Beschlusseinstellung in die Datenbank Bayern.Recht

wie mir das Oberlandesgericht Bamberg mitteilte in der Anfrage bei Frag den Staat unter "https://fragdenstaat.de/anfrage/bitte-um-benennung-des-amtsgericht/760169/anhang/antwortschreiben-s-erdtel-2uf-220-20.pdf" , waren Sie die untere Instanz im Verfahren 2 UF 220/20 des OLG Bamberg . Ich dürfte Sie bitten den Beschluss 3 F 992/17 in die Datenbank Bayern.Recht einzustellen oder hier mir zusenden .

Ergebnis der Anfrage

Das Amtsgericht Aschaffenburg ist der Meinung das nun Sie darüber in eigener Verantwortung darüber entscheiden dürfen welcher Beschluss in Ihre Datenbank Bayern.Recht eingestellt wird , diese würde bewirken das nun die Gerichte selber dazu betragen könnten was der Bürger lesen darf oder nicht und diese ist nach hiesiger Einschätzung eine Beeinflussung der öffentlichen Meinung .

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
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Stefan Erdtel
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie mir das Oberlandesgericht Bamb…
An Amtsgericht Aschaffenburg Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Beschlusseinstellung in die Datenbank Bayern.Recht [#266869]
Datum
3. Januar 2023 12:54
An
Amtsgericht Aschaffenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie mir das Oberlandesgericht Bamberg mitteilte in der Anfrage bei Frag den Staat unter "https://fragdenstaat.de/anfrage/bitte-um-benennung-des-amtsgericht/760169/anhang/antwortschreiben-s-erdtel-2uf-220-20.pdf" , waren Sie die untere Instanz im Verfahren 2 UF 220/20 des OLG Bamberg . Ich dürfte Sie bitten den Beschluss 3 F 992/17 in die Datenbank Bayern.Recht einzustellen oder hier mir zusenden .
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 266869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266869/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Stefan Erdtel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschlusseinstellung in die Datenbank Bayern.Recht“ vom 03.01.2023…
An Amtsgericht Aschaffenburg Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Beschlusseinstellung in die Datenbank Bayern.Recht [#266869]
Datum
7. Februar 2023 07:15
An
Amtsgericht Aschaffenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschlusseinstellung in die Datenbank Bayern.Recht“ vom 03.01.2023 (#266869) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Amtsgericht Aschaffenburg
Ihre Anfrage vom 03.01.2023 Sehr geehrter Herr Erdtel, Ihre Anfrage hatte ich bereits am 09.01.2023 an die mail A…
Von
Amtsgericht Aschaffenburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.01.2023
Datum
8. Februar 2023 08:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Erdtel, Ihre Anfrage hatte ich bereits am 09.01.2023 an die mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> wie folgt beantwortet: Sehr geehrter Herr Erdtel, Ihrer Anfrage kann ich nicht nachkommen. Es bleibt unserer Entscheidung vorbehalten, welche Urteile oder Beschlüsse wir ausnahmsweise wegen eines besonderen Interesses in Fachzeitschriften oder Datenbanken freigeben, ein solcher Fall liegt hier nicht vor. Hinsichtlich einer Übersendung der Entscheidung an Sie selbst vermag ich ein berechtigtes Interesse gem. § 13 II FamFG nicht zu erkennen. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
AW: Ihre Anfrage vom 03.01.2023 [#266869] Guten Tag, dieses sieht der Beschluss 6 C 3/96 des Bundesverwaltungsger…
An Amtsgericht Aschaffenburg Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03.01.2023 [#266869]
Datum
8. Februar 2023 08:48
An
Amtsgericht Aschaffenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, dieses sieht der Beschluss 6 C 3/96 des Bundesverwaltungsgericht komplett anderes . Hier ist auch die Gerichtsverwaltung zuständig - es wird daher darum gebeten Mitzuteilen ob Sie in dieser Funktion Ihre Mail verfasst haben . Es wird ebenso um Mitteilung gebeten ob im Bundesland Bayern nur ein Widerspruchsverfahren vor der Klageerhebung erforderlich ist . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 266869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266869/
Amtsgericht Aschaffenburg
Beschlußeinstellung in Datenbank Bayernrecht Sehr geehrter Herr Erdtel, ich kann Ihnen nun mitteilen, daß die Ent…
Von
Amtsgericht Aschaffenburg
Betreff
Beschlußeinstellung in Datenbank Bayernrecht
Datum
23. Februar 2023 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Erdtel, ich kann Ihnen nun mitteilen, daß die Entscheidung des Familiengerichts Aschaffenburg im Verfahren 3 F 992/17 vor kurzem in die Datenbank Bayernrecht eingestellt wurde. Hochachtungsvoll

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Stefan Erdtel
AW: Beschlußeinstellung in Datenbank Bayernrecht [#266869] Guten Tag, vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Stefan…
An Amtsgericht Aschaffenburg Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Beschlußeinstellung in Datenbank Bayernrecht [#266869]
Datum
23. Februar 2023 15:01
An
Amtsgericht Aschaffenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 266869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266869/