Protokolle des Ständigen Ausschusses gem. § 6 JAPrO zur Verkürzung der Prüfungszeiträume in der ersten juristischen Prüfung

Alle Protokolle des Ständigen Ausschusses gem. § 6 JAPrO, und zwar aus den Sitzungen, in denen die Verkürzung der Prüfungszeiträume in der ersten juristischen Prüfung von zehn auf acht Tage behandelt wird.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Dezember 2022
  • Frist
    24. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Protokolle des Ständigen Auss…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle des Ständigen Ausschusses gem. § 6 JAPrO zur Verkürzung der Prüfungszeiträume in der ersten juristischen Prüfung [#266194]
Datum
22. Dezember 2022 19:04
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Protokolle des Ständigen Ausschusses gem. § 6 JAPrO, und zwar aus den Sitzungen, in denen die Verkürzung der Prüfungszeiträume in der ersten juristischen Prüfung von zehn auf acht Tage behandelt wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266194/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 22. Dezember 2022 beantragten Sie über das Portal „FragDen…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN Protokolle des Ständigen Ausschusses gem. § 6 JAPrO zur Verkürzung der Prüfungszeiträume in der ersten juristischen Prüfung [#266194]
Datum
28. Dezember 2022 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 22. Dezember 2022 beantragten Sie über das Portal „FragDenStaat.de“ gem. § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) die Übersendung von Niederschrift über die Sitzungen des Ständigen Ausschusses gem. § 13 Abs. 5 JAPrO. Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden kann. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung der begehrten Auskunft. Der Anspruch ergibt sich insbesondere nicht aus § 1 Abs. 2 LIFG, da das Landesinformationsgesetz gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG auf Prüfungsbehörden, soweit Prüfungen betroffen sind, keine Anwendung findet. Dies ist hier der Fall, weil die von Ihnen begehrten Unterlagen die Organisation und Durchführung der Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung betreffen. Ihr Antrag ist daher abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen