Fahrgastzählung Buslinie 902

Anfrage an: Stadtwerke Bamberg

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Guten Tag,

Durch die Stadtwerke Bamberg wurde lt. Aussage Ihres Vertreters bei Informationsveranstaltung zum Ankerzentrum eine Fahrgastzählung auf der Linie 902 durchgeführt.

Bitte stellen Sie mir sämtliche Rohdaten dieser Zählung zur Verfügung.

Mein berechtigtes Interesse (lt. Art. 39 I S.1 BayDSG) ergibt sich aus folgenden Gründen:
1. Ich bin selbst häufiger Nutzer des Buslinie 902.
2. Meine Kinder nutzen diese Buslinie für Ihren täglichen Schulweg.
3. Die von Ihrem Vertreter geäußerten Ergebnisse sind nicht mit den tatsächlichen Beobachtungen vereinbar.

Sollte der Datensatz personenbezogene Daten beinhalten (Art. 39 I S.1 lit.1 BayDSG), so bitte ich um die Zurverfügungstellung eines um diese Daten bereinigten Datensatzes.

Eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Art. 39 I S.1 lit.2 BayDSG) durch die Veröffentlichung des Datensatzes kann ausgeschlossen werden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG). Sollte dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Dezember 2022
  • Frist
    21. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, Durch die Stadtwerke Bamberg wurde lt. Aussage Ihres Vertreters bei In…
An Stadtwerke Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrgastzählung Buslinie 902 [#265883]
Datum
19. Dezember 2022 10:22
An
Stadtwerke Bamberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, Durch die Stadtwerke Bamberg wurde lt. Aussage Ihres Vertreters bei Informationsveranstaltung zum Ankerzentrum eine Fahrgastzählung auf der Linie 902 durchgeführt. Bitte stellen Sie mir sämtliche Rohdaten dieser Zählung zur Verfügung. Mein berechtigtes Interesse (lt. Art. 39 I S.1 BayDSG) ergibt sich aus folgenden Gründen: 1. Ich bin selbst häufiger Nutzer des Buslinie 902. 2. Meine Kinder nutzen diese Buslinie für Ihren täglichen Schulweg. 3. Die von Ihrem Vertreter geäußerten Ergebnisse sind nicht mit den tatsächlichen Beobachtungen vereinbar. Sollte der Datensatz personenbezogene Daten beinhalten (Art. 39 I S.1 lit.1 BayDSG), so bitte ich um die Zurverfügungstellung eines um diese Daten bereinigten Datensatzes. Eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Art. 39 I S.1 lit.2 BayDSG) durch die Veröffentlichung des Datensatzes kann ausgeschlossen werden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG). Sollte dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265883/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtwerke Bamberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag unterliegt nicht der Europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO…
Von
Stadtwerke Bamberg
Betreff
WG: Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG: WG: Fahrgastzählung Buslinie 902 [#265883]
Datum
21. Dezember 2022 16:38
Status
Warte auf Antwort
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2,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag unterliegt nicht der Europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) bzw. dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG), da keine personenbezogenen Daten erhoben werden. Die Fahrgastzählung erfolgt anonym und dient ausschließlich betrieblichen Zwecken (z. B. Planung von Gefäßgrößen der Fahrzeuge). Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen die Rohdaten nicht zur Verfügung stellen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wie Sie sicherlich wissen, normiert Art. 39 BayDSG kein Auskunftsrecht einer betrof…
An Stadtwerke Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG: WG: Fahrgastzählung Buslinie 902 [#265883]
Datum
22. Dezember 2022 08:13
An
Stadtwerke Bamberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie Sie sicherlich wissen, normiert Art. 39 BayDSG kein Auskunftsrecht einer betroffenen Person i.S.d. Art. 15 DSGVO, sondern ein allgemeines Auskunftsrecht. Weitere Informationen finden Sie beispielsweise hier: https://www.datenschutz-bayern.de/auskunftsrecht/. Insbesondere zitiere ich aus: https://www.datenschutz-bayern.de/0/Auskunftsrecht_geltend_machen.pdf: Die Entscheidungen des Staates, der Gemeinden und vieler anderer öffentlicher Träger betreffen jede Bürgerin und jeden Bürger. Entscheidungen liegen stets Informationen zu Grunde. Diese Informationen zu kennen, ist eine wichtige Voraussetzung, um an demokratischen Entscheidungsprozessen mitwirken, aber auch eigene Interessen vertreten zu können. Im Nachhinein hilft die Kenntnis der Informationen dabei, getroffene Entscheidungen zu verstehen und gegebenenfalls kritisch zu hinterfragen. Indem der bayerische Gesetzgeber das allgemeine Recht auf Auskunft eingeführt hat, hat er ein weiteres wichtiges Instrument bürgerschaftlicher Teilhabe geschaffen, das zugleich die Rechtsposition des Einzelnen gegenüber der Verwaltung stärkt. Ich bitte Sie daher erneut, die angefragten Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265883/
Stadtwerke Bamberg
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin bis einschließlich [geschwärzt] nicht erre…
Von
Stadtwerke Bamberg
Betreff
Automatische Antwort: WG: Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG: WG: Fahrgastzählung Buslinie 902 [#265883]
Datum
