Meldestelle Respect

Das Bayrische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterhält eine Internetseite mit dem Namen: meldestelle-respect.de

1. In welcher Höhe wird dieses Projekt durch das Bundesfamilienministerium gefördert?
2. Wie viel Geld wird jährlich für Werbung durch Influencer für dieses Projekt bereitgestellt?
3. Anhand welcher Kriterien werden diese Influencer für solche Kooperationen ausgesucht?
4. Welche Influencer wurden bisher für eine Kooperation mit diesem Projekt angefragt?
5. Welche Influencer haben an der Kooperation für dieses Projekt teilgenommen?
6. Wurden alle Kooperationen veröffentlicht?
7. Werden die Beiträge der Influencer vorher redaktionell abgenommen?
8. Wie viel Geld gibt das Familienministerium jährlich für Kooperationen mit Influencern aus?
9. Wie viel Geld steht im Haushalt für solche bezahlten Kooperationen zur Verfügung?

Falls dies nicht die richtige Anlaufstelle für meine Anfrage ist, leiten Sie diese bitte an die passende Stelle weiter.
Teile Sie mir die Antwort bitte per Mail mit an: <<E-Mail-Adresse>>

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Dezember 2022
  • Frist
    25. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Boris von Morgenstern
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bayrische Staatsministerium für F…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Boris von Morgenstern
Betreff
Meldestelle Respect [#266201]
Datum
22. Dezember 2022 23:17
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bayrische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterhält eine Internetseite mit dem Namen: meldestelle-respect.de 1. In welcher Höhe wird dieses Projekt durch das Bundesfamilienministerium gefördert? 2. Wie viel Geld wird jährlich für Werbung durch Influencer für dieses Projekt bereitgestellt? 3. Anhand welcher Kriterien werden diese Influencer für solche Kooperationen ausgesucht? 4. Welche Influencer wurden bisher für eine Kooperation mit diesem Projekt angefragt? 5. Welche Influencer haben an der Kooperation für dieses Projekt teilgenommen? 6. Wurden alle Kooperationen veröffentlicht? 7. Werden die Beiträge der Influencer vorher redaktionell abgenommen? 8. Wie viel Geld gibt das Familienministerium jährlich für Kooperationen mit Influencern aus? 9. Wie viel Geld steht im Haushalt für solche bezahlten Kooperationen zur Verfügung? Falls dies nicht die richtige Anlaufstelle für meine Anfrage ist, leiten Sie diese bitte an die passende Stelle weiter. Teile Sie mir die Antwort bitte per Mail mit an: <<E-Mail-Adresse>>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Boris von Morgenstern Anfragenr: 266201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266201/ Postanschrift Boris von Morgenstern << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Boris von Morgenstern
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr von Morgenstern, mit Ihrer E-Mail vom 22.12.2022 beantragen Sie auf Grundlage des Information…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Meldestelle Respect [#266201]
Datum
5. Januar 2023 16:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr von Morgenstern, mit Ihrer E-Mail vom 22.12.2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Informationen zu den nachfolgenden Fragen. Das Bayrische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterhält eine Internetseite mit dem Namen: meldestelle-respect.de 1. In welcher Höhe wird dieses Projekt durch das Bundesfamilienministerium gefördert? 2. Wie viel Geld wird jährlich für Werbung durch Influencer für dieses Projekt bereitgestellt? 3. Anhand welcher Kriterien werden diese Influencer für solche Kooperationen ausgesucht? 4. Welche Influencer wurden bisher für eine Kooperation mit diesem Projekt angefragt? 5. Welche Influencer haben an der Kooperation für dieses Projekt teilgenommen? 6. Wurden alle Kooperationen veröffentlicht? 7. Werden die Beiträge der Influencer vorher redaktionell abgenommen? 8. Wie viel Geld gibt das Familienministerium jährlich für Kooperationen mit Influencern aus? 9. Wie viel Geld steht im Haushalt für solche bezahlten Kooperationen zur Verfügung? Nach derzeitigem Bearbeitungsstand möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Die Vorabschätzung hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes zur Prüfung Ihres IFG-Antrages zu den Fragen 8) und 9) hat ergeben, dass die Zusammenstellung der erbetenen Information mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden sein wird. Das BMFSFJ führt keine einheitliche Liste von "Influencern". Zur Beantwortung Ihrer Anfrage ist eine Abfrage in allen Referaten und in allen Abteilungen des Hauses notwendig. Die Zusammenstellung wird voraussichtlich mehrere Arbeitsstunden in Anspruch nehmen. Im Falle einer zumindest teilweisen Stattgabe Ihrer Anfrage wären nach der Rechtslage Gebühren gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.3 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) von bis zu 500 Euro möglich. Im vorliegenden Fall wird der zeitliche Aufwand deutlich über dem einer einfachen Anfrage von bis zu 30 Minuten liegen (Anlage 1, Teil A Nr. 1.1 IFGGebV), sodass grundsätzlich der Gebührenrahmen gemäß Anlage Teil A Nr. 1.3 der IFGGebV von 60 EUR bis 500 EUR eröffnet ist. Daher ist die Bearbeitung nicht mehr im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 2 IFG möglich. Die konkreten Kosten können allerdings erst mit Abschluss des Verfahrens berechnet werden. Einzelheiten sind in der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) geregelt. Sie können diese im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/BJNR000600006.html einsehen. Sofern Sie Ihren Antrag zu den Fragen 8) und 9) aufrechterhalten wollen und durch die Recherche der erhöhte Verwaltungsaufwand entsteht, erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid an die von Ihnen genannte Postanschrift. Bitte teilen Sie uns bis zum 18. Januar 2023 mit, ob und mit welchem Inhalt Sie Ihren Antrag trotz ggfs. anfallender Gebühren aufrecht halten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Boris von Morgenstern
Guten Tag, vielen Dank für die zeitnahe Rückmeldung. Dann verzichte ich vorerst auf die Fragen 8 und 9. Würden Sie…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Boris von Morgenstern
Betreff
AW: Meldestelle Respect [#266201]
Datum
5. Januar 2023 17:07
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die zeitnahe Rückmeldung. Dann verzichte ich vorerst auf die Fragen 8 und 9. Würden Sie mir dann bitte die Antworten der Fragen 1-6 mitteilen? Vielen herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Boris von Morgenstern Anfragenr: 266201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266201/

