Reichsbürger-Dateien - Polizei-Daten, statistische Daten über Reichsbürger, Kriterien eines Reichsbürgers

(1) Welche Dateien führen Sie, insbesondere die Landespolizei, aktuell bzgl. Reichsbürgern zum Zwecke der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und Prävention, wie viele Personen sind darin jeweils gespeichert, wie sind die Bezeichnungen, Zwecke und Datenfelder in den entsprechenden Dateien, was ist das Datum der jeweils gültigen Errichtungsanordnung und wie viele Personen sind ungefähr zugriffsberechtigt (bitte aufschlüsseln)?*

(2) Welche vorhandenen statistischen Erhebungen über Reichsbürger in Schleswig-Holstein sind Ihnen bekannt? Bitte die entsprechenden Informationen darin beauskunften.

(3) Wie wird zu einer Person gespeichert, dass diese Person "Reichsbürger" ist? Welche Kriterien müssen dafür erfüllt sein? Welche Dienstanweisungen/Handreichungen gibt es hierzu?

Die Antwort "keine"/"gar nicht(s)" ist nicht zulässig/möglich/wahrheitsgetreu, da mir eine Anfrage einer Behörde außerhalb Schleswig-Holsteins an Sie bekannt geworden ist, woraufhin die Bezirkskriminalinspektion Kiel, Fachinspektion 2, Kommissariat 5 antwortete:
"... wird ... als Reichsbürger geführt".

*Fragetext wörtlich entnommen aus Drucksache 18/5067 Landtag Schleswig-Holstein. https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/5000/drucksache-18-5067.pdf

Ergebnis der Anfrage

(A) Verfassungsschutzbericht 2021 vom 20.07.2022 (Link unten)
(B) "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Reichsbürgern" vom 29.03.2017 (Link unten)
(C) Handlungsanweisung Reichsbürger/Selbstverwalter vom 08.12.2016 (Link unten)
(D) 963 Vorgänge in @rtus sind mit "Reichsbürger(verdacht)" gekennzeichnet (Quelle unten)

Am 16.06.2023 die Polizei gefragt:
https://fragdenstaat.de/anfrage/reichsb…
(1) wie oben (1) konkret bzgl. @rtus
(2) Welche Handlungsanweisungen/Dokumentation/Anordnungen gibt es, die einen Bezug zu der Kennzeichnung „Reichsbürger" unter der Deliktsgruppe im Vorgangsbearbeitungssystem @rtus haben?
(3) Wann, mit welcher Anordnung, erlassen von welchem Sachgebiet/Referat/Abteilung und unter welcher datenschutzrechtlichen Abwägung wurde das Kennzeichen „Reichsbürger" für Vorgänge eingerichtet?
(4) Unter welchen konkreten Voraussetzungen kann/darf/muss ein Vorgang mit dem Kennzeichen "Reichsbürger" versehen werden?
(5) Darf jeder Polizist, der einen Vorgang in eigener Verantwortung erstellt diesem Vorgang das Kennzeichen "Reichsbürger" geben? (Oder sind hierzu nur einige wenige berechtigt?)
(6) Mit welchen Briefen/Rundschreiben/Hinweisen wurden diejenigen, die zur Vergabe des Kennzeichens "Reichsbürger" an einen Vorgang befugt sind, darauf hingewiesen, dass es dieses gibt und welche Anweisungen haben sie erhalten, in welchen Fällen dieses zu vergeben ist?
(7) Wenn unbescholtener Bürger A (z.B. als Zeuge, Opfer oder Hinweisgeber) in Kontakt kommt mit INPOL-Personenbezogener-Hinweis-Reichsbürger B und beide folglich in ein und demselben Vorgang erwähnt werden, und dieser Vorgang auch noch ein Fall von politisch motivierter Kriminalität ist, also mit dem Kennzeichen "Reichsbürger" gekennzeichnet wird, gibt es zu Bürger A nun einen einzigen Vorgang, nämlich einen, der mit dem Kennzeichen "Reichsbürger" versehen ist. Im Zweifel könnte B sogar unbekannt sein, seine Eigenschaft als solcher jedoch aus der Tat heraus bekannt sein, dann wäre A sogar die einzige in dem Vorgang überhaupt erwähnte natürliche Person. Wie ist in beiden Fällen sichergestellt, dass die Polizei A NICHT als Reichsbürger ansieht und auf Anfrage von Polizeien/Gerichten anderer Bundesländer hin nicht zu A schreibt "... wird ... als Reichsbürger geführt"?
(8) Kann jeder (prinzipiell für Zugriffe auf @rtus berechtigte) Polizist zu jedem Vorgang, der nicht im "Verwaltungszustand" ist, einsehen, ob dieser Vorgang das Kennzeichen "Reichsbürger" trägt? Oder auf welchen Personenkreis ist dies begrenzt?
(9) Kann jeder (prinzipiell für Zugriffe auf @rtus berechtigte) Polizist zu jedem Vorgang, der im "Verwaltungszustand" ist, einsehen, ob dieser Vorgang das Kennzeichen "Reichsbürger" trägt? Oder auf welchen Personenkreis ist dies begrenzt?

16.06.: Polizei verlangt Geld für die Antwort.
17.06.: Anonyme Möglichkeit der Bezahlung gefordert.
20.06./04.07.: Polizei lehnt das ab.
06.07. ULD darüber informiert
21.07. ULD bittet Polizei um Stellungnahme
29.08. Polizei lehnt auch gegenüber ULD anonyme Zahlung ab.
nach 27.11.: ULD bittet Innenministerium um Stellungnahme

(A)
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Drucksache 20/94
20. Wahlperiode 20.07.2022
Bericht der Landesregierung
Verfassungsschutzbericht 2021

https://www.schleswig-holstein.de/DE/la…

Auszugsweise: "Das Personenpotenzial in diesem Phänomenbereich lag zum
Stichtag 31. Dezember [2021] in Schleswig-Holstein bei rund 480
Personen (2020: 380)"

(B) Auf schleswig-holstein.de sind unter dem Stichwort Reichsbürger 23 Suchergebnisse zu finden, unter anderem die folgenden
"Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Reichsbürgern" vom 29.03.2017

https://www.schleswig-holstein.de/DE/la…

(C) Die Handlungsanweisung Reichsbürger/Selbstverwalter vom 08.12.2016 wurde aufgrund folgender Anfrage übermittelt: https://fragdenstaat.de/a/271452

Auszugsweise (Punkt 4 auf Seite 2 von 3): "Auf die niedrigschwellige Fertigung von Einsatzberichten, die Verwendung des eingerichteten Kürzels im Rahmen der Vorgangsbearbeitung und die Erkenntnissteuerung auf dem Dienstwege wird hingewiesen. Sofern rechtlich geboten, sind neben polizeilichen und strafrechtlichen Ermittlungen insbesondere auch Maßnahmen nach dem Vereinsgesetz zu prüfen."

