Angeblicher Raketeneinschlag am 27.12.2022

Anfrage an: Landkreis Vechta

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Abend des 27.12.2022 ist es in einem Ortsteil von Vechta zu einer Explosion in einem Gebäude gekommen. Verschiedene Medien hatten darüber berichtet, dass Anrufer beim Notruf zunächst einen Raketeneinschlag gemeldet hatten.

Ich würde gerne nachvollziehen, wie dieser Verdacht entstanden ist und bitte daher um die Übersendung folgender Informationen:
- Wortprotokoll des Notrufes, aus dem dieser Verdacht hervorging (in anonymisierter Form)
- Stichwort und Alarmtext der Erstalarmierung

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Dezember 2022
  • Frist
    4. Februar 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am Abend des 27.12.2022 ist es in einem Ortsteil von Vec…
An Landkreis Vechta Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angeblicher Raketeneinschlag am 27.12.2022 [#266647]
Datum
31. Dezember 2022 15:48
An
Landkreis Vechta
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am Abend des 27.12.2022 ist es in einem Ortsteil von Vechta zu einer Explosion in einem Gebäude gekommen. Verschiedene Medien hatten darüber berichtet, dass Anrufer beim Notruf zunächst einen Raketeneinschlag gemeldet hatten. Ich würde gerne nachvollziehen, wie dieser Verdacht entstanden ist und bitte daher um die Übersendung folgender Informationen: - Wortprotokoll des Notrufes, aus dem dieser Verdacht hervorging (in anonymisierter Form) - Stichwort und Alarmtext der Erstalarmierung Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266647/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angeblicher Raketeneinschlag am 27.12.2022“ vom 31.12.2022 (#26664…
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Betreff
AW: Angeblicher Raketeneinschlag am 27.12.2022 [#266647]
Datum
6. Februar 2023 16:21
An
Landkreis Vechta
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angeblicher Raketeneinschlag am 27.12.2022“ vom 31.12.2022 (#266647) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angeblicher Raketeneinschlag am 27.12.2022“ vom 31.12.2022 (#26664…
An Landkreis Vechta Details
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Betreff
AW: Angeblicher Raketeneinschlag am 27.12.2022 [#266647]
Datum
8. März 2023 16:08
An
Landkreis Vechta
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angeblicher Raketeneinschlag am 27.12.2022“ vom 31.12.2022 (#266647) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angeblicher Raketeneinschlag am 27.12.2022“ vom 31.12.2022 (#26664…
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Betreff
AW: Angeblicher Raketeneinschlag am 27.12.2022 [#266647]
Datum
23. März 2023 15:39
An
Landkreis Vechta
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angeblicher Raketeneinschlag am 27.12.2022“ vom 31.12.2022 (#266647) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angeblicher Raketeneinschlag am 27.12.2022“ vom 31.12.2022 (#26664…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angeblicher Raketeneinschlag am 27.12.2022 [#266647]
Datum
14. April 2023 12:43
An
Landkreis Vechta
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angeblicher Raketeneinschlag am 27.12.2022“ vom 31.12.2022 (#266647) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 70 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landkreis Vechta
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage habe ich über den Einheitlichen Ansprechpartner Wirtschafts…
Von
Landkreis Vechta
Betreff
AW: Angeblicher Raketeneinschlag am 27.12.2022 [#266647]
Datum
19. April 2023 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage habe ich über den Einheitlichen Ansprechpartner Wirtschaftsförderung des Landkreises Vechta vor wenigen Tagen erhalten. Die Informationen (Wortprotokoll und Alarmtext) über den Wohnhausbrand am 27.12.2022 kann ich Ihnen leider nicht zuleiten. - Ein Anspruch leitet sich zum einen nicht aus den Verwaltungsverfahrensgesetz her, da Sie kein Beteiligter im Verwaltungsverfahren sind. - Ein Allgemeines Informationsfreiheitsgesetz mit verfahrensunabhängigen Informationszugang gibt es in Niedersachsen nicht. - Das Verbraucherinformationsgesetz ist auch nicht einschlägig, da ich keinen Produktbezug erkennen kann. - Auch aus dem Umweltinformationsgesetz gibt es keinen Anspruch, da keine Umweltinformationen/ Daten gespeichert sind, auf die sich ein Zugang beziehen könnte. Mit freundlichem Gruß