Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Inventarisierung des Gesamtdenkmals ›Wohnanlage an der Afrikanischen Straße‹

Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Inventarisierung des Gesamtdenkmals ›Wohnanlage an der Afrikanischen Straße‹

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, habe ich unter dem 28. August 2022 in schriftlicher Form Informationszugang wie folgt beantragt:

›a — Einsicht in die Verfügung, durch die das eingangs bezeichnete Denkmal unter Schutz gestellt wurde, sowie alle etwaigen weiteren Verfügungen, durch die der Umfang des Schutzes geändert wurde.‹

Der Antrag ist Ihnen beweisfähig am 29. August 2022 zugegangen.

Ein Bescheid oder Zwischenbescheid liegt noch nicht vor.

Trotz Untätigkeit des Landesdenkmalamtes Berlin konnte inzwischen geklärt werden, dass das eingangs bezeichnete Gesamtdenkmal (#09030281) erstmals durch Aufnahme in die Anlage zur Bauordnung Berlin von 1966 unter Schutz gestellt wurde, jedoch nicht im heutigen Umfang.

Weiter konnte aufgeklärt werden, dass die Inventarisierung des Gesamtdenkmals in den Datenbeständen des Landesdenkmalamtes Berlin mit einem falschen Datum der Erstinventarisierung geführt wird. Das Landesdenkmalamt Berlin weiß also nicht, welcher Zustand des Gesamtdenkmals eigentlich unter Schutz gestellt wurde.

Da das Gesamtdenkmal heute mit einer anderen räumlichen Umschreibung inventarisiert ist als im Jahr 1966, muss in der Zwischenzeit eine Änderung der Inventarisierung verfügt worden sein.

Da das Landesdenkmalamt Berlin im Schriftverkehr keine Vorgangszeichen verwendet und der Schriftverkehr mit dem Landesdenkmalamt Berlin in der Vergangenheit wirr und ausweichend verlaufen ist, wird die vorliegende Nachricht über die Plattform ›Frag-den-Staat.de‹ eingereicht. Insoweit handelt es sich um eine Erinnerung an die Erledigung des Antrages.

Hierdurch soll dem Landesdenkmalamt erleichtert werden, den Antrag in geordneter, strukturierter und öffentlich dokumentierter Form zu bescheiden.

****** Bitte bescheiden Sie den Antrag ohne auszuweichen genau zu dem angefragten Gegenstand des Antrages. Bescheide zu fantasierten Anträgen, die objektiv nachprüfbar *nicht* gestellt wurden, können prinzipbedingt keine wirksame Bescheidung des vorliegenden Antrages zum Ergebnis haben. ******

Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen nicht vor.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (eMail) und um Eingangsbestätigung.

Besten Dank.

