatistik als Steuer gebucht wird. WiSta 1/2017, S. 17 https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile "Bis einschließlich 2012 finanzierten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programm auf Basis der Rundfunkgebühren. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden diese Gebühren als Verkauf einer Dienstleistung und damit als Produktionswert der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebucht. Auf der Verwendungsseite wurden sie als Käufe behandelt. Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht. Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt." Ist diese Information bei Landtag NRW vorhanden? Falls ja, welche Stelle hat diese Information an Landtag NRW übermittelt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Landtag NRW
Betreff
WG: Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26477]
Datum
14. Februar 2018 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 07.02.2018. Mit freundlichen Grüßen

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Landtag NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.02.2018. Unter Berufung auf das Informationsfrei…
Von
Landtag NRW
Betreff
Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26477]
Datum
27. Februar 2018 17:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.02.2018. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) beantragen Sie die Erteilung von Informationen über die Buchung und Darstellung des Rundfunkbeitrags ab dem Jahr 2013 in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Das IFG NRW vermittelt unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen amtlichen Informationen, § 4 Absatz 1 IFG NRW. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen hier nicht vor. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte melden Sie sich, falls Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen sollten. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.