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Boris von Morgenstern, mit Ihrer E-Mail vom 22. Dezember 2022 (Eingang: 23. Dezember 2022) bea…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
AW: Meldestelle Respect [#266201]
Datum
13. Januar 2023 09:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Boris von Morgenstern, mit Ihrer E-Mail vom 22. Dezember 2022 (Eingang: 23. Dezember 2022) beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zu den nachfolgenden Fragen: "Das Bayrische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterhält eine Internetseite mit dem Namen: meldestelle-respect.de 1. In welcher Höhe wird dieses Projekt durch das Bundesfamilienministerium gefördert? 2. Wie viel Geld wird jährlich für Werbung durch Influencer für dieses Projekt bereitgestellt? 3. Anhand welcher Kriterien werden diese Influencer für solche Kooperationen ausgesucht? 4. Welche Influencer wurden bisher für eine Kooperation mit diesem Projekt angefragt? 5. Welche Influencer haben an der Kooperation für dieses Projekt teilgenommen? 6. Wurden alle Kooperationen veröffentlicht? 7. Werden die Beiträge der Influencer vorher redaktionell abgenommen? 8. Wie viel Geld gibt das Familienministerium jährlich für Kooperationen mit Influencern aus? 9. Wie viel Geld steht im Haushalt für solche bezahlten Kooperationen zur Verfügung?" Mit Mail vom 05. Januar 2023 verzichteten Sie auf die Beantwortung der Fragen 8 und 9, nachdem Sie den Hinweis auf möglichen gebührenpflichtigen Verwaltungsaufwand erhielten. Ihrem IFG-Antrag mit den Fragen 1 bis 7 kann stattgegeben werden. Zunächst weisen wir darauf hin, dass die Webseite „meldestelle-respect.de“ nicht vom Bayrischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterhalten wird. Die Seite wird von der Jugendstiftung Baden-Württemberg verantwortet. Zu Frage 1: Das Projekt „Meldestelle respect“ wird seit dem Jahr 2020 von der Jugendstiftung Baden-Württemberg durchgeführt. Die Annahme, dass das Bayrische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die Webseite „meldestelle-respect.de“ betreibt, ist insofern nicht zutreffend. Eine direkte Förderung des Projektes durch das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erfolgt nicht. Das Projekt erhält jedoch im Rahmen einer Mittelweiterleitung Gelder über das vom BMFSFJ geförderte Landes-Demokratiezentrum Baden-Württemberg, das im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, angesiedelt ist. Insgesamt wurden für das Projekt Mittel in Höhe von 635.484,04 € durch das Land weitergeleitet (2020: 112.062,02 €; 2021: 157.395,35 €; 2022: 218.326,98 €; 2023: 147.699,69 €). Zu den Fragen 2 – 7: Die Fragen 2 – 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Dem BMFSFJ liegen aufgrund der Tatsache, dass kein direktes Zuwendungsverhältnis zur "Meldestelle respect" besteht, keine validen Informationen im Sinne der Fragestellungen vor. Diese sind beim Erstmittelempfänger, dem für das Landes-Demokratiezentrum Baden-Württemberg zuständigen Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg anzufragen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach den Vorgaben des § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen