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Rundfunkbeitrag / Botschaften/ Diplomaten

Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist folgende Zeile enthalten "(4) Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen."

Alle Gerichte inkl. Bundesverwaltungsgericht haben bisher geurteilt, dass Rundfunkbeitrag keine Steuer ist und eine Zahlung für die Möglichkeit, deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu konsumieren, darstellt.

Andererseits werden Botschaften/ Diplomaten nach Gesetz vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen von Steuern befreit.

Bitte schicken Sie mir Informationen, warum Rundfunkbeitrag ausdrücklich als Steuer bei Botschaften / Diplomaten angesehen wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2018
  • Frist
    20. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Ru…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag / Botschaften/ Diplomaten [#26622]
Datum
16. Februar 2018 22:20
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist folgende Zeile enthalten "(4) Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen." Alle Gerichte inkl. Bundesverwaltungsgericht haben bisher geurteilt, dass Rundfunkbeitrag keine Steuer ist und eine Zahlung für die Möglichkeit, deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu konsumieren, darstellt. Andererseits werden Botschaften/ Diplomaten nach Gesetz vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen von Steuern befreit. Bitte schicken Sie mir Informationen, warum Rundfunkbeitrag ausdrücklich als Steuer bei Botschaften / Diplomaten angesehen wird.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Anlage / Antrag #26622 Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Anlage / Antrag #26622
Datum
5. März 2018 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
363,1 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
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