22. Dezember 2022 08:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin bis einschließlich [geschwärzt] nicht erreichbar. Während meiner Abwesenheit wird Ihre E-Mail nicht automatisch weitergeleitet. Falls Sie eine dringende Datenschutzanfrage haben, wenden Sie sich bitte direkt an unseren externen Datenschutzbeauftragten [geschwärzt], [geschwärzt] Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich wollte mich kurz erkundigen, bis wann ich mit der Bereitstellung der angefragten Informationen rec…
An Stadtwerke Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG: WG: Fahrgastzählung Buslinie 902 [#265883]
Datum
16. Januar 2023 12:27
An
Stadtwerke Bamberg
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, Ich wollte mich kurz erkundigen, bis wann ich mit der Bereitstellung der angefragten Informationen rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265883/
Stadtwerke Bamberg
Sehr << Antragsteller:in >> abschließend folgende Klarstellung: Die Fahrgastzählung erfolgt automati…
Von
Stadtwerke Bamberg
Betreff
AW: WG: Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG: WG: Fahrgastzählung Buslinie 902 [#265883]
Datum
16. Januar 2023 12:31
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> abschließend folgende Klarstellung: Die Fahrgastzählung erfolgt automatisiert und anonym bei Einstieg der Fahrgäste in den Bus bzw. bei Ausstieg. Das BayDSG ist ein nachrangiges Gesetz der DSGVO. Da bei der Fahrgastzählung keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, ist weder vorrangig die DSGVO noch nachrangig das BayDSG anzuwenden. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Wie telefonisch besprochen: bitte geben Sie das Thema erneut an ihre Rechtsabteilung und ihren Datensc…
An Stadtwerke Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG: WG: Fahrgastzählung Buslinie 902 [#265883]
Datum
16. Januar 2023 12:56
An
Stadtwerke Bamberg
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, Wie telefonisch besprochen: bitte geben Sie das Thema erneut an ihre Rechtsabteilung und ihren Datenschutzbeauftragen. Ich erwarte ihre Antwort bis 22ten Januar. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265883/
Stadtwerke Bamberg
Sehr << Antragsteller:in >> die erneute Prüfung Ihres Anliegens durch unseren externen Datenschutzbea…
Von
Stadtwerke Bamberg
Betreff
AW: WG: Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG: WG: Fahrgastzählung Buslinie 902 [#265883]
Datum
20. Januar 2023 17:27
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> die erneute Prüfung Ihres Anliegens durch unseren externen Datenschutzbeauftragten sowie unseren Rechtsanwalt ergab keine neuen Erkenntnisse. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere E-Mails vom 21.12.2022 und 16.01.2023. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsg…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fahrgastzählung Buslinie 902“ [#265883]
Datum
21. Januar 2023 07:34
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BayDSG, BayUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/265883/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da bei der Bewertung der Stadtwerke Bamberg auf das TBM der personenbezogenheit der angefragten Daten abgestellt wird und auf ein Auskunfsrecht i.S.d. Art. 15 DSGVO abgestellt wird - das mir hier, aus guten Gründen, verweigert werden kann. Statt dessen möchte ich hier mein (allgemeineres) Auskunftsrecht nach Art. 39 BayDSG geltend machen. Die persönliche Betroffenheit wurde dargelegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 265883.pdf - 2022-12-21_1-smime.p7s - 2023-01-16_2-smime.p7s - 2023-01-20_1-smime.p7s Anfragenr: 265883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265883/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Frau Stoll, ich habe die Anfrage zur Vermittlung an die Landesbeauftragte für den Datenschutz weitergegeben…
An Stadtwerke Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Fahrgastzählung Buslinie 902“ [#265883]
Datum
21. Januar 2023 07:37
An
Stadtwerke Bamberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Frau Stoll, ich habe die Anfrage zur Vermittlung an die Landesbeauftragte für den Datenschutz weitergegeben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265883/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, der Vollständigkeit halber: ich lege Widerspruch zur Entscheidung der Stadtwerke Bamberg ein. Meine An…
An Stadtwerke Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Fahrgastzählung Buslinie 902“ [#265883]
Datum
23. Januar 2023 14:25
An
Stadtwerke Bamberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, der Vollständigkeit halber: ich lege Widerspruch zur Entscheidung der Stadtwerke Bamberg ein. Meine Anfrage wurde meines Erachtens zu Unrecht und mit Verweis auf nicht relevante Tatbestandsmerkmale abgewiesen. Wie ich sie schon informiert habe, wurde die zuständige Behörde angerufen, in diesem Fall zu vermitteln. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
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Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Februar 2023 10:22
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 21.01.2023; Az. DSB/5-195-63 [#265883] Guten Tag, Bitte informieren Sie mich über den Stan…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 21.01.2023; Az. DSB/5-195-63 [#265883]
