Sehr geehrter Herr Boris von Morgenstern,
mit Ihrer E-Mail vom 22. Dezember 2022 (Eingang: 23. Dezember 2022) beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zu den nachfolgenden Fragen:
"Das Bayrische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterhält eine Internetseite mit dem Namen:
meldestelle-respect.de
1. In welcher Höhe wird dieses Projekt durch das Bundesfamilienministerium gefördert?
2. Wie viel Geld wird jährlich für Werbung durch Influencer für dieses Projekt bereitgestellt?
3. Anhand welcher Kriterien werden diese Influencer für solche Kooperationen ausgesucht?
4. Welche Influencer wurden bisher für eine Kooperation mit diesem Projekt angefragt?
5. Welche Influencer haben an der Kooperation für dieses Projekt teilgenommen?
6. Wurden alle Kooperationen veröffentlicht?
7. Werden die Beiträge der Influencer vorher redaktionell abgenommen?
8. Wie viel Geld gibt das Familienministerium jährlich für Kooperationen mit Influencern aus?
9. Wie viel Geld steht im Haushalt für solche bezahlten Kooperationen zur Verfügung?"
Mit Mail vom 05. Januar 2023 verzichteten Sie auf die Beantwortung der Fragen 8 und 9, nachdem Sie den Hinweis auf möglichen gebührenpflichtigen Verwaltungsaufwand erhielten.
Ihrem IFG-Antrag mit den Fragen 1 bis 7 kann stattgegeben werden.
Zunächst weisen wir darauf hin, dass die Webseite „
meldestelle-respect.de“ nicht vom Bayrischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterhalten wird. Die Seite wird von der Jugendstiftung Baden-Württemberg verantwortet.
Zu Frage 1:
Das Projekt „Meldestelle respect“ wird seit dem Jahr 2020 von der Jugendstiftung Baden-Württemberg durchgeführt. Die Annahme, dass das Bayrische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die Webseite „
meldestelle-respect.de“ betreibt, ist insofern nicht zutreffend. Eine direkte Förderung des Projektes durch das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erfolgt nicht. Das Projekt erhält jedoch im Rahmen einer Mittelweiterleitung Gelder über das vom BMFSFJ geförderte Landes-Demokratiezentrum Baden-Württemberg, das im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, angesiedelt ist. Insgesamt wurden für das Projekt Mittel in Höhe von 635.484,04 € durch das Land weitergeleitet (2020: 112.062,02 €; 2021: 157.395,35 €; 2022: 218.326,98 €; 2023: 147.699,69 €).
Zu den Fragen 2 – 7:
Die Fragen 2 – 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Dem BMFSFJ liegen aufgrund der Tatsache, dass kein direktes Zuwendungsverhältnis zur "Meldestelle respect" besteht, keine validen Informationen im Sinne der Fragestellungen vor. Diese sind beim Erstmittelempfänger, dem für das Landes-Demokratiezentrum Baden-Württemberg zuständigen Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg anzufragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach den Vorgaben des § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen