Beschlusseinstellung der Beschlüsse 631 F 391/15

ich dürfte bitten die Beschlüsse 631 F 391/15 mit Beschlussdatum laut dejure vom 19.07.2016 und 25.07.2016 in die Rechtssprechungsdatenbank https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/search einzustellen . Die Fundstellen des Beschluss ist der Aktuelle Staudinger ( Ausgabe 2018 ) Seite 535 Rn. 11

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
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Stefan Erdtel
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Amtsgericht Hamburg-Harburg Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Beschlusseinstellung der Beschlüsse 631 F 391/15 [#266972]
Datum
4. Januar 2023 14:16
An
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
ich dürfte bitten die Beschlüsse 631 F 391/15 mit Beschlussdatum laut dejure vom 19.07.2016 und 25.07.2016 in die Rechtssprechungsdatenbank https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/search einzustellen . Die Fundstellen des Beschluss ist der Aktuelle Staudinger ( Ausgabe 2018 ) Seite 535 Rn. 11
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 266972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266972/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Stefan Erdtel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschlusseinstellung der Beschlüsse 631 F 391/15“ vom 04.01.2023 (…
An Amtsgericht Hamburg-Harburg Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Beschlusseinstellung der Beschlüsse 631 F 391/15 [#266972]
Datum
7. Februar 2023 07:16
An
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschlusseinstellung der Beschlüsse 631 F 391/15“ vom 04.01.2023 (#266972) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Sehr geehrter Herr Erdtel, ich bedaure, Ihr Anliegen nicht positiv bescheiden zu können. Gemäß § 5 Zi.1 HmbTG si…
Von
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Betreff
WG: [EXTERN] AW: Beschlusseinstellung der Beschlüsse 631 F 391/15 [#266972]
Datum
7. Februar 2023 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Erdtel, ich bedaure, Ihr Anliegen nicht positiv bescheiden zu können. Gemäß § 5 Zi.1 HmbTG sind Gerichte von der Informationspflicht ausgenommen, soweit sie als Organe der Rechtspflege oder in richterlicher Unabhängigkeit tätig geworden sind. Das ist bei einem Beschluss in einem gerichtsförmigen Verfahren der Fall. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
Guten Tag, hier scheint ein Irrtum vorzuliegen . Der Beschluss wird vielleicht in der richterlichen Unabhängigkei…
An Amtsgericht Hamburg-Harburg Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: WG: [EXTERN] AW: Beschlusseinstellung der Beschlüsse 631 F 391/15 [#266972]
Datum
7. Februar 2023 15:14
An
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hier scheint ein Irrtum vorzuliegen . Der Beschluss wird vielleicht in der richterlichen Unabhängigkeit gefällt nach Artikel 97 GG . Sobald aber die Rechtssprechung abgeschlossen ist hat die (Gerichts) Verwaltung den Beschluss in die Datenbank zu stellen , so der Beschluss des Bundesverwaltungsgericht 6 C 3/96 , auf den sich auch der Beschluss IV AR (VZ) 2/16 des BGH gestützt hat . Also bitte ich nochmalig ( letztmalig ) um Beschlusseinstellung . Wenn es eine Widerspruchsverfahren in Hamburg gibt , bitte ich diese Email so anzusehen und dann zu bescheiden . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 266972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266972/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Hamburg-Harburg
SPAM Sehr geehrter Absender, Ihre Mail ist vom hiesigen SPAM-Ordner abgefangen worden und wird daher nicht geöffne…
Von
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Betreff
SPAM
Datum
8. Februar 2023 12:05
Status
Warte auf Antwort
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5,4 KB


Sehr geehrter Absender, Ihre Mail ist vom hiesigen SPAM-Ordner abgefangen worden und wird daher nicht geöffnet werden. Ich bitte Sie , weitere Nachrichten per Briefpost zu senden. Mit freundlichen Grüßen

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Stefan Erdtel
Anfrage 22972 bei "Frag den Staat" [#266972] Guten Tag, hier scheint ein Irrtum vorzuliegen . Der Besch…
An Amtsgericht Hamburg-Harburg Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Anfrage 22972 bei "Frag den Staat" [#266972]
Datum
8. Februar 2023 12:10
An
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hier scheint ein Irrtum vorzuliegen . Der Beschluss wird vielleicht in der richterlichen Unabhängigkeit gefällt nach Artikel 97 GG . Sobald aber die Rechtssprechung abgeschlossen ist hat die (Gerichts) Verwaltung den Beschluss in die Datenbank zu stellen , so der Beschluss des Bundesverwaltungsgericht 6 C 3/96 , auf den sich auch der Beschluss IV AR (VZ) 2/16 des BGH gestützt hat . Also bitte ich nochmalig ( letztmalig ) um Beschlusseinstellung . Wenn es eine Widerspruchsverfahren in Hamburg gibt , bitte ich diese Email so anzusehen und dann zu bescheiden . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel