Schutz vor Kohlefasern aus CFK

Das Konzept mit welchem die Bevölkerung im Umfeld des Flughafens Düsseldorf vor den Auswirkungen von Kohlefasern, welche bei der Ver- und Bearbeitung von CFK entstehen, geschützt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Februar 2018
  • Frist
    30. März 2018
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Schutz vor Kohlefasern aus CFK [#26740]
Datum
24. Februar 2018 14:29
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Konzept mit welchem die Bevölkerung im Umfeld des Flughafens Düsseldorf vor den Auswirkungen von Kohlefasern, welche bei der Ver- und Bearbeitung von CFK entstehen, geschützt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Scharfenfort, das von Ihnen gewünschte "Konzept mit welchem die Bevölkerung im Umfeld de…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Antwort: WG: Schutz vor Kohlefasern aus CFK [#26740]
Datum
2. März 2018 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenfort, das von Ihnen gewünschte "Konzept mit welchem die Bevölkerung im Umfeld des Flughafens Düsseldorf vor den Auswirkungen von Kohlefasern, welche bei der Ver- und Bearbeitung von CFK entstehen, geschützt werden" liegt mir nicht vor. Ein solches Konzept wurde weder von mir erstellt noch mir von einem Dritten vorgelegt. Mir ist nicht bekannt, ob und wenn ja, von welcher anderen Behörde ein solches Konzept zu erstellen oder ggf. einzufordern wäre. Mit freundlichen Grüßen