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Kerosinregen auf Duisburg

Von dem in 2017 auf Duisburg niedergegangenen Kerosinregen, die genaue Menge, der betroffene Bereich von Duisburg, welche Fluggesellschaft verantwortlich war, Datum und Uhrzeit, sowie Start- und Zielflughafen. Sowie, wie die betroffene Bevölkerung informiert wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Februar 2018
  • Frist
    20. März 2018
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Kerosinregen auf Duisburg [#26595]
Datum
15. Februar 2018 05:29
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Von dem in 2017 auf Duisburg niedergegangenen Kerosinregen, die genaue Menge, der betroffene Bereich von Duisburg, welche Fluggesellschaft verantwortlich war, Datum und Uhrzeit, sowie Start- und Zielflughafen. Sowie, wie die betroffene Bevölkerung informiert wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, bezugnehmend auf Ihren u.g. Antrag vom 15.02.2018 übersende ich Ihnen den beigefü…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Kerosinregen auf Duisburg [#26595]
Datum
7. März 2018 08:29
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
647,8 KB
Sehr geehrter Herr Scharfenort, bezugnehmend auf Ihren u.g. Antrag vom 15.02.2018 übersende ich Ihnen den beigefügten Bescheid. Mit freundlichen Grüßen