Kontrollbericht zu Sitara indisches Restaurant, Konstanz

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Sitara indisches Restaurant
Paradiesstraße 7
78462 Konstanz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Horst Grübmeyer
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung Details
Von
Horst Grübmeyer
Betreff
Kontrollbericht zu Sitara indisches Restaurant, Konstanz [#264999]
Datum
8. Dezember 2022 18:06
An
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sitara indisches Restaurant Paradiesstraße 7 78462 Konstanz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Horst Grübmeyer Anfragenr: 264999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264999/ Postanschrift Horst Grübmeyer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Horst Grübmeyer
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Grubmeyer, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres u.a. VIG-Antrages. Sie haben der Datenweite…
Von
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Sitara indisches Restaurant, Konstanz [#264999]
Datum
9. Dezember 2022 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Grubmeyer, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres u.a. VIG-Antrages. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus einer besonderen Situation ergeben, das Recht. Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Bisher ist Ihr Widerspruch somit unbegründet. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betrieb) diesem der Name und die Adresse des Antragstellers offen zu legen ist. Wird der Widerspruch der Datenweitergabe nicht zurückgenommen oder entsprechend begründet, ist daher eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgabe aufrechterhalten wollen oder Ihren Antrag zurücknehmen möchten. Mit freundlichen Grüßen

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Horst Grübmeyer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit nehme ich den Widerspruch der Datenweitergabe zurück. Somit können sie ger…
An Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung Details
Von
Horst Grübmeyer
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Sitara indisches Restaurant, Konstanz [#264999]
Datum
9. Dezember 2022 11:32
An
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit nehme ich den Widerspruch der Datenweitergabe zurück. Somit können sie gerne den Namen dem Betreiber des Lokals mitteilen und meine Anfrage weiterbearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Horst Grübmeyer Anfragenr: 264999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264999/ Postanschrift Horst Grübmeyer << Adresse entfernt >>