Rad fahren für bis 8jährige Kinder

Ich bitte um Begründung zu folgender Regelung:
Lt. § 2 (5) StVO: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Februar 2018
  • Frist
    23. März 2018
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Gabriele Köpke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Beg…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
Rad fahren für bis 8jährige Kinder [#26647]
Datum
18. Februar 2018 17:50
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Begründung zu folgender Regelung: Lt. § 2 (5) StVO: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] [geschwärzt] Postanschrift Gabriele Köpke [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Köpke
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Benutzung der Gehwege § 2 (5) StVO- Fahrrad, Kinder vielen Dank für Ihre Anfrage. die amtliche Begründung zur Änd…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Benutzung der Gehwege § 2 (5) StVO- Fahrrad, Kinder
Datum
21. Februar 2018
Status
Warte auf Antwort
vielen Dank für Ihre Anfrage. die amtliche Begründung zur Änderung des § 2 Absatz 5 StVO kann der Bundesratdrucksache 332/16 entnommen werden: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0301-0400/332-16.pdf?__blob=publicationFile&v=5. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Gabriele Köpke
AW: Benutzung der Gehwege § 2 (5) StVO- Fahrrad, Kinder [#26647] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für d…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
AW: Benutzung der Gehwege § 2 (5) StVO- Fahrrad, Kinder [#26647]
Datum
28. Februar 2018 21:05
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Antwort. In der Bundesratdrucksache konnte ich nachlesen, warum Aufsichtspersonen von bis 8jährigen Kindern auf Gehwegen Fahrrad fahren dürfen. Darin habe ich aber nicht die Begründung gefunden, warum bis 8jährige Kinder auf dem Gehweg fahren müssen und warum sie beim Queren absteigen und ihr Fahrzeug schieben müssen. Wo finde ich dazu eine Begründung? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 26647 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Gabriele Köpke
AW: AW: Benutzung der Gehwege § 2 (5) StVO- Fahrrad, Kinder [#26647] Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe i…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
AW: AW: Benutzung der Gehwege § 2 (5) StVO- Fahrrad, Kinder [#26647]
Datum
17. März 2018 22:24
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich bis zum heutigen Tag keine Antwort auf meine einfache Frage erhalten. Haben Sie mich vergessen? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 26647 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Az.: K 14 - HE 1905 Benutzung der Gehwege - § 2 (5) StVO - Fahrrad - Kinder [#26647] Sehr geehrte Frau [geschwärzt…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: K 14 - HE 1905 Benutzung der Gehwege - § 2 (5) StVO - Fahrrad - Kinder [#26647]
Datum
23. März 2018 14:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], Kinder sind bis zur Vollendung der Radfahrausbildung, die in der Regel in der 4. Klasse der Grundschule mit einer Prüfung abgeschlossen wird, entwicklungspsychologisch und motorisch noch nicht in der Lage, im fließenden Verkehr auf der Fahrbahn teilzunehmen. Insbesondere vermögen sie bis dahin nicht die Geschwindigkeiten herannahender Kraftfahrzeuge richtig einzuschätzen. Daher werden sie auf die Fußverkehrsflächen verwiesen und müssen im Kreuzungs- oder Querungsbereich absteigen und sich dort wie Fußgänger verhalten. Diese Erkenntnis kann in Studien nachgelesen werden. Ergebnisse zu Studien erhalten Sie u.a. bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Home/home_node.html ). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ihr Bürgerservice Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin [geschwärzt] [geschwärzt] E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de<mailto:buergerinfo@bmvi.bund.de> Internet: www.bmvi.de<http://www.bmvi.de/> [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] Gesendet: Samstag, 17. März 2018 22:24 An: Buergerinfo, BMVI Betreff: HE 1905 Benutzung der Gehwege - § 2 (5) StVO - Fahrrad - Kinder [#26647] -- AW: AW: Benutzung der Gehwege § 2 (5) StVO- Fahrrad, Kinder [#26647] Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich bis zum heutigen Tag keine Antwort auf meine einfache Frage erhalten. Haben Sie mich vergessen? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] Gesendet: Mittwoch, 28. Februar 2018 21:05 An: Buergerinfo, BMVI Betreff: Nachfrage HE 1905 -- AW: Benutzung der Gehwege § 2 (5) StVO- Fahrrad, Kinder [#26647] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Antwort. In der Bundesratdrucksache konnte ich nachlesen, warum Aufsichtspersonen von bis 8jährigen Kindern auf Gehwegen Fahrrad fahren dürfen. Darin habe ich aber nicht die Begründung gefunden, warum bis 8jährige Kinder auf dem Gehweg fahren müssen und warum sie beim Queren absteigen und ihr Fahrzeug schieben müssen. Wo finde ich dazu eine Begründung? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Gabriele Köpke
