Kommunikation rund um die "Liste der Güte" für Schutzausrüstung

(1) Jegliche Kommunikation zwischen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und / oder anderen Behörden im Zusammenhang mit der Erstellung der „Liste der Güte“, die mit dem Schreiben „Empfehlung für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen ohne CE/NE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19“ am 13.03.2020 vom BMAS gemeinsam mit dem BMG an die Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie die Obersten Gesundheitsbehörden der Länder versandt wurde (s. Anhang), insbesondere Dokumente aus denen hervorgeht

- wer diese „Liste der Güte“ erstellt hat.
Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation des Erstellers sollten ersichtlich bleiben.

- welche Behörden, Fachabteilungen oder externen Fachleute bei der Erstellung der „Liste der Güte“ hinzugezogen wurden.
Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation beratender Personen sollten ersichtlich bleiben.

- welche Kriterien angelegt wurden, aufgrund derer die in den einzelnen Produktgruppen angeführten Normen und Standards ausgewählt wurden.

(2) Jegliche Kommunikation zwischen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem BMG und / oder anderen Behörden, die im Frühjahr 2020 für die Beschaffung von Schutzausrüstung zuständig waren (u.a. BAAINBw, GZD, Beschaffungsamt BMI – Aufzählung nicht abschließend), aus der hervorgeht

- ob und in welchem Umfang die „Liste der Güte“ zur vertraglichen Grundlage für einzelne Beschaffungsmaßnahmen wurde,

- auf wessen Initiative nach dem 13.03.2020 Änderungen und / oder Ergänzungen an der „Liste der Güte“ vorgenommen wurden,

- welche fachlichen Empfehlungen eventuellen Änderungen und / oder Ergänzungen der „Liste der Güte“ nach dem 13.03.2020 zugrunde lagen.

Die Fragen erstrecken sich auch auf die Dokumentation mündlicher Kommunikation z.B. durch Gesprächsnotizen oder Sitzungsprotokolle von Ausschüssen oder kurzfristig im Frühjahr 2020 einberufenen Gremien.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Jegliche Kommunikation zwischen d…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
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Betreff
Kommunikation rund um die "Liste der Güte" für Schutzausrüstung [#267431]
Datum
10. Januar 2023 10:20
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Jegliche Kommunikation zwischen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und / oder anderen Behörden im Zusammenhang mit der Erstellung der „Liste der Güte“, die mit dem Schreiben „Empfehlung für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen ohne CE/NE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19“ am 13.03.2020 vom BMAS gemeinsam mit dem BMG an die Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie die Obersten Gesundheitsbehörden der Länder versandt wurde (s. Anhang), insbesondere Dokumente aus denen hervorgeht - wer diese „Liste der Güte“ erstellt hat. Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation des Erstellers sollten ersichtlich bleiben. - welche Behörden, Fachabteilungen oder externen Fachleute bei der Erstellung der „Liste der Güte“ hinzugezogen wurden. Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation beratender Personen sollten ersichtlich bleiben. - welche Kriterien angelegt wurden, aufgrund derer die in den einzelnen Produktgruppen angeführten Normen und Standards ausgewählt wurden. (2) Jegliche Kommunikation zwischen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem BMG und / oder anderen Behörden, die im Frühjahr 2020 für die Beschaffung von Schutzausrüstung zuständig waren (u.a. BAAINBw, GZD, Beschaffungsamt BMI – Aufzählung nicht abschließend), aus der hervorgeht - ob und in welchem Umfang die „Liste der Güte“ zur vertraglichen Grundlage für einzelne Beschaffungsmaßnahmen wurde, - auf wessen Initiative nach dem 13.03.2020 Änderungen und / oder Ergänzungen an der „Liste der Güte“ vorgenommen wurden, - welche fachlichen Empfehlungen eventuellen Änderungen und / oder Ergänzungen der „Liste der Güte“ nach dem 13.03.2020 zugrunde lagen. Die Fragen erstrecken sich auch auf die Dokumentation mündlicher Kommunikation z.B. durch Gesprächsnotizen oder Sitzungsprotokolle von Ausschüssen oder kurzfristig im Frühjahr 2020 einberufenen Gremien.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267431/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Betreff
AW: Kommunikation rund um die "Liste der Güte" für Schutzausrüstung [#267431]
Datum
10. Januar 2023 10:20
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
200313-schreiben-bmas-bmg.pdf
436,1 KB
Hier die erwähnte "Liste der Güte": Anhänge: - 200313-schreiben-bmas-bmg.pdf Anfragenr: 267431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267431/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation rund um die "Liste der Güte" für Schutzaus…
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Von
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Betreff
AW: Kommunikation rund um die "Liste der Güte" für Schutzausrüstung [#267431]
Datum
14. Februar 2023 09:12
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation rund um die "Liste der Güte" für Schutzausrüstung“ vom 10.01.2023 (#267431) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2023#0005-IFG, Frau << Antragsteller:in >>, Kommunikation "Liste de…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2023#0005-IFG, Frau << Antragsteller:in >>, Kommunikation "Liste der Güte" für Schutzausrüstung#0006 IFG Bescheid
Datum
26. Mai 2023 12:07
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
580,7 KB
smime.p7s
7,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen

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An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
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Betreff
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2023#0005-IFG, Frau << Antragsteller:in >>, Kommunikation "Liste der Güte" für Schutzausrüstung#0006 IFG Bescheid [#267431]
Datum
21. Juni 2023 09:56
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-06-21-widerspruch-bfarm-267431.pdf
466,4 KB
Sehr << Anrede >> bitte sehen Sie anbei meinen Widerspruch, der heute auch per Einschreiben an Sie versandt wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 2023-06-21-widerspruch-bfarm-267431.pdf Anfragenr: 267431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267431/