Vorgehen der Bundesergierung gegen FakeNews auf twitter

1.) sämtliche Email-Kommunikation aus 2020 und 2021 mit folgenden Twitter Mitarbeitern und Twitter Teams bzgl. FakeNews, Desinformation, Corona Falschinformationen:
- Jack Dorsey
- Parag Agrawal
- Yoel Roth
- Olinda Hassan
- Vijaya Gadde
- Kayvon Beykpour
- Strategic Response Team-Global Escalation Team (SRT-GET) oder sein deutsches Äquivalent
Site Integrity Policy-Policy Escalation Support team (SIP-PES) oder sein deutsches Äquivalent
- Twitter’s Site Integrity team oder sein deutsches Äquivalent
2.) die Anzahl der Treffen und Telecons mit den o.g. Personen und Teams zum Thema Corona Falschinformationen mit Angabe der beteiligten deutschen Verantwortlichen.
3.) alle internen Strategiepapiere und Präsentationen der Bundesregierung, aus dem BMI, aus dem BMBF oder ihrem Haus speziell zum Thema "Umgang mit und Bekämpfung von Corona FakeNews in den sozialen Medien."
4.) Bitte machen sie explizit eine Angabe ob die Bundesregierung über interne Kanäle in die twitter Administration verfügt oder verfügt hat, mittels derer Falschinformationen bspw. zu Corona 2020 ff. unterdrückt, gelöscht oder ihre Verfasser gesperrt wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) sämtliche Email-Kommunikation aus…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorgehen der Bundesergierung gegen FakeNews auf twitter [#266367]
Datum
27. Dezember 2022 12:37
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) sämtliche Email-Kommunikation aus 2020 und 2021 mit folgenden Twitter Mitarbeitern und Twitter Teams bzgl. FakeNews, Desinformation, Corona Falschinformationen: - Jack Dorsey - Parag Agrawal - Yoel Roth - Olinda Hassan - Vijaya Gadde - Kayvon Beykpour - Strategic Response Team-Global Escalation Team (SRT-GET) oder sein deutsches Äquivalent Site Integrity Policy-Policy Escalation Support team (SIP-PES) oder sein deutsches Äquivalent - Twitter’s Site Integrity team oder sein deutsches Äquivalent 2.) die Anzahl der Treffen und Telecons mit den o.g. Personen und Teams zum Thema Corona Falschinformationen mit Angabe der beteiligten deutschen Verantwortlichen. 3.) alle internen Strategiepapiere und Präsentationen der Bundesregierung, aus dem BMI, aus dem BMBF oder ihrem Haus speziell zum Thema "Umgang mit und Bekämpfung von Corona FakeNews in den sozialen Medien." 4.) Bitte machen sie explizit eine Angabe ob die Bundesregierung über interne Kanäle in die twitter Administration verfügt oder verfügt hat, mittels derer Falschinformationen bspw. zu Corona 2020 ff. unterdrückt, gelöscht oder ihre Verfasser gesperrt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266367/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren am 27. Dezember 2022 auf der Grundlage des Informat…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
K11-13002/00014#0066_Vorgehen der Bundesergierung gegen FakeNews auf twitter [#266367]
Datum
3. Januar 2023 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren am 27. Dezember 2022 auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes gestellten Antrag, mit dem Sie Zugang zu bei uns vorhandenen amtlichen Unterlagen zu den von Ihnen genannten Themen erbaten. Leider können wir Ihrem Antrag nicht entsprechen, da wir nicht über entsprechende Unterlagen verfügen. Es gab keinen Kontakt von Mitarbeiter*innen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur um Medien (BKM), keine E-Mailkommunikation und keine Treffen, zu den von Ihnen aufgeführten Mitarbeitern weder zu dem Thema Fake News noch zu anderen Themen. Bei der BKM sind keine Strategiepapiere zum angefragten Thema vorhanden. Die BKM verfügt nicht über interne Kontakte in die Twitter Administration. Die Auskunft ist gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO). Der Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn. Mit freundlichen Grüßen