(D) Antwort vom 15.06.2023
https://fragdenstaat.de/anfrage/reichsb…

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Januar 2023
  • Frist
    16. August 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Welche Dateien führen Sie, insbes…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reichsbürger-Dateien - Polizei-Daten, statistische Daten über Reichsbürger, Kriterien eines Reichsbürgers [#267616]
Datum
12. Januar 2023 16:19
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Welche Dateien führen Sie, insbesondere die Landespolizei, aktuell bzgl. Reichsbürgern zum Zwecke der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und Prävention, wie viele Personen sind darin jeweils gespeichert, wie sind die Bezeichnungen, Zwecke und Datenfelder in den entsprechenden Dateien, was ist das Datum der jeweils gültigen Errichtungsanordnung und wie viele Personen sind ungefähr zugriffsberechtigt (bitte aufschlüsseln)?* (2) Welche vorhandenen statistischen Erhebungen über Reichsbürger in Schleswig-Holstein sind Ihnen bekannt? Bitte die entsprechenden Informationen darin beauskunften. (3) Wie wird zu einer Person gespeichert, dass diese Person "Reichsbürger" ist? Welche Kriterien müssen dafür erfüllt sein? Welche Dienstanweisungen/Handreichungen gibt es hierzu? Die Antwort "keine"/"gar nicht(s)" ist nicht zulässig/möglich/wahrheitsgetreu, da mir eine Anfrage einer Behörde außerhalb Schleswig-Holsteins an Sie bekannt geworden ist, woraufhin die Bezirkskriminalinspektion Kiel, Fachinspektion 2, Kommissariat 5 antwortete: "... wird ... als Reichsbürger geführt". *Fragetext wörtlich entnommen aus Drucksache 18/5067 Landtag Schleswig-Holstein. https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/5000/drucksache-18-5067.pdf
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267616/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Guten Tag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre Anfrage vom…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
WG: [EXTERN] Reichsbürger-Dateien - Polizei-Daten, statistische Daten über Reichsbürger, Kriterien eines Reichsbürgers [#267616]
Datum
16. Januar 2023 11:04
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.01.2023, die an die Polizeiabteilung im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein übergeben worden ist. Da das Ministerium nicht informationshaltende Stelle und somit nicht informationspflichtig ist, wurde Ihre Anfrage an das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein übermittelt. Sie erhalten von dort entsprechend Ihres Antrages eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Reichsbürger-Dateien - Polizei-Daten, statistische Daten über Reic…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IZG: Reichsbürger-Dateien - Polizei-Daten, statistische Daten über Reichsbürger, Kriterien eines Reichsbürgers [#267616]
Datum
16. Februar 2023 02:12
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Reichsbürger-Dateien - Polizei-Daten, statistische Daten über Reichsbürger, Kriterien eines Reichsbürgers“ vom 12.01.2023 (#267616) wurde von Ihnen am 16.01.2023 an das LKA weitergeleitet. Sie wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit von einem Monat beantwortet. Bitte sorgen Sie bei der Ihnen nachgeordnete Behörde LKA dafür, dass meine IZG-Anfragen zeitnah beantwortet wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte, die Antwort der Anlage zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
WG: IZG: Reichsbürger-Dateien - Polizei-Daten, statistische Daten über Reichsbürger, Kriterien eines Reichsbürgers [#267616]
Datum
24. Februar 2023 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte, die Antwort der Anlage zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.02.2023. Ich habe im Zusammenhang damit die unten stehenden Frag…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IZG: Reichsbürger-Dateien - Polizei-Daten, statistische Daten über Reichsbürger, Kriterien eines Reichsbürgers [#267616]
Datum
2. Juni 2023 15:54
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.02.2023. Ich habe im Zusammenhang damit die unten stehenden Fragen 1) bis 5) an Sie; wie es zu diesen Fragen gekommen ist, möchte ich Ihnen als erstes erläutern, dann die Fragen stellen und abschließend juristische Hinweise dazu geben. Mit Schreiben vom 12.01.2023, Anfrage #267616, hatte ich Ihnen die folgende Frage gestellt: 3. Wie wird zu einer Person gespeichert, dass diese Person "Reichsbürger" ist? Welche Kriterien müssen dafür erfüllt sein? Welche Dienstanweisungen/Handreichungen gibt es hierzu? In Ihrem Schreiben vom 24.02.2023 gehen Sie (SG111) darauf wie folgt ein: Antwort: Eine Erfassung in polizeilichen Informationssystem (INPOL) als Reichsbürger erfolgt, wenn die Person eine meldepflichtige Straftat in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KTA PMK) begangen hat und gesichert ist, dass die Person Angehöriger der „Reichsbürgerbewegung“ ist. Dann wird im INPOL-SH der personengebundene Hinweis (PHW) „Reichsbürger“ gespeichert. Sie erwähnen ferner die "Handlungsanweisung Reichsbürger/Selbstverwalter vom 08.12.2016". Mir ist eine Anfrage einer Behörde außerhalb Schleswig-Holsteins an Sie bekannt geworden, woraufhin die Bezirkskriminalinspektion Kiel, Fachinspektion 2, Kommissariat 5 antwortete: "... wird ... als Reichsbürger geführt", obwohl diese Person in INPOL, und damit auch in INPOL-SH nicht den Hinweis "Reichsbürger" trägt. Daher hatte ich bereits in meinem ersten Schreiben diesen Umstand näher nachgefragt und war mit Ihrer Antwort unzufrieden, weil Sie sich genau um die Frage, ob außerhalb der bundesweit zugreifbaren INPOL-Datei noch weitere Speicherungen von Reichsbürger(-Verdacht) existieren. Mit meiner Anfrage vom 25.02.2023 bat ich um Mitteilung der "Handlungsanweisung Reichsbürger/Selbstverwalter vom 08.12.2016". Mit Antwort vom 02.06.2023 wurde mir diese zugesandt. In dieser heißt es auf Seite 2 von 3 in Punkt 4: "Auf ... die Verwendung des eingerichteten Kürzels im Rahmen der Vorgangsbearbeitung ... wird hingewiesen." Daher habe ich an Sie folgende Fragen: 1) Welches "eingerichtete Kürzel" ist hier gemeint? 