Fahrradstreifen auf der Reeperbahn

Unterlagen zur Planung sowie Dokumentationen der Sinnhaftigkeit für die Fahrradstreifen auf der Reeperbahn sowie entsprechende Analysen ob der Fahrradstreifen seinen Zweck überhaupt erfüllt.

Aktuell wird nämlich stadteinwärts nichts weiter als unnötiger Stau erzeugt. Die Beschilderungen/Markierungen sind irreführend und das Rechtsabbiegen wird durch den extrem großen Fahrradstreifen und regen Fußverkehr deutlich erschwert.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrradstreifen auf der Reeperbahn [#264884]
Datum
6. Dezember 2022 23:47
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Unterlagen zur Planung sowie Dokumentationen der Sinnhaftigkeit für die Fahrradstreifen auf der Reeperbahn sowie entsprechende Analysen ob der Fahrradstreifen seinen Zweck überhaupt erfüllt. Aktuell wird nämlich stadteinwärts nichts weiter als unnötiger Stau erzeugt. Die Beschilderungen/Markierungen sind irreführend und das Rechtsabbiegen wird durch den extrem großen Fahrradstreifen und regen Fußverkehr deutlich erschwert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264884/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags #264884 per Mail v…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Eingangsbestätigung und Gebührenhinweis HmbTG-Antrag-Fahrradstreifen auf der Reeperbahn [#264884]
Datum
7. Dezember 2022 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags #264884 per Mail vom 06.12..2022 (23:47 Uhr) zum Thema "Fahrradstreifen auf der Reeperbahn" nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Er ist hier im Shared Service für die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 07.12.2022 zugegangen und wird aktuell bereits bearbeitet. Wir werden auf Sie und Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Gebührenhinweis: Sollten die von Ihnen gewünschten Unterlagen/ Informationen hier vorhanden sein, können für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, je nach Bearbeitungsaufwand, Gebühren nach der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG (HmbTGGebO) anfallen, sofern es sich bei der Antwort nicht um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt (§ 1 Absatz 3 Nr.1 HmbTGGebO). Durch Ihre HmbTG-Antragstellung erklären Sie sich mit der Übernahme der Gebühren einverstanden. Sollten Sie mit der Übernahme möglicher Gebühren nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren HmbTG- Antrag vor Beantwortung zurückzuziehen. Bitte informieren Sie uns in diesem Falle bis zum 12.12.2022, sofern Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten möchten. Eine Benennung der konkreten Höhe der Gebühren, sollten welche entstehen, ist leider erst nach Bearbeitung der jeweiligen Anfrage möglich, da die Höhe der möglichen Gebühr vom Bearbeitungsaufwand Ihres Antrags abhängt. Für die postalische Zustellung eines -möglichen- Gebührenbescheids oder eines gegebenenfalls ablehnenden Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung bitten wir Sie noch um die Mitteilung Ihrer aktuelle Meldeanschrift. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr << Antragsteller:in >> am 06.12.2022 hatten Sie mit Ihrer Anfrage #264884 den Antrag auf Auskunf…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Fahrradstreifen auf der Reeperbahn [#264884]
Datum
16. Dezember 2022 12:33
Status
Sehr << Antragsteller:in >> am 06.12.2022 hatten Sie mit Ihrer Anfrage #264884 den Antrag auf Auskunftspflicht an die Behörde für Verkehr und Mobilität gestellt. In der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und aufgrund der fachlichen Zuständigkeit des LSBG melde ich mich heute bei Ihnen. Ihr Antrag ist ein Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Danach hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen vorliegenden Informationen der auskunftspflichtigen Stellen (§ 1 Abs. 2 HmbTG). Auskunftspflicht ist die Pflicht, Informationen auf Antrag nach Maßgabe dieses Gesetzes zugänglich zu machen (§ 2 Abs. 7 HmbTG). Der LSBG ist eine auskunftspflichtige Stelle (§ 2 Abs. 5 HmbTG). Gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 05. November 2013 (HmbGVBl. S. 456) in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Im vorliegenden Fall gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag einen gewöhnlichen Prüfaufwand im Sinne der Gebührenordnung erfordern wird. Die Gebühren für einen gewöhnlichen Prüfaufwand liegen zwischen 30,00 € und 250,00 €. Nach einer ersten Kostenschätzung werden für Ihre Anfrage voraussichtlich Gebühren von rund 50,00 Euro anfallen. Bitte beachten Sie, dass die konkrete Höhe der zu entrichtenden Gebühren erst feststellbar ist, wenn der tatsächlich entstandene Aufwand bekannt ist und geklärt wurde, inwieweit möglicherweise Gründe für eine Gebührenfreiheit vorliegen. Für die Gebührenerhebung ist ein Adressat erforderlich. Ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob Sie der Adressat für die Übernahme der entsprechenden Gebühren sein werden, sowie Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse. Anschließend werde ich alles Weitere veranlassen, um Ihnen die angefragten Unterlagen zukommen zu lassen und den konkreten schriftlichen Gebührenbescheid (an Ihre Adresse) zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft ohne die Erhebung von Gebühren. Ich ziehe d…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fahrradstreifen auf der Reeperbahn [#264884]
Datum
20. Dezember 2022 15:51
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft ohne die Erhebung von Gebühren. Ich ziehe den Antrag daher zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264884/

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Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre nachstehende Nachricht vom 20.12.2022 wurde uns durch die Behörde fü…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
WG: Rücknahme HmbTG-Antrag :EXTERN] AW: Fahrradstreifen auf der Reeperbahn [#264884]
Datum
28. Dezember 2022 10:18
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre nachstehende Nachricht vom 20.12.2022 wurde uns durch die Behörde für Wirtschaft und Innovation aufgrund unserer fachlichen Zuständigkeit zugeleitet. Bei Ihrem Antrag handelt es sich um keine einfache Auskunft. Die Bedingungen für eine gebührenfreie Überlassung der gewünschten Informationen entsprechend § 1 Absatz 3 der HmbTGGebO sind nicht erfüllt. Die Rücknahme Ihres Antragsersuchens bestätigen wir Ihnen hiermit. Es entstehen Ihnen daher keine Kosten. Mit freundlichen Grüßen