AW: Az.: K 14 - HE 1905 Benutzung der Gehwege - § 2 (5) StVO - Fahrrad - Kinder [#26647] Sehr geehrte Damen und He…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
AW: Az.: K 14 - HE 1905 Benutzung der Gehwege - § 2 (5) StVO - Fahrrad - Kinder [#26647]
Datum
29. März 2018 15:42
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Info. Es leuchtet ein, dass Rad fahrende Kinder sich nicht zwischen tonnenschweren Geschossen bewegen sollten. Gehwege sollten für Kinder deshalb nicht nur sicher sein, sondern auch Spielen ermöglichen. Warum aber gestatten die Behörden, dass Busse, LKW,PKW, Motorräder, Mofas und Fahrräder auf Gehwegen in erheblichem Umfang fahren und parken dürfen? Und zwar so, dass Kinder ihrem Bewegungsdrang nicht nachgehen können? Warum ergreifen die Behörden keine Maßnahmen, dass Kinder auf Gehwegen nicht mehr angefahren und verletzt werden? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 26647 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Gabriele Köpke
AW: AW: Az.: K 14 - HE 1905 Benutzung der Gehwege - § 2 (5) StVO - Fahrrad - Kinder [#26647] Sehr geehrte Damen un…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
AW: AW: Az.: K 14 - HE 1905 Benutzung der Gehwege - § 2 (5) StVO - Fahrrad - Kinder [#26647]
Datum
27. Mai 2018 20:28
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rad fahren für bis 8jährige Kinder“ vom 18.02.2018/ 29.03.2018 (#26647) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 59 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 26647 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Az.: K 14 - HE 1905 Benutzung der Gehwege - Durchführung und Kontrolle der StVO [#26647] Sehr geehrte Frau [geschw…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: K 14 - HE 1905 Benutzung der Gehwege - Durchführung und Kontrolle der StVO [#26647]
Datum
30. Mai 2018 13:48
Status
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Sehr geehrte Frau [geschwärzt], das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist für die Erarbeitung des rechtlichen Rahmens, d.h. für die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) etc. zuständig. Die Durchsetzung der StVO ist im Wege von Überwachungsmaßnahmen und Ahndung von Zuwiderhandlungen ausschließlich Ländersache, die in eigener Zuständigkeit über Art und Umfang einer verkehrsregelnden Maßnahme, wo und welche Verkehrszeichen anzubringen sind, entscheiden. Auch die Arbeitsweisen der örtlichen Polizeidienststellen liegen im Verantwortungsbereich der Länder. Der Bund hat diesbezüglich gegenüber den Bundesländern weder Eingriffs- noch Weisungsrechte. Ich empfehle Ihnen die örtliche Straßenverkehrsbehörde anzusprechen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ihr Bürgerservice Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin [geschwärzt] [geschwärzt] E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de Internet: www.bmvi.de [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] Gesendet: Sonntag, 27. Mai 2018 20:28 An: Buergerinfo, BMVI Betreff: AW: AW: Az.: K 14 - HE 1905 Benutzung der Gehwege - § 2 (5) StVO - Fahrrad - Kinder [#26647] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rad fahren für bis 8jährige Kinder“ vom 18.02.2018/ 29.03.2018 (#26647) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 59 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt],[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Gabriele Köpke
AW: Az.: K 14 - HE 1905 Benutzung der Gehwege - Durchführung und Kontrolle der StVO [#26647] Sehr geehrte Damen un…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
AW: Az.: K 14 - HE 1905 Benutzung der Gehwege - Durchführung und Kontrolle der StVO [#26647]
Datum
2. Juni 2018 22:40
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Auskunft. Mir geht es um den rechtlichen Rahmen innerhalb der StVO. Demnach können die Behörden Kraftfahrzeugverkehr auf Gehwegen bzw. Radwegen per Zusatzzeichen anordnen. Für die Erarbeitung dieses rechtlichen Rahmens, so schreiben Sie, sind Sie zuständig. Meines Erachtens besteht ein Widerspruch zwischen der mir erteilten Auskunft vom 23.03.18 (Kinder sind bis zur Vollendung der Radfahrausbildung, die in der Regel in der 4. Klasse der Grundschule mit einer Prüfung abgeschlossen wird, entwicklungspsychologisch und motorisch noch nicht in der Lage, im fließenden Verkehr auf der Fahrbahn teilzunehmen. Insbesondere vermögen sie bis dahin nicht die Geschwindigkeiten herannahender Kraftfahrzeuge richtig einzuschätzen. Daher werden sie auf die Fußverkehrsflächen verwiesen und müssen im Kreuzungs- oder Querungsbereich absteigen und sich dort wie Fußgänger verhalten.) und der Erlaubnis von Kraftfahrzeugverkehr auf Geh- und Radwegen. Welche Begründung liegt dem zu Grunde? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 26647 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Gabriele Köpke