2) Was ist mit "im Rahmen der Vorgangsbearbeitung" gemeint? 3) Gibt es in der Vorgangsbearbeitungssoftware @rtus der Landespolizei Schleswig-Holstein ein eingerichtetes Kürzel, um Reichsbürger oder Reichsbürger-Verdacht zu kennzeichnen? 4) Werden Vorgänge mit diesem Kürzel gekennzeichnet oder beteiligte Personen? 5) Wie viele Vorgänge/Personen sind derzeit mit einem derartigen Kürzel versehen? Dies ist eine neue IZG-Anfrage mit einer gesetzlich festgelegten Antwort-Frist von einem Monat. Ihnen sollte diese Information vorliegen, also sind Sie auch auskunftspflichtige Stelle. Aus Transparenzgründen sei darauf hingewiesen, dass ich dieselbe Anfrage nahezu wortgleich an <<E-Mail-Adresse>> und <<E-Mail-Adresse>> gestellt habe. Beim Innenministerium sollte die Informationen zu den Fragen 1-4 vorliegen, beim LKA die zu allen Fragen. Von beiden Stellen aus ist man auskunftspflichtig! Stimmen Sie sich gerne miteinander ab, wer von Ihnen die Information beschafft. Antworten müssen Sie mir beide, da die Information noch nicht im Netz frei verfügbar ist. Derjenige, der mir zuerst antwortet, darf dann natürlich auf die andere Antwort des anderen verweisen. Beides hat jedoch innerhalb eines Monats zu passieren. Bitte denken Sie auch daran, dass Sie Ihre Antwort im Transparenzportal veröffentlichen. Auch dazu besteht eine gesetzliche Pflicht Ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/267616/upload/fbed657f2cd8d1494ae881344681ed47c9bb2870/
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte, die Antwort der Anlage zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
WG: IZG-Anfrage: Reichsbürger-Dateien - Polizei-Daten, statistische Daten über Reichsbürger, Kriterien eines Reichsbürgers [#267616]
Datum
15. Juni 2023 15:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte, die Antwort der Anlage zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihren Bescheid vom 15.06.2023, gezeichnet von [geschwärzt], SG111. Ich habe diesen mit…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reichsbürger-Dateien - Polizei-Daten, statistische Daten über Reichsbürger, Kriterien eines Reichsbürgers [#267616]
Datum
16. Juni 2023 01:25
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihren Bescheid vom 15.06.2023, gezeichnet von [geschwärzt], SG111. Ich habe diesen mit Freude zur Kenntnis genommen. Nunmehr stellen sich mir jedoch ein paar datenschutzrechtlich bedenkliche Nachfragen. Ich möchte diese vorerst im Gesamtzusammenhang erläutern, bevor ich diese am Ende meiner Nachricht konkret stelle. In meiner Anfrage vom 12.01.2023 habe ich den folgenden Fragetext wörtlich der Drucksache 18/5067 Landtag Schleswig-Holstein entnommen: (1) "Welche Dateien führen Sie, insbesondere die Landespolizei, aktuell bzgl. Reichsbürgern zum Zwecke der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und Prävention, wie viele Personen sind darin jeweils gespeichert, wie sind die Bezeichnungen, Zwecke und Datenfelder in den entsprechenden Dateien, was ist das Datum der jeweils gültigen Errichtungsanordnung und wie viele Personen sind ungefähr zugriffsberechtigt (bitte aufschlüsseln)?" Darauf bekam ich mit Bescheid vom 24.02.2023 die Antwort: "Es werden keine gesonderten Dateien für Reichsbürger geführt." Ein Vergleich dieser Antwort mit dem weiter unten zitierten Ausschnitt aus Ihrem Bescheid vom 15.06.2023 lässt schon die Frage aufkommen, ob Sie hier (womöglich auf Anweisung von weiter oben) ganz bewusst eine irreführende Antwort gegeben haben. Wenn es jedoch nur ein bedauerlicher Fehler Ihrerseits war, diese Frage so zu beantworten, bitte ich Sie – aufgrund der durch Sie selbst gewonnenen neuen Erkenntnisse über das Kennzeichen "Reichsbürger" im Vorgangsbearbeitungssystem @rtus – Ihren Bescheid vom 24.02.2023 aufzuheben und einen neuen Bescheid zu meiner Frage vom 12.01.2023 auszustellen. Insbesondere damit Sie, wenn der Landtag Ihnen mal wieder eine derartige Fragen stellt, auch eine vollständige, korrekte Antwort griffbereit haben. Ferner stellte ich mit Schreiben vom 12.01.2023 die Frage: "Wie wird zu einer Person gespeichert, dass diese Person "Reichsbürger" ist? Welche Kriterien müssen dafür erfüllt sein? Welche Dienstanweisungen/Handreichungen gibt es hierzu?" Darauf bekam ich mit Bescheid vom 24.02.2023 die Antwort: "Eine Erfassung in polizeilichen Informationssystem (INPOL) als Reichsbürger erfolgt, wenn die Person eine meldepflichtige Straftat in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KTA PMK) begangen hat und gesichert ist, dass die Person Angehöriger der „Reichsbürgerbewegung“ ist. Dann wird im INPOL-SH der personengebundene Hinweis (PHW) „Reichsbürger“ gespeichert." Sie erwähnten im Bescheid vom 24.02.2023 ferner die "Handlungsanweisung Reichsbürger/Selbstverwalter vom 08.12.2016". Mit meiner Anfrage vom 25.02.2023 bat ich um Mitteilung der "Handlungsanweisung Reichsbürger/Selbstverwalter vom 08.12.2016". Mit Antwort vom 02.06.2023 wurde mir diese zugesandt. In dieser heißt es auf Seite 2 von 3 in Punkt 4: "Auf ... die Verwendung des eingerichteten Kürzels im Rahmen der Vorgangsbearbeitung ... wird hingewiesen." Mit Bescheid vom 15.06.2023 teilen Sie mit: "Im Vorgangsbearbeitungssystem @rtus ist unter der Deliktsgruppe eine Kennzeichnung „Reichsbürger" eingerichtet worden. Laut der Handlungsanweisung ist diese Kennzeichnung vorzunehmen, wenn • eine meldepflichtige Straftat in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KTA PMK) gegeben ist und • gesichert ist, dass es sich um einen anerkannten Angehörigen der „Reichsbürgerbewegung" handelt. Eine Unterscheidung zwischen Reichsbürger und Reichsbürger-Verdacht wird nicht getroffen." Wenn zwischen Reichsbürger und Reichsbürger-Verdacht nicht unterschieden wird, dann kann ihre obige Darstellung, unter welchen Voraussetzungen das Kennzeichen angebracht wird, nicht stimmen. Vergleiche auch unten stehende Fragen 2 und 6. Mir ist eine Anfrage einer Behörde außerhalb Schleswig-Holsteins an Sie bekannt geworden, woraufhin die Bezirkskriminalinspektion Kiel, Fachinspektion 2, Kommissariat 5 antwortete: "... wird ... als Reichsbürger geführt", obwohl diese Person in