Fernmündliche Anweisung des BMJ gegenüber dem BfJ zur Nichtanwendung §3b NetzDG gegenüber Twitter International

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

* Informationen & Rechtsgrundlagen darüber ob eine fernmündliche Anweisung des BMJ gegenüber dem BfJ über die Nichtanwendung des §3b NetzDG den im behördlichen Verkehr üblichen Anforderungen auch hinsichtlich der Dokumentationspflicht genügt.

Sie können mir Ihre Antwort an meine persönliche email-Adresse senden:
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Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Informationen & Rechtsgrundlage…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fernmündliche Anweisung des BMJ gegenüber dem BfJ zur Nichtanwendung §3b NetzDG gegenüber Twitter International [#266326]
Datum
26. Dezember 2022 17:26
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Informationen & Rechtsgrundlagen darüber ob eine fernmündliche Anweisung des BMJ gegenüber dem BfJ über die Nichtanwendung des §3b NetzDG den im behördlichen Verkehr üblichen Anforderungen auch hinsichtlich der Dokumentationspflicht genügt. Sie können mir Ihre Antwort an meine persönliche email-Adresse senden: @<<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/266326/upload/b6a219b6c2801b49e54e288e7fd1535157246f30/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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