Mit freundlichem Gruß

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    36,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Inventarisierung des Gesamtdenkmals ›Wohnan…
An Landesdenkmalamt Berlin Details
Von
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Betreff
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Inventarisierung des Gesamtdenkmals ›Wohnanlage an der Afrikanischen Straße‹ [#265619]
Datum
14. Dezember 2022 11:07
An
Landesdenkmalamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Inventarisierung des Gesamtdenkmals ›Wohnanlage an der Afrikanischen Straße‹ Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie wissen, habe ich unter dem 28. August 2022 in schriftlicher Form Informationszugang wie folgt beantragt: ›a — Einsicht in die Verfügung, durch die das eingangs bezeichnete Denkmal unter Schutz gestellt wurde, sowie alle etwaigen weiteren Verfügungen, durch die der Umfang des Schutzes geändert wurde.‹ Der Antrag ist Ihnen beweisfähig am 29. August 2022 zugegangen. Ein Bescheid oder Zwischenbescheid liegt noch nicht vor. Trotz Untätigkeit des Landesdenkmalamtes Berlin konnte inzwischen geklärt werden, dass das eingangs bezeichnete Gesamtdenkmal (#09030281) erstmals durch Aufnahme in die Anlage zur Bauordnung Berlin von 1966 unter Schutz gestellt wurde, jedoch nicht im heutigen Umfang. Weiter konnte aufgeklärt werden, dass die Inventarisierung des Gesamtdenkmals in den Datenbeständen des Landesdenkmalamtes Berlin mit einem falschen Datum der Erstinventarisierung geführt wird. Das Landesdenkmalamt Berlin weiß also nicht, welcher Zustand des Gesamtdenkmals eigentlich unter Schutz gestellt wurde. Da das Gesamtdenkmal heute mit einer anderen räumlichen Umschreibung inventarisiert ist als im Jahr 1966, muss in der Zwischenzeit eine Änderung der Inventarisierung verfügt worden sein. Da das Landesdenkmalamt Berlin im Schriftverkehr keine Vorgangszeichen verwendet und der Schriftverkehr mit dem Landesdenkmalamt Berlin in der Vergangenheit wirr und ausweichend verlaufen ist, wird die vorliegende Nachricht über die Plattform ›Frag-den-Staat.de‹ eingereicht. Insoweit handelt es sich um eine Erinnerung an die Erledigung des Antrages. Hierdurch soll dem Landesdenkmalamt erleichtert werden, den Antrag in geordneter, strukturierter und öffentlich dokumentierter Form zu bescheiden. ****** Bitte bescheiden Sie den Antrag ohne auszuweichen genau zu dem angefragten Gegenstand des Antrages. Bescheide zu fantasierten Anträgen, die objektiv nachprüfbar *nicht* gestellt wurden, können prinzipbedingt keine wirksame Bescheidung des vorliegenden Antrages zum Ergebnis haben. ****** Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen nicht vor. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (eMail) und um Eingangsbestätigung. Besten Dank. Mit freundlichem Gruß
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265619/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, in eingangs bezeichneter Sache teile ich mit: Weil a — auf meinen schriftlichen …
An Landesdenkmalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Inventarisierung des Gesamtdenkmals ›Wohnanlage an der Afrikanischen Straße‹ [#265619]
Datum
3. Januar 2023 12:52
An
Landesdenkmalamt Berlin
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, in eingangs bezeichneter Sache teile ich mit: Weil a — auf meinen schriftlichen Informationsfreiheitsantrag unter dem 28. August 2022, der dem Landesdenkmalamt beweisfähig am 29. August 2022 zugegangen ist, bisher kein Bescheid nach dem IFG Berlin erteilt wurde, und b — die bisherigen Schriftsätze des Landesdenkmalamtes Berlin trotz mehrfacher Erinnerungen wirr und ausweichend verfasst werden, was die Annahme einer behördlichen Gaslighting- und Zermürbungsstrategie nahelegt, habe ich in der vorliegenden Sache nach § 18 Abs. 3 IFG BE unter dem 2. Januar 2023 bei der Berliner Beauftragten für die Informationsfreiheit Beschwerde über das Landesdenkmalamt Berlin eingereicht. Insofern das Landesdenkmalamt Berlin in den kommenden Tagen keine konkreten, erkennbaren und glaubwürdigen Schritte zu einer substantiellen Besserung seines Verwaltungshandelns und seiner Verwaltungsethik unternimmt, wird öffentlich die Abberufung des Landeskonservators als Behördenleiter sowie die Abberufung seiner Stellvertretung zu fordern sein. Rückfragen gern jederzeit. Mit freundlichem Gruß << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265619/
Landesdenkmalamt Berlin
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], Ihre Anträge gem. IFG vom Dezember 2022 sind in Bearbeitung. Als Zwischenmeldun…
Von
Landesdenkmalamt Berlin
Betreff
WG: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Inventarisierung des Gesamtdenkmals ›Wohnanlage an der Afrikanischen Straße‹ [#265619]
Datum
3. Januar 2023 15:15
Status
Warte auf Antwort
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3,7 KB


