Umlaufsperre Flensburger Straße/Langenrade, Brücke über B503

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

- Straßenverkehrsrechtliche Anordnung bezüglich
1) der am 6.12.2022 errichteten Umlaufsperre am im Betreff genannten Ort
2) sowie der schon bestehenden Umlaufsperre auf Seite der Straße Langenrade;

- Untersuchungen oder Feststellungen über das Vorliegen einer auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnissen bestehenden Gefahrenlage iSd § 45 Abs. 9 S.3 StVO;

- Sonstige Unterlagen zu den Umlaufsperren, insbesondere Ergebnisse aus Verkehrsschauen oder sonstigen Prüfungen, die entgegen der Empfehlung der Verwaltung zur Entfernung dieser Umlaufsperre (Drs. 0661/2007) die Beibehaltung begründen sollen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Straßenverkehrs…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umlaufsperre Flensburger Straße/Langenrade, Brücke über B503 [#264979]
Datum
8. Dezember 2022 15:30
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Straßenverkehrsrechtliche Anordnung bezüglich 1) der am 6.12.2022 errichteten Umlaufsperre am im Betreff genannten Ort 2) sowie der schon bestehenden Umlaufsperre auf Seite der Straße Langenrade; - Untersuchungen oder Feststellungen über das Vorliegen einer auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnissen bestehenden Gefahrenlage iSd § 45 Abs. 9 S.3 StVO; - Sonstige Unterlagen zu den Umlaufsperren, insbesondere Ergebnisse aus Verkehrsschauen oder sonstigen Prüfungen, die entgegen der Empfehlung der Verwaltung zur Entfernung dieser Umlaufsperre (Drs. 0661/2007) die Beibehaltung begründen sollen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264979/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umlaufsperre Flensburger Straße/Langenrade, Brücke über B503“ vom …
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umlaufsperre Flensburger Straße/Langenrade, Brücke über B503 [#264979]
Datum
20. Januar 2023 09:04
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umlaufsperre Flensburger Straße/Langenrade, Brücke über B503“ vom 08.12.2022 (#264979) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeshauptstadt Kiel
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und die Erinnerung bezüglich der Umlauf…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
WG: AW: Umlaufsperre Flensburger Straße/Langenrade, Brücke über B503 [#264979]
Datum
20. Januar 2023 11:33
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und die Erinnerung bezüglich der Umlaufsperre in der Flensburger Straße in Kiel. Ich habe Ihre Mail zur Beantwortung an die Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Kiel
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer unten stehenden E-Mail vom 08.12.2022 hatten Sie Fragen bezgl. d…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: Umlaufsperre Flensburger Straße/Langenrade, Brücke über B503 [#264979]
Datum
23. Februar 2023 17:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer unten stehenden E-Mail vom 08.12.2022 hatten Sie Fragen bezgl. der Umlaufsperren der Wegeverbindung über die Brücke der B503 zwischen Flensburger Straße und Langenrade gestellt, die wir Ihnen hiermit beantworten wollen. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort der Fragen. Die Umlaufsperre wurde auf Anregung eines Ratsherren im Bauausschuss aufgestellt. Verkehrliche Anordnungen gibt es dafür nicht. Weitere Unterlagen können wir Ihnen daher nicht zur Verfügung stellen. Nach fachlicher Prüfung im Tiefbauamt und guten Erfahrungen mit ähnlichen Umlaufsperren an den Rampen zur Veloroute 10 z.B. am Kronshagener Weg, wurden die Umlaufsperren im Dezember aufgestellt und im Nachgang noch einmal angepasst. Umlaufsperren auf Wegen mit Gefälle sind vor allem zur Reduzierung der Geschwindigkeit sinnvoll, da Radfahrende abbremsen, um an den Schranken vorbei zu kommen, so dass die Verkehrssicherheit insgesamt verbessert wird. Es wird dabei darauf geachtet, dass Vorbeifahren ohne größere Behinderungen möglich ist. Die guten Erfahrungen an der Veloroute 10 und die Erkenntnis, dass Markierungen alleine nicht zur gewünschten Geschwindigkeitsreduzierung führen, haben dazu geführt, dass abweichend zur Antwort des Tiefbauamtes von 2007 entschieden wurde dennoch Umlaufsperren aufzustellen. Wir können aber versichern, dass es bevor Umlaufsperren aufgestellt werden, eine sorgfältige Prüfung gibt. Bei der Prüfung wird abgewogen, ob sie für die Verbesserung der Verkehrssicherheit sinnvoll sind und das Passieren von Radfahrenden und Zufußgehende weiterhin komfortabel möglich ist. Mit freundlichen Grüßen