INPOL, und damit auch in INPOL-SH nicht den Hinweis "Reichsbürger" trägt. Daher hatte ich bereits in meinem ersten Schreiben diesen Umstand näher nachgefragt und war mit Ihrer Antwort unzufrieden, weil Sie sich genau um die Frage, ob außerhalb der bundesweit zugreifbaren INPOL-Datei noch weitere Speicherungen von Reichsbürger(-Verdacht) existieren. Auch mit Ihren jüngsten Darstellungen lässt sich das nicht erklären. Der "Handlungsanweisung Reichsbürger/Selbstverwalter vom 08.12.2016" ist nur zu entnehmen, wann zu einer Person der Hinweis "Reichsbürger" gespeichert wird. Wenn zu einer Person dieser Hinweis in artus nicht gespeichert wird, stellt sich immer noch die Frage, wie die Polizei Schleswig-Holstein, wenn sie direkt gefragt wird, antworten kann "... wird ... als Reichsbürger geführt". Nach Ihrer Darstellung könnte die Polizei SH höchstens antworten: "Es gibt (mindestens) einen Vorgang, der mit dem Hinweis "Reichsbürger-Verdacht" versehen ist, in dem diese Person als beteiligte Person auftaucht." Das ist aber etwas ganz anderes als "... wird ... als Reichsbürger geführt" und rückt womöglich auch Unschuldige/Unbeteiligte/Opfer in ein falsches Licht, vergleiche Frage 7. (1) Ich wiederhole oben stehende Frage (1) noch einmal explizit im Hinblick auf das Vorgangsverarbeitungssystem @rtus. (2) Welche Handlungsanweisungen/Dokumentation/Anordnungen gibt es, die einen Bezug zu der Kennzeichnung „Reichsbürger" unter der Deliktsgruppe im Vorgangsbearbeitungssystem @rtus haben? (3) Wann, mit welcher Anordnung, erlassen von welchem Sachgebiet/Referat/Abteilung und unter welcher datenschutzrechtlichen Abwägung wurde das Kennzeichen „Reichsbürger" für Vorgänge eingerichtet? (4) Unter welchen konkreten Voraussetzungen kann/darf/muss ein Vorgang mit dem Kennzeichen "Reichsbürger" versehen werden? (5) Darf jeder Polizist, der einen Vorgang in eigener Verantwortung erstellt diesem Vorgang das Kennzeichen "Reichsbürger" geben? (Oder sind hierzu nur einige wenige berechtigt?) (6) Mit welchen Briefen/Rundschreiben/Hinweisen wurden diejenigen, die zur Vergabe des Kennzeichens "Reichsbürger" an einen Vorgang befugt sind, darauf hingewiesen, dass es dieses gibt und welche Anweisungen haben sie erhalten, in welchen Fällen dieses zu vergeben ist? (7) Wenn unbescholtener Bürger A (z.B. als Zeuge, Opfer oder Hinweisgeber) in Kontakt kommt mit INPOL-Personenbezogener-Hinweis-Reichsbürger B und beide folglich in ein und demselben Vorgang erwähnt werden, und dieser Vorgang auch noch ein Fall von politisch motivierter Kriminalität ist, also mit dem Kennzeichen "Reichsbürger" gekennzeichnet wird, gibt es zu Bürger A nun einen einzigen Vorgang, nämlich einen, der mit dem Kennzeichen "Reichsbürger" versehen ist. Im Zweifel könnte B sogar unbekannt sein, seine Eigenschaft als solcher jedoch aus der Tat heraus bekannt sein, dann wäre A sogar die einzige in dem Vorgang überhaupt erwähnte natürliche Person. Wie ist in beiden Fällen sichergestellt, dass die Polizei A NICHT als Reichsbürger ansieht und auf Anfrage von Polizeien/Gerichten anderer Bundesländer hin nicht zu A schreibt "... wird ... als Reichsbürger geführt"? (8) Kann jeder (prinzipiell für Zugriffe auf @rtus berechtigte) Polizist zu jedem Vorgang, der nicht im "Verwaltungszustand" ist, einsehen, ob dieser Vorgang das Kennzeichen "Reichsbürger" trägt? Oder auf welchen Personenkreis ist dies begrenzt? (9) Kann jeder (prinzipiell für Zugriffe auf @rtus berechtigte) Polizist zu jedem Vorgang, der im "Verwaltungszustand" ist, einsehen, ob dieser Vorgang das Kennzeichen "Reichsbürger" trägt? Oder auf welchen Personenkreis ist dies begrenzt? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 267616 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
IV LKA -1114 Kiel, 16.06.2023 Frau <<…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
WG: [EXTERN] Reichsbürger-Dateien - Polizei-Daten, statistische Daten über Reichsbürger, Kriterien eines Reichsbürgers [#267616]
Datum
16. Juni 2023 14:14
Status
Warte auf Antwort
IV LKA -1114 Kiel, 16.06.2023 Frau << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Per E-Mail Ihre Anfrage zum Thema " Reichsbürger-Dateien - Polizei-Daten, statistische Daten über Reichsbürger, Kriterien eines Reichsbürgers [#267616]" vom 16.06.2023 Sehr << Antragsteller:in >> die Beantwortung Ihrer Fragen ist als umfangreiche und komplexe IZG Anfrage gern. § 5 Abs. 2 IZG zu bewerten. Die Beantwortung bindet nach erster Einschätzung Arbeitszeit, die über die Beantwortung einfacher Fragen nach dem IZG weit hinausgeht. Hierfür würden Kosten entstehen, die gemäß IZG SH Kosten VO abgerechnet würden. Aufgrund des erheblichen Aufwandes zur Bearbeitung würden nach einer groben Abschätzung Kosten bis zu 200,00 Euro entstehen. Zudem ist für die Beantwortung die Bearbeitungsfrist ebenfalls gern. § 5 Abs. 2 IZG eine Frist von zwei Monaten anzusetzen. Sofern Sie bereit sind, die Kosten zu tragen, bitte ich um Nachricht an das Postfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>, bis dahin ruht Ihre IZG Anfrage hier. Sollte ich innerhalb von 14 Tagen nach Versand dieses Schreibens keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie keine weitere Bearbeitung wünschen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16.6.2023. Etwaige rechtmäßig anfallende Kosten übernehme ich natür…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reichsbürger-Dateien - Polizei-Daten, statistische Daten über Reichsbürger, Kriterien eines Reichsbürgers [#267616]
Datum
16. Juni 2023 15:13
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16.6.2023. Etwaige rechtmäßig anfallende Kosten übernehme ich natürlich gerne. Bitte dokumentieren Sie dazu im Einzelnen, welche Arbeiten wann in welchem Umfang von welchem Mitarbeiter getätigt werden/wurden und insbesondere welcher Art diese Arbeiten sind/waren, da für einige Arbeiten grundsätzlich keine Kosten zu übernehmen sind. Ich habe diese Anfrage elektronisch gestellt und wünsche Antwort in elektronischer Form. Bitte stellen Sie insbesondere eine Möglichkeit bereit, die Kosten anonym zu begleichen, damit Dritte diese Kosten für mich übernehmen können ohne ihre Identität preiszugeben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267616/
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> die Kosten werden in Form eines ordentlichen, vollstreckbaren und klagef…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
WG: [EXTERN] Reichsbürger-Dateien - Polizei-Daten, statistische Daten über Reichsbürger, Kriterien eines Reichsbürgers [#267616]
Datum
20. Juni 2023 11:44
Status
Warte auf Antwort
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7,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die Kosten werden in Form eines ordentlichen, vollstreckbaren und klagefähigen Gebührenbescheides erhoben. Dieser kann nicht anonym erfolgen. Für die Zustellung des Bescheides ist Ihre Anschrift erforderlich, diese muss hier auch dafür bekannt sein, sollten Sie die Kosten nicht bezahlen und eine spätere Vollstreckung notwendig werden. Dies ist Grundvoraussetzung für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage. Bis zur Übermittlung der erforderlichen Information ruht Ihre Anfrage hier. Es tut mir leid, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können. Sollten Sie unter diesen Voraussetzungen kein Interesse an einer Beantwortung haben, bitte ich um eine entsprechende Nachricht. Sollten Sie sich innerhalb von 14 Tagen nicht zurückmelden, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits kein Interesse für eine Beantwortung vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. Juni 2023 11:44. (1) Ich bin zahlungswillig und die Bezahlung …
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reichsbürger-Dateien - Polizei-Daten, statistische Daten über Reichsbürger, Kriterien eines Reichsbürgers [#267616]
Datum
20. Juni 2023 15:00
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. Juni 2023 11:44. (1) Ich bin zahlungswillig und die Bezahlung kann auch anonym erfolgen. Ich möchte dazu aus dem folgenden Dokument zitieren: https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/informationsfreiheit/ULD-Leitfaden-Grundlagen-IZG.pdf 5.2 Anonymer Antrag Grundsätzlich ist auch ein anonymer IZG-SH-Antrag zu beantworten. Das IZG-SH sieht nicht vor, dass Name und Anschrift des Antragstellers mitgeteilt werden. Nach dem IZG-SH hat jedermann einen Anspruch auf Informationen, die bei einer Behörde vorliegen. ... Zur Erfüllung der Aufgabe „Auskunft nach dem IZG-SH“ ist weder zur Prüfung noch zu Abrechnungszwecken die Erhebung der Identität erforderlich. Der informationspflichtigen Stelle müssen Rückfragen (z.B. zur Konkretisierung des Antrages) und die Zustellung der Antwort möglich sein. Beides ist beispielsweise bei digitalen Eingängen per E-Mail möglich (§ 108 Abs. 2 Satz 1 LVwG SH) (vgl. Tätigkeitsbericht 2015 des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (Berichtszeitraum 2013/2014), Ziffer 12.3). ... Eine Ausnahme kann auch für solche Fallgestaltungen gelten, bei denen die Gefahr besteht, dass ohne die Kenntnis von der Person des Antragstellers und dessen Anschrift eine eventuell entstehende Gebührenpflicht nicht durchsetzbar ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.05.2014 – OVG 12 B 22.12; vgl. Tätigkeitsbericht 2015 des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (Berichtszeitraum 2013/2014), Ziffer 12.3). Bei der Beurteilung, ob eine derartige Gefährdungslage besteht, ist zum einen zu prüfen, ob ein kostenauslösender Verwaltungsaufwand entstehen könnte. Zum anderen ist das Verhalten der antragstellenden Person zu prüfen. Auf jeden Fall ist die Kenntnis der antragstellenden Person dann nicht erforderlich, wenn bei einer kostenpflichtigen Informationsgewährung die antragstellende Person zahlungswillig ist und eine Bezahlung auch anonym erfolgen kann (vgl. Tätigkeitsbericht 2015 des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (Berichtszeitraum 2013/2014), Ziffer 12.3; vgl. Protokoll der 29. Sitzung des Arbeitskreises Informationsfreiheit vom 20.10.2014, Seiten 18, 19). (2) Diskussionen über die Pflicht zur Entrichtung von Gebühren ist kein Grund für die Nicht-Weiter-Bearbeitung meines Antrags, insbesondere ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass Fristen deswegen ruhen würden. Die Fristen laufen unvermindert weiter. (3) Im vorliegenden Fall ist darauf hinzuweisen, dass der Antragsteller Informationen begehrt, die von hohem öffentlichen Interesse sind, weil es sich ausschließlich um zwei in der öffentlichen Berichterstattung stark im Fokus stehenden Punkte geht: (a) den „richtigen“ Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere durch die staatliche Gewalt, und (b) den "richtigen" Umgang mit "Reichsbürgern". Im Informationsfreiheitsrecht besteht zudem eine Besonderheit: Es ist ausdrücklich erwünscht, dass Informationszugangsanträge gestellt werden, die zur Zugänglichmachung von Informationen führen, die von öffentlichem Interesse sind. In vielen Fällen wird der Antragsteller geradezu als „Sachwalter der Öffentlichkeit bzw. der Allgemeinheit“ tätig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Fe- bruar 2011, Az.: 20 F 13/10; Beschluss vom 21. Februar 2008, Az.: 20 F 2/07, Rn. 24; vgl. auch Beschluss vom 19. Januar 2009, Az.: 20 F 23/07, Rn. 13). Die deswegen in § 13 Absatz 1 Satz 2 Punkt 4 IZG SH vorgesehene Gebührenfreiheit entspricht somit § 6 VwKostG SH: „Für bestimmte Arten von Amtshandlungen können aus Gründen ... des öffentlichen Interesses Gebührenbefreiung und Auslagenbefreiung vorgesehen ... werden.“ Insbesondere hat hier die Polizei eklatante Widersprüche in Ihren eigenen Darlegungen aufzuklären, was ein weiterer Grund für eine Befreiung ist. Somit kann der Antrag auch gebührenfrei beschieden werden. (4) Fraglich ist, ob durch den Antrag überhaupt eine Pflicht zur Gebührentragung ausgelöst wird: Es wird nur die elektronische Beantwortung der Fragestellung durch Einstellung Ihrer Antwort auf dem Transparenzportal nach § 11 IZG-SH beantragt. Nach § 13 Absatz 1 Satz 2 Punkt 4 IZG SH fallen hierfür keine Gebühren an. Bei Verkündung des Gesetzes stand in §13 Absatz (1) laut Gesetzes- und Verordnungsblatt 2/2012 Seite 93 http://lissh.lvn.parlanet.de/shlt/lissh-dok/infothek/gvb/2012/XQQGVB122.pdf
 „Gebühren werden nicht erhoben für 1. die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte,“ — Dieser Wortlaut wurde laut Gesetz- und Verordnungsblatt 2017 Nr 7 Seite 281 Artikel 1 Nummer 13 wie folgt geändert: „Gebühren werden nicht erhoben für 1. die Erteilung mündlicher, einfacher schriftlicher und einfacher elektronischer Auskünfte,“. Es heißt in § 13 Absatz 4 Satz 2 „Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten bemisst sich nach den in der Rechtsverordnung nach Abs. 3 festgelegten Kostensätzen.“ Dort gibt es jedoch keinen Gebührentatbestand „elektronische Auskünfte“. Diese wie jede Verordnung ist jederzeit leicht und ohne parlamentarische Beratung zu verändern. Der Verordnungsgeber hat hier aber trotz des Bedarfs einer Gesetzesänderung zur expliziten Gebührenbefreiung elektronischer Auskünfte keinen Bedarf gesehen, die Formulierung in der Verordnung zu ändern. Es ist kein Grund ersichtlich über den Wortlaut der Verordnung hinauszugehen.
 Folglich sind elektronische Auskünfte ebenfalls kostenfrei. (5) Neben dem IZG sind noch weitere Rechtsgrundlagen zu prüfen, aus denen sich ebenfalls eine Pflicht zur Offenbarung der Informationen und Beantwortung der Fragen ergeben mag. Die Beantwortung muss nicht aufgrund des IZG erfolgen. Sie kann stattdessen auch aufgrund von § 31, 33, 35 LDSG SH erfolgen. In diesem Fall müsste sie gratis erfolgen. (6) Für den Fall, dass Sie trotz all der obigen Ausführungen weiterhin davon ausgehen, dass die Erhebung von Gebühren von voraussichtlich 200 Euro für die ausschließliche Veröffentlichung Ihrer Antwort auf dem Transparenz-Portal rechtmäßig ist, sei überobligatorisch angeboten, dem ULD gegenüber alle notwendigen Informationen für einen ordentlichen, vollstreckbaren und klagefähigen Gebührenbescheid zu offenbaren und Ihnen gegenüber anonym zu bleiben. Ich erkläre dann gegenüber dem ULD, dass, wenn nach Veröffentlichung Ihres ohne Personen-Nennung ergangenen Gebührenbescheids auf dem Transparenzportal mit Darlegung einer anonymen Zahlmöglichkeit in dem von Ihnen veranschlagten Zeitraum keine Bezahlung erfolgt sein sollte, nachdem der Bescheid in Rechtskraft erwachsen ist, diese Informationen Ihnen gegenüber offenbart werden, sodass Sie alle als notwendig erachteten Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen können. Einige oben zitierte Vorschriften seien hier zitiert: § 11 Absatz (3) IZG SH Das Land richtet ein zentrales elektronisches Informationsregister, eine Informationsregisterleitstelle ... und Informationsregisterstellen ein, um das Auffinden der Informationen zu erleichtern und interessierte Personen zu beraten. Landesbehörden sind verpflichtet, die in Absatz 1 genannten Informationen im zentralen Informationsregister mit einheitlichen Metadaten zu registrieren und dafür die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. § 31 LDSG SH Der Verantwortliche hat in allgemeiner Form und für jedermann zugänglich Informationen zur Verfügung zu stellen über 1. die Zwecke der von ihm vorgenommenen Verarbeitungen, 2. die im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bestehenden Rechte der betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, ... § 33 LDSG SH Betroffene Personen haben darüber hinaus das Recht, Informationen zu erhalten über 1. die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, und die Kategorie, zu der sie gehören, 2. die verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, 3. die Zwecke der Verarbeitung und deren Rechtsgrundlage, 5. die für die Daten geltende Speicherdauer oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer, 6. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten durch den Verantwortlichen, § 35 LDSG SH Die Erteilung von Informationen nach § 31, die Benachrichtigungen nach den §§ 32 und 42 und die Bearbeitung von Anträgen nach den §§ 33 und 34 erfolgen unentgeltlich. § 11 IZG SH (1) Landesbehörden machen ... Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne und weite- re Informationen, die ab dem 25. Mai 2017 bei ihnen ... bestellt ... worden sind ... allgemein zu- gänglich und melden sie an das elektronische Informationsregister nach Absatz 3. Weitere In- formationen sind 1. Richtlinien ... 6. elektronisch erteilte Auskünfte aufgrund von Anträgen nach § 4, ... Landesbehörden können darüber hinaus Informationen allgemein zugänglich machen und an das elektronische Informationsregister nach Absatz 3 melden, deren Veröffentlichung sie für geeignet halten. § 13 Absatz 1 Satz 2 IZG SH Gebühren werden nicht erhoben für ... 4. die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 11. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267616/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen nochmals mit, dass das Landeskriminalam…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
WG: [EXTERN] Reichsbürger-Dateien - Polizei-Daten, statistische Daten über Reichsbürger, Kriterien eines Reichsbürgers [#267616]
Datum
4. Juli 2023 16:03
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen nochmals mit, dass das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein grundsätzlich bereit ist, Ihre Fragen zu beantworten. Zu Ihren Ausführungen vertritt das Landeskriminalamt nach umfassender Prüfung folgende Rechtsauffassung: Die Erhebung von Kosten gemäß § 13 IZG in Verbindung mit der IZG-SH-KostenVO erfolgt in Form eines klagefähigen Gebührenbescheides, der auf Grundlage des Verwaltungskostengesetzes erstellt wird. Hierbei handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Verwaltungsakte unterliegen gemäß dem Landesverwaltungsgesetz dem Bestimmtheitsgrundsatz. Hiernach müssen Verwaltungsakte unter anderem zustellbar und vollstreckbar sein. Ein anonymer Gebührenbescheid ist weder zustellbar noch vollstreckbar und somit rechtswidrig. Insofern kann eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erst dann erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die Erstellung eines rechtmäßigen Gebührenbescheides möglich ist. Die IZG-SH-KostenVO ist auch auf elektronische Auskünfte anwendbar. Es wurde Ihnen mitgeteilt, dass sich nicht um eine einfache, sondern um eine umfangreiche Auskunft handelt. Für die Bearbeitung solcher Anfragen können gem. § 13 IZG bis zu 250 € erhoben werden. Die von uns angekündigte mögliche Höchstgrenze von 200€ befindet sich innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens. Das LDSG ist hier nicht einschlägig, da es sich um allgemeine Fragen handelt und nicht um Auskünfte von Daten, die über Ihre Person gespeichert sind. Bis dem Landeskriminalamt von Ihrer Seite die Möglichkeit eröffnet wird, einen rechtmäßigen und vollziehbaren Kostenbescheid zu erstellen, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616] Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfr…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616]