Sehr geehrter Herr [geschwärzt], Ihre Anträge gem. IFG vom Dezember 2022 sind in Bearbeitung. Als Zwischenmeldung möchte ich Ihnen mitteilen, dass über Ihre Anträge auf Information bzw. Akteneinsicht ohne Zeitverzug entschieden wurde. Da sie nicht abgelehnt wurden, läuft keine Frist nach § 15 IFG. Da ab Mitte Dezember bis Ende des Jahres keine Buchungen mehr bei der Landeskasse möglich waren, konnte unsere Haushaltsstelle mir keine Kassenzeichen mehr für die von mir verfassten Bescheide zuweisen. Ich gehe davon aus, dass die zuständige Kollegin mir entsprechende Kassenzeichen nach ihrem Urlaub umgehend zuweist, so dass Sie unsere Bescheide in ein paar Tagen (per Email) erhalten werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Landesdenkmalamt Berlin Justitiar – LDA Jur Altes Stadthaus, Klosterstraße 47, 10179 Berlin Tel.: +49 (0)30 90259 - [geschwärzt] Fax: +49 (0)30 90259 - [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] www.berlin.de/landesdenkmalamt<http://www.berlin.de/landesdenkmalamt> www.youtube.com/landesdenkmalamtberlin<http://www.youtube.com/landesdenkmalamtberlin> [cid:image003.jpg@01D7A642.E2A426E0] Auch das Landesdenkmalamt Berlin muss auf die Eindämmungsverordnung zum Schutz vor der Covid-19-Pandemie reagieren. Dadurch kann es zu Einschränkungen bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen.
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht vom heutigen Tag. Ein Bescheid nach dem…
An Landesdenkmalamt Berlin Details
Von
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Betreff
AW: WG: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Inventarisierung des Gesamtdenkmals ›Wohnanlage an der Afrikanischen Straße‹ [#265619]
Datum
3. Januar 2023 18:12
An
Landesdenkmalamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht vom heutigen Tag. Ein Bescheid nach dem IFG Berlin zu meinem Informationsfreiheitsantrag in der vorliegenden Sache unter dem 28. August 2022 liegt unverändert nicht vor (Bezug: Ticket #265619 auf Frag-den-Staat.de; in Ermangelung eines vorgangsbezogenen Geschäftszeichens des Landesdenkmalamtes Berlin). Daher ergibt sich in dem Vorgang weder eine Änderung an den rechtlichen oder dinglichen Verhältnissen noch an deren fachpolitischer Einschätzung. Mit freundlichem Gruß << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265619/
Landesdenkmalamt Berlin
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 28.08.202…
Von
Landesdenkmalamt Berlin
Betreff
WG: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Inventarisierung des Gesamtdenkmals ›Wohnanlage an der Afrikanischen Straße‹ [#265619]
Datum
5. Januar 2023 11:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 28.08.2022. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Landesdenkmalamt Berlin Justitiar – LDA Jur Altes Stadthaus, Klosterstraße 47, 10179 Berlin Tel.: +49 (0)30 90259 - [geschwärzt] Fax: +49 (0)30 90259 - [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] www.berlin.de/landesdenkmalamt www.youtube.com/landesdenkmalamtberlin
<< Anfragesteller:in >>
Geschäftszeichen: Frag-den-Staat.de, Ticket #265619. Sehr geehrte Damen und Herren, in eingangs bezeichneter Sa…
An Landesdenkmalamt Berlin Details
Von
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Betreff
AW: WG: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Inventarisierung des Gesamtdenkmals ›Wohnanlage an der Afrikanischen Straße‹ [#265619]
Datum
22. Januar 2023 21:27
An
Landesdenkmalamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Geschäftszeichen: Frag-den-Staat.de, Ticket #265619. Sehr geehrte Damen und Herren, in eingangs bezeichneter Sache bestätigt der Antragsteller den Eingang Ihres Bescheides unter dem 14. Dezember 2022 am 3. Januar 2023. Gegen diesen Bescheid legt der Antragsteller hierdurch *WIDERSPRUCH* ein. ------ *BEGRÜNDUNG* ------ Mit seinem Antrag unter dem 28. August 2022, der der Antragsgegnerin beweisfähig am 29. August 2022 zugegangen ist, begehrte der Antragsteller Informationszugang nach dem IFG Berlin wie folgt: ›a — Einsicht in die Verfügung, durch die das eingangs bezeichnete Denkmal unter Schutz gestellt wurde, sowie alle etwaigen weiteren Verfügungen, durch die der Umfang des Schutzes geändert wurde.‹ In den rund 21 Wochen, die seither vergangen sind, hat die Antragsgegnerin mit keinem ihrer Schreiben – auch nicht mit ihrem eingangs bezeichneten und vorliegend angegriffenen Bescheid unter dem 14. Dezember 2022 – mitgeteilt, dass sie nach dem IFG Berlin Informationszugang erteilt zu den im Antrag unter dem 28. August 2022 konkret bezeichneten Unterlagen. Dass die Antragsgegnerin mit ihrem Bescheid in pauschaler Form Zugang zu Aktenbeständen gewährt, die sich möglicherweise auf das Gesamtdenkmal ›Wohnanlage an der Afrikanischen Straße‹ von Ludwig Mies van der Rohe beziehen, ist in mancher Hinsicht gewiss erfreulich, und der Antragsteller wird diesen Zugang gern nutzen. Aus dem angegriffenen Bescheid geht jedoch weder hervor, dass die im Antrag bezeichneten Unterlagen in diesen Aktenbeständen enthalten sind, noch geht daraus hervor, dass die Erteilung des Zugangs zu den im Antrag bezeichneten Unterlagen nach dem IFG Berlin erfolgt. Die Antragsgegnerin mag ihren Bescheid insoweit konkretisieren. Durch den vorliegenden Bescheid ist jedenfalls der Informationsfreiheits-Antrag unter dem 28. August 2022 mangels Bestimmtheit nicht erledigt. Mit freundlichem Gruß << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landesdenkmalamt Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu Ihrem unt…
Von
Landesdenkmalamt Berlin
Betreff
AW: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Inventarisierung des Gesamtdenkmals ›Wohnanlage an der Afrikanischen Straße‹ [#265619]
Datum
23. März 2023 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu Ihrem unten stehenden Widerspruch vom 22.01.2023. Mit freundlichen Grüßen