Impfsurveillance

Ich bin Bürgerin des Landes Nordrhein-Westfalen und habe ein berechtigtes persönliches Interesse an der folgenden Thematik:

Vor Beginn der Impfkampagne mit neuartigen COVID-19-Impfstoffen hat die damalige Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz in §13 Abs. 5 dahingehend erweitert, dass die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland ab Gültigkeit des Gesetzes bestimmte Datenlieferungen zur Pharmakovigilanz an das Paul-Ehrlich Institut verpflichtend zu liefern haben.

Dies wäre somit in acht Quartalen, Q1 2021 bis Q4 2022, möglich und verpflichtend gewesen.

RN 185 Die Bestimmung des § 13 Abs. 5 IfSG sah ursprünglich nur eine Datenübermittlung an das Robert-Koch-Institut für Zwecke der Feststellung der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen und von Impfeffekten (Impfsurveillance) vor (vgl. BT-Drs. 19/13452 S. 24 f.).

Diese Regelung wurde durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) um eine entsprechende Übermittlungspflicht an das Paul-Ehrlich-Institut für Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen (Pharmakovigilanz) ergänzt (vgl. BT-Drs. 19/23944 S. 28).

Deshalb stelle ich folgende Anfrage nach den IFG:

Ich bitte um Zusendung aller Unterlagen, die Informationen darüber enthalten, ob und wann welche Daten im vorgenannten Kontext von der Kassenärztlichen Vereinigung NRW dem PEI zur Verfügung gestellt worden sind und falls keine Daten übermittelt wurden, die Unterlagen, die erklären, weshalb die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein-Westfalen dem PEI diese Daten nicht zur Verfügung gestellt hat.

Ich bitte in diesem Zusammenhang um Zusendung aller Schreiben, Emails, Notizen zu Telefonaten, die die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein-Westfalen im vorgenannten Kontext ans PEI gesendet hat oder vom PEI erhalten hat.

Ich erkläre, dass personenbezogene Daten von unbeteiligten Dritten mit entsprechender Begründung von Ihnen geschwärzt werden dürfen, um Drittbeteiligtenverfahren zu vermeiden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfsurveillance [#268107]
Datum
18. Januar 2023 21:28
An
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Bürgerin des Landes Nordrhein-Westfalen und habe ein berechtigtes persönliches Interesse an der folgenden Thematik: Vor Beginn der Impfkampagne mit neuartigen COVID-19-Impfstoffen hat die damalige Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz in §13 Abs. 5 dahingehend erweitert, dass die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland ab Gültigkeit des Gesetzes bestimmte Datenlieferungen zur Pharmakovigilanz an das Paul-Ehrlich Institut verpflichtend zu liefern haben. Dies wäre somit in acht Quartalen, Q1 2021 bis Q4 2022, möglich und verpflichtend gewesen. RN 185 Die Bestimmung des § 13 Abs. 5 IfSG sah ursprünglich nur eine Datenübermittlung an das Robert-Koch-Institut für Zwecke der Feststellung der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen und von Impfeffekten (Impfsurveillance) vor (vgl. BT-Drs. 19/13452 S. 24 f.). Diese Regelung wurde durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) um eine entsprechende Übermittlungspflicht an das Paul-Ehrlich-Institut für Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen (Pharmakovigilanz) ergänzt (vgl. BT-Drs. 19/23944 S. 28). Deshalb stelle ich folgende Anfrage nach den IFG: Ich bitte um Zusendung aller Unterlagen, die Informationen darüber enthalten, ob und wann welche Daten im vorgenannten Kontext von der Kassenärztlichen Vereinigung NRW dem PEI zur Verfügung gestellt worden sind und falls keine Daten übermittelt wurden, die Unterlagen, die erklären, weshalb die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein-Westfalen dem PEI diese Daten nicht zur Verfügung gestellt hat. Ich bitte in diesem Zusammenhang um Zusendung aller Schreiben, Emails, Notizen zu Telefonaten, die die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein-Westfalen im vorgenannten Kontext ans PEI gesendet hat oder vom PEI erhalten hat. Ich erkläre, dass personenbezogene Daten von unbeteiligten Dritten mit entsprechender Begründung von Ihnen geschwärzt werden dürfen, um Drittbeteiligtenverfahren zu vermeiden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268107/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ergänzen möchte ich meine Anfrage um die Drucksachen, aus denen sich der Kontext meiner Fragen im Deta…
An Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Impfsurveillance [#268107]
Datum
18. Januar 2023 21:46
An
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ergänzen möchte ich meine Anfrage um die Drucksachen, aus denen sich der Kontext meiner Fragen im Detail ergibt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - impfsurveillance-kassenaerztliche-vereinigungen.pdf Anfragenr: 268107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268107/

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Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Ihre Anfrage mit der Nummer 268107 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Uns sin…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Betreff
Ihre Anfrage mit der Nummer 268107
Datum
30. Mai 2023 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
12,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Uns sind keine Datenlieferungen zur Pharmakovigilanz der COVID-19 Impfstoffe an das Paul Ehrlich Institut bekannt. Es gab aus unserem Bereich zudem keinerlei Austausch mit dem Paul Ehrlich Institut zu diesem Thema. Das deckt sich mit der Stellungnahme des PEI vom 31.03.2022<https://www.pei.de/DE/newsroom/positionen/covid-19-impfstoffe/stellungnahme-pharmakovigilanz-sekundaerdaten-covid-19-impfstoffe.html> in dem beschrieben wird, dass das PEI es zukünftig als lediglich als Option ansieht, pseudonymisierte Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen anzufragen und für Auswertungen zu nutzen. Angefragt wurde in diesem Zusammenhang jedoch unserem Kenntnisstand zufolge bislang nichts. Zusammenfassend: Uns sind weder Datenlieferungen im genannten Zusammenhang noch ein Austausch zwischen KV Nordrhein und PEI bekannt. Mit freundlichen Grüßen