Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Rundfunkbeitrag / Sperrkonten

ARD gibt auf ihrer Internetseite folgende Information:

Verwendung der 17,50 Euro Rundfunkbeitrag
http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Verwendung_der_17_50_Euro_Rundfunkbeitrag/309602/index.html

"Auf Sperrkonten liegende, der ARD in der laufenden Beitragsperiode und damit den Jahren 2015/2016 nicht zur Verfügung stehende Mehrerträge durch den neuen Rundfunkbeitrag sind nicht berücksichtigt."

Rundfunkbeitrag wird von Beitragszahlern gesammelt. Ein Teil geht an Landesrundfunkanstalten, der andere Teil wandert auf Sperrkonten und steht dem deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zur Verfügung. Wie werden diese Summen auf Sperrkonten in der Statistik behandelt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Februar 2018
  • Frist
    23. März 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag / Sperrkonten [#26683]
Datum
19. Februar 2018 22:21
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ARD gibt auf ihrer Internetseite folgende Information: Verwendung der 17,50 Euro Rundfunkbeitrag http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Verwendung_der_17_50_Euro_Rundfunkbeitrag/309602/index.html "Auf Sperrkonten liegende, der ARD in der laufenden Beitragsperiode und damit den Jahren 2015/2016 nicht zur Verfügung stehende Mehrerträge durch den neuen Rundfunkbeitrag sind nicht berücksichtigt." Rundfunkbeitrag wird von Beitragszahlern gesammelt. Ein Teil geht an Landesrundfunkanstalten, der andere Teil wandert auf Sperrkonten und steht dem deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zur Verfügung. Wie werden diese Summen auf Sperrkonten in der Statistik behandelt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu den von Ihnen beschriebenen Summen auf Sperrkonten…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Rundfunkbeitrag / Sperrkonten [#26683]
Datum
20. Februar 2018 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu den von Ihnen beschriebenen Summen auf Sperrkonten liegen uns keine Daten vor, sie sind nicht in der amtlichen Statistik erfasst. Weder auf Bundes-, noch auf Landesebene ist eine Rechtsgrundlage zur Führung einer Statistik zu Rundfunkbeiträgen gegeben. Entsprechend werden von der amtlichen Statistik keinerlei Daten erhoben, gepflegt oder verwaltet. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.