Datum
6. März 2023 12:02
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. März 2023 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 06.03.2023; Az. DSB/5-195-63 Sehr << Antragsteller:in >> zwischenzeitlich ist die …
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 06.03.2023; Az. DSB/5-195-63
Datum
10. Mai 2023 12:22
Status
Sehr << Antragsteller:in >> zwischenzeitlich ist die Stellungnahme der Stadtwerke Bamberg bei mir eingegangen. Nach Abschluss meiner Bewertung teile ich Ihnen gerne das Ergebnis meiner Prüfung mit: Die Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH (im Folgenden: SBVPG; diese führt den öffentlichen Personennahverkehr für die STWB Stadtwerke Bamberg GmbH durch) hat mir mitgeteilt, dass ein Anspruch Ihrerseits nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) nicht bestehen würde. Denn die SBVPG sei bereits keine öffentliche Stelle bzw. würden für die SBVPG jedenfalls die Vorschriften für nicht öffentliche Stellen gelten. Art. 39 BayDSG sei daher bereits nicht anwendbar. Meine Prüfung hat ergeben, dass die SBVPG zwar eine öffentliche Stelle im Sinne des Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayDSG ist. Allerdings gelten für die SBVPG im vorliegenden Einzelfall wegen Art. 1 Abs. 3 Satz 1 BayDSG dennoch nicht die Vorschriften für öffentliche Stellen (wie etwa Art. 39 BayDSG), sondern die Vorschriften für nicht öffentliche Stellen. Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG ist daher im vorliegenden Fall tatsächlich nicht anwendbar. 1. Bei der SBVPG handelt es sich um eine öffentliche Stelle im Sinne des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Öffentliche Stellen sind nach Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayDSG auch Vereinigungen des privaten Rechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und an denen – ungeachtet der Beteiligung nicht öffentlicher Stellen – mindestens eine juristische Person des öffentlichen Rechts beteiligt ist. Diese Beteiligung kann unmittelbar oder mittelbar „durch ei-ne solche Vereinigung“ erfolgen. Dass die SBVPG eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), der den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ausdrücklich als Aufgabe der Daseinsvor-sorge ausweist. Entgegen Art. 8 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG differenziert Art. 2 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG auch nicht zwischen Planung, Organisation und Sicherstellung, sondern definiert den ÖPNV per se als Aufgabe der Daseinsvorsorge. Insofern ist auch die unmittelbare Erbringung von Verkehrsleistungen des ÖPNV als Aufgabe der öffentlichen Verwaltung aufzufassen. Dies bekräftigt auch der Beteiligungsbericht der Stadt Bamberg aus dem Jahr 2020, der auf Seite 27 unter Ziff. 6.3 darlegt, dass die SBVPG unter anderem den ÖPNV durchführt und dadurch ausschließlich Leistungen erbringt, die zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinden im Sinne des Art. 83 Abs. 1 Bayerische Verfassung bzw. Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung gehören. 2. Soweit öffentliche Stellen als Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, ist Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG allerdings nicht anwendbar (vgl. Engelbrecht, Das allgemeine Recht auf Auskunft, Seite 18, Rn. 40, abrufbar unter https://www.datenschutz-bayern.de/3/auskunftsrecht.pdf). Dies ergibt sich aus Art. 1 Abs. 3 Satz 1 BayDSG, wonach für öffentliche Stellen, soweit diese als Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, die Vorschriften für nicht öffentliche Stellen gelten. Eine öffentliche Stelle nimmt am Wettbewerb teil, soweit sie sich unmittelbar am Marktgeschehen als Wirtschaftsunternehmen beteiligt. Im Bereich des Datenschutzrechts ist dabei nicht der abstrakte Unternehmenszweck, sondern vielmehr der Zweck der konkreten Verarbeitungstätigkeit maßgeblich. Dies hat zur Folge, dass danach zu differenzieren ist, inwieweit die öffentliche Stelle im jeweiligen Einzelfall als wirtschaftlich handelndes Unternehmen tätig ist. In diesem Bereich gilt dann grundsätzlich die Datenschutz-Grundverordnung und nachrangig das Bundesdatenschutzgesetz. Diese Abgrenzung kann auf die Anwendung des Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG, der im Bayerischen Datenschutzgesetz als Vorschrift des allgemeinen Informationszugangs in gewisser Weise einen Fremdkörper darstellt, übertragen werden. Wenn eine öffentliche Stelle Verkehrsdienstleistungen erbringt, nimmt diese als Unternehmen am Wettbewerb teil. Die Durchführung einer Fahrgastzählung ist der Erbringung der Verkehrsdienstleistung an sich auch zuzurechnen, weil die Besetzungszahlen der einzelnen Fahrzeuge für die Ausgestaltung der Angebote (Fahrplan, Taktung, Größe der Fahrzeuge, etc.) relevant ist. Somit bezieht sich das auf die Rohdaten der Fahrgastzählung gerichtete Auskunftsbegehren auf einen Bereich der SBVPG, in dem diese als Unternehmen am Wettbewerb teilnimmt, sodass insoweit kein Anspruch auf eine Auskunft nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG besteht. Ich bedauere, dass ich Sie daher bei Ihrem Anliegen nicht weiter unterstützen kann. Sollten Sie Rückfragen haben, können Sie sich gerne auch telefonisch an mich wen-den. Mit freundlichen Grüßen