AW: AW: Az.: K 14 - HE 1905 Benutzung der Gehwege - Durchführung und Kontrolle der StVO [#26647] Sehr geehrte Dame…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
AW: AW: Az.: K 14 - HE 1905 Benutzung der Gehwege - Durchführung und Kontrolle der StVO [#26647]
Datum
14. Juli 2018 23:32
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rad fahren für bis 8jährige Kinder“ vom 18.02.2018/ 29.03.2018/ 02.06.2018 (#26647) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 26647 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Benutzung der Gehwege - Durchführung und Kontrolle der StVO #26647
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Benutzung der Gehwege - Durchführung und Kontrolle der StVO #26647
Datum
24. Juli 2018
Status
Warte auf Antwort
Gabriele Köpke
Re: Benutzung der Gehwege durch Kfz-Verkehr #26647 [#26647] Sehr geehrte Damen und Herren, meine erste Frage ziel…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
Re: Benutzung der Gehwege durch Kfz-Verkehr #26647 [#26647]
Datum
29. Juli 2018 21:57
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine erste Frage zielte darauf hin, warum Kinder bis zum 8. Lebensjahr auf Gehwegen Fahrrad fahren müssen. Diese Frage haben Sie dankenswerterweise beantwortet. Meine zweite Frage zielt darauf hin, mit welcher Begründung Kfz-Verkehr auf Gehwegen oder Radwegen zugelassen werden kann. Bitte teilen Sie mir mit, welche Begründung es dafür gibt bzw. in welcher Drucksache ich diese Begründung nachlesen kann. Mir geht es um den rechtlichen Rahmen. Da das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für die Erarbeitung des rechtlichen Rahmens, d.h. für die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) etc. zuständig ist, wende ich mich an Sie. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 26647 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Benutzung der Gehwege durch den Kfz-Verkehr - Durchführung und Kontrolle der StVO #26647
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Benutzung der Gehwege durch den Kfz-Verkehr - Durchführung und Kontrolle der StVO #26647
Datum
2. August 2018
Status
Warte auf Antwort
Gabriele Köpke
AW: Benutzung der Gehwege durch den Kfz-Verkehr #26647 [#26647] Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte um eine…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
AW: Benutzung der Gehwege durch den Kfz-Verkehr #26647 [#26647]
Datum
20. September 2018 21:38
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte um eine Begründung des Gesetzgebers gebeten, warum Kraftfahrzeugführer entgegen des § 2 (1) StVO auf Gehwegen bzw. gemeinsamen benutzungspflichtigen Geh- und Radwegen fahren dürfen. Sie antworteten mir, was die Gesetzgeber zu Vz. 240 den Menschen vorschreiben. Das ist aber keine Begründung – das ist ein Befehl, wie sich Menschen verhalten sollen! Menschen tun nicht das, was andere wollen, erst recht nicht, ohne die Gründe zu kennen. Kinder sollen nicht zwischen Autofahrern fahren oder gehen und dürfen deshalb nicht auf die Fahrbahn. Andersherum dürfen Autofahrer auf die Sonderwege der Kinder? Gibt es Studien, wonach Kinder im fließenden und stehenden Kraftfahrzeugverkehr auf Geh- und Radwegen entwicklungspsychologisch und motorisch in der Lage sind, das Fehlverhalten herannahender Kraftfahrzeugführer richtig einzuschätzen und ob sie es kompensieren können? Wenn die Studien beweisen, dass Kinder auf Geh- und Radwegen besser als auf Fahrbahnen mit dem Fehlverhalten der Erwachsenen umgehen können, wäre das z.B. eine Begründung. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 26647 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Gabriele Köpke
AW: Benutzung der Gehwege durch den Kfz-Verkehr #26647 [#26647] Sehr geehrte Damen und Herren, am 20.09.2018 sch…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
AW: Benutzung der Gehwege durch den Kfz-Verkehr #26647 [#26647]
Datum
6. Oktober 2018 22:42
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, am 20.09.2018 schrieb ich Ihnen das letzte Mal. Wann kann ich auf Antwort hoffen? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 26647 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Gabriele Köpke
AW: Benutzung der Gehwege durch den Kfz-Verkehr #26647 [#26647] Sehr geehrte Damen und Herren, am 20.09.2018 bat…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
AW: Benutzung der Gehwege durch den Kfz-Verkehr #26647 [#26647]
Datum
20. Oktober 2018 20:17
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, am 20.09.2018 bat ich um Auskunft, ob es Studien gibt, wonach Kinder im fließenden und stehenden Kraftfahrzeugverkehr auf Geh- und Radwegen entwicklungspsychologisch und motorisch in der Lage sind, das Verhalten von Fahrzeugführern richtig einzuschätzen und ob sie es kompensieren können. Bitte teilen Sie mir mit, ob bzw. welche Studien es diesbezüglich gibt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 26647 Antwort an: [geschwärzt]