Datum
6. Juli 2023 00:38
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/267616/ Ich bin der Meinung, es müsste auch eine Beantwortung und Bezahlung der geforderten Gebühren möglich sein, wie von Ihnen ja vorgeschlagen, ohne meine Identität zu offenbaren. Wie lässt sich das praktisch realisieren, wenn sich die Behörde weigert? Letztlich können Sie natürlich die gestellten Fragen auch an meiner Statt stellen, dann muss ich nichts zahlen und die Polizei trotzdem antworten. Es scheint bei der Polizei-Behörde ein ernsthaftes Datenschutz-Problem zu geben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> (Pseudonym) Anhänge: - 267616.pdf - 2023-02-24_1-anwortschreiben-izg-anfrage-name.pdf - 2023-06-15_1-anwortschreiben-izg-anfrage-name.pdf - 2023-06-20_1-image001.png - 2023-07-04_1-image001.png Anfragenr: 267616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267616/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestäti…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616]
Datum
6. Juli 2023 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616] Sehr << Antragsteller:in >> ich ha…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616]
Datum
21. Juli 2023 14:55
Status
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geschwärzt
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Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die die Behörde entsprechend angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Das Schreiben finden Sie im Anhang. Sobald ich etwas Neues erfahre, melde ich mich wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616] Guten Tag, unter Aktenzeichen LD7-18.21/23.047 hat…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616]
Datum
23. August 2023 11:25
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, unter Aktenzeichen LD7-18.21/23.047 hatten Sie vom ULD ein Schreiben mit Fristsetzung 18.08.2023 erhalten. Die Frist ist bereits abgelaufen. Ich möchte Sie bitten, mir Ihr Antwortschreiben ebenfalls zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen LD7-18.21/23.047, mein Zeichen #267616 [#267616] Guten Tag, unter Aktenzeichen LD7-18.21/23.047 hatte…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Zeichen LD7-18.21/23.047, mein Zeichen #267616 [#267616]
Datum
23. August 2023 11:28
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, unter Aktenzeichen LD7-18.21/23.047 hatten Sie dem SG111 des LKA ein Schreiben mit Fristsetzung 18.08.2023 zugesendet. Herzlichen Dank dafür. Haben Sie in dieser Angelegenheit bereits eine Antwort erhalten? Könnten Sie mir diese bitte weiterleiten? Ansonsten wenden Sie sich doch gerne erneut an die Polizei mit neuem Schreiben und neuer Fristsetzung und Erinnerung an Kooperations-Pflichten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616] Sehr << Antragsteller:in >> inzwis…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616]
Datum
29. August 2023 15:52
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> inzwischen haben wir die Rückmeldung von der Behörde erhalten, dass man dort an der bisherigen Auffassung fest halte und auch meine Ausführungen zu keiner anderen Bewertung geführt habe. Wir werden daher im Haus besprechen, wie wir weiter vorgehen. Allerdings weise ich an dieser Stelle schon darauf hin, dass wir nach § 14 IZG-SH Abs. 5 IZG-SH nur die Möglichkeit der Beanstandung haben, ggf. verbunden mit "Vorschlägen zur Beseitigung der Verstöße". Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
AW: [EXTERN] Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616] Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: [EXTERN] Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616]
Datum
11. September 2023 09:24
Status
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image001.png
7,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit an das ULD. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616] Guten Tag << Antragsteller:in >> viele…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616]
Datum
10. Oktober 2023 20:29
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
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Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29. August 2023 15:52 Uhr. Sie schrieben "Wir werden daher im Haus besprechen, wie wir weiter vorgehen." Haben Sie neue Ideen/Anregungen für mich entwickeln können? Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616] Sehr << Antragsteller:in >> ich ho…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616]
Datum
11. Oktober 2023 15:51
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> ich hoffe Ihnen im Laufe der kommenden Woche eine konkrete Rückmeldung geben zu können. Dies betrifft eine grundsätzliche Frage, die teilweise auch deutschlandweit unterschiedlich gesehen wird. Grüße
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616] Sehr << Antragsteller:in >> leider…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616]
Datum
19. Oktober 2023 15:33
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> leider muss ich Sie nochmal etwas mit unserer Rückmeldung vertrösten, da aufgrund von Abwesenheiten im Haus eine Abstimmung diese Woche nicht möglich war und ich selber die kommende Woche nicht im Haus sein kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616] Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29. A…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
