Lehrer und Lehrerbildung in Schleswig-Holstein: Statistik

Wie viele Lehrerstellen gibt es in Schleswig-Holstein? Wie viele Lehrerstellen sind nicht besetzt?
Wie viele Schulen gibt es in Schleswig-Holstein?

Wie viele Referendariatsplätze wurden zum letzten Halbjahr angeboten?
Wie hoch waren die Bewerberzahlen auf diese Stellen?

Wie viele Personen übten eine Lehrtätigkeit aus, die nicht die Befähigung für ein Lehramt besitzen? Ihr Einsatz als Lehrkraft im Ausnahmefall beruht auf § 34 Abs. 2 SchulG.
Gerne aufgeschlüsselt nach Schulformen und -Fächern.

Wie viele Stunden an Unterrichtsausfall finden im Schuljahr durchschnittlich statt? Auch hier gerne eine Aufschlüsselung auf die verschiedenen Schulformen und Fächer.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2018
  • Frist
    12. März 2018
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele …
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
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Betreff
Lehrer und Lehrerbildung in Schleswig-Holstein: Statistik [#26514]
Datum
10. Februar 2018 17:20
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Lehrerstellen gibt es in Schleswig-Holstein? Wie viele Lehrerstellen sind nicht besetzt? Wie viele Schulen gibt es in Schleswig-Holstein? Wie viele Referendariatsplätze wurden zum letzten Halbjahr angeboten? Wie hoch waren die Bewerberzahlen auf diese Stellen? Wie viele Personen übten eine Lehrtätigkeit aus, die nicht die Befähigung für ein Lehramt besitzen? Ihr Einsatz als Lehrkraft im Ausnahmefall beruht auf § 34 Abs. 2 SchulG. Gerne aufgeschlüsselt nach Schulformen und -Fächern. Wie viele Stunden an Unterrichtsausfall finden im Schuljahr durchschnittlich statt? Auch hier gerne eine Aufschlüsselung auf die verschiedenen Schulformen und Fächer.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. In der angehängten Datei finden Sie die Antworten auf Ihre …
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: Lehrer und Lehrerbildung in Schleswig-Holstein: Statistik [#26514]
Datum
9. März 2018 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. In der angehängten Datei finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen. Mit freundlichen Grüßen