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Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616]
Datum
22. November 2023 23:24
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
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Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29. August 2023 15:52 Uhr. Sie schrieben "Wir werden daher im Haus besprechen, wie wir weiter vorgehen." Haben Sie neue Ideen/Anregungen für mich entwickeln können? Ihre Schreiben vom 11.10.2023 und 17.10.2023 habe ich erhalten, doch nunmehr ist ein Monat seitdem vergangen, weswegen ich noch mal nachhaken möchte. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616] Sehr << Antragsteller:in >> die we…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616]
Datum
23. November 2023 09:06
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> die weiteren Schritte sind, dass wir die nächst höhere Aufsichtsbehörde (also das Innenministerium) um Stellungnahme nach § 14 Abs. 5 S. 3 IZG-SH bitten müssen. Das entsprechende Schreiben muss noch im Haus freigegeben werden, womit ich spätestens morgen rechne. Danach können wir dann das Vorgehen der informationspflichtigen Stelle nach § 14 Abs. 5 S. 1 beanstanden. Möglichkeiten über eine Beanstandung hinaus, etwa zu einer Verpflichtung der Stelle, haben wir leider nicht. Hierzu muss der normale Rechtsweg nach § 7 IZG-SH genutzt werden. Ich halte Sie dazu auf dem Laufenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616] Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre Arbeit…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
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AW: Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616]
Datum
27. November 2023 01:23
An
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Status
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Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre Arbeit. Wenn Sie mir Ihr Schreiben an das Innenministerium zur Verfügung stellen könnten, würde ich mich darüber sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267616/
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Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616] Hallo << Antragsteller:in >> sobal…
Von
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Betreff
Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616]
Datum
27. November 2023 10:24
Status
Warte auf Antwort
Hallo << Antragsteller:in >> sobald ich das finale Schreiben habe, werde ich es Ihnen auch zukommen lassen. Grüße
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Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616] Sehr << Antragsteller:in >> ich mö…
Von
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Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616]
Datum
1. Dezember 2023 16:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich möchte Sie nur informieren, dass ich Sie nicht vergessen habe. Leider dauert die Abstimmung im Haus bei uns länger, als ich vermutet hatte. Ich halte Sie auf dem Laufenden. Mit freundlichen Grüßen
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Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616] Sehr << Antragsteller:in >> anbei …
Von
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Betreff
Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616]
Datum
5. Dezember 2023 14:43
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anbei in Kopie das Schreiben an das Innenministerium. Mit freundlichen Grüßen
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Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616] Sehr << Antragsteller:in >> inzwis…
Von
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Betreff
Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616]
Datum
22. Dezember 2023 12:41
Status
Sehr << Antragsteller:in >> inzwischen haben wir die Rückmeldung von dem Innenministerium erhalten, dass man wegen der Feiertage um Fristverlängerung bis zum 22.01.2024 gebeten hat. Dem haben wir zugestimmt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616] Guten Tag, nach Fristablauf am 22.01.2024 …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616]
Datum
28. Januar 2024 14:30
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
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Guten Tag, nach Fristablauf am 22.01.2024 für das Innenministerium, wollte ich Sie fragen, ob Sie bereits Post vom Innenministerium erhalten haben, die Sie mir zur Verfügung stellen mögen, andernfalls, ob Sie das Innenministerium an die Antwort erinnern mögen. Vielen herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616] Sehr << Antragsteller:in >> wir ha…
Von
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Betreff
Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616]
Datum
2. Februar 2024 12:32
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben inzwischen die Stellungnahme erhalten. Diese finden Sie im Anhang (anonymisiert um den Bearbeiternamen). Wir werden nun im Haus besprechen, wie wir weiter vorgehen. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616] Sehr << Antragsteller:in >> wir ha…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Kostenpflichtige IZG-Anfrage, Wunsch nach Anonymität [#267616]
Datum
8. März 2024 08:49
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben inzwischen am 05.03.2024 hierzu eine Beanstandung gegenüber der Stelle ausgesprochen. Diese finden Sie in Kopie im Anhang. Die Stelle kann nunmehr innerhalb eines Monats dagegen vorgehen. Wir haben allerdings keine weitergehenden Möglichkeiten etwa die Stelle zu einer bestimmten Handlung zu verpflichten, so dass alle weiteren Schritte auf dem Rechtsweg entsprechend § 7 IZG-SH erfolgen müssen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Beanstandung nach § 14 Abs. 5 S. 1 IZG-SH [#267616] Guten Tag, vielen herzlichen Dank für Ihre Arbeit. Mit freun…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beanstandung nach § 14 Abs. 5 S. 1 IZG-SH [#267616]
Datum
8. März 2024 12:22
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen herzlichen Dank für Ihre Arbeit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267616/