ETS-Emissionszertifikate aus früheren Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV) bitte ich um Auskunft zu den nachfolgenden Fragen.

Die Zielsetzung des europäischen Emissionshandels mit ETS-Zertifikaten ist eine planbare Reduktion der Treibhausgas-Emissionen. In der Vergangenheit wurde die Zielsetzung konterkariert, weil geringere Emissionen (etwa infolge einer Wirtschaftskrise, erfolgreicher Energiewende-Entwicklungen oder eines milden Winters) dazu führten, dass Zertifikate für spätere Jahre ‚aufgespart‘ werden konnten. Der RWE-Konzern hat sich beispielsweise in Niedrigpreisphasen mit so vielen überschüssigen Zertifikaten billig eindecken können, dass er für die gesamten 20er Jahre keinerlei Probleme mit steigenden CO2-Bepreisungen haben wird, also auch keine Anreize zur Reduktion der Kohleverfeuerung (vgl. https://www.handelsblatt.com/technik/thespark/energiekonzern-milliardengeschaeft-kohle-warum-rwe-sogar-an-steigenden-co2-preisen-verdient/27617624.html).

In diesem Kontext fragen wir das BMWK:

Ist dem Ministerium bekannt, wie viele ETS-Zertifikate aus früheren Jahren der RWE-Konzern und andere deutsche Teilnehmer am ETS-Handel besitzen und noch einsetzen können? Wo sind diese Zahlen für die interessierte Öffentlichkeit nachzulesen?

Führt der beschriebene Sachverhalt zu Überlegungen seitens der Bundesregierung, durch ordnungspolitische Maßnahmen Einfluss zu nehmen?

Ich bitte um Zusendung von Unterlagen, die zur Beantwortung dieser Fragen beitragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
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Rüdiger Haude
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, im Na…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Rüdiger Haude
Betreff
ETS-Emissionszertifikate aus früheren Jahren [#268514]
Datum
24. Januar 2023 11:14
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV) bitte ich um Auskunft zu den nachfolgenden Fragen. Die Zielsetzung des europäischen Emissionshandels mit ETS-Zertifikaten ist eine planbare Reduktion der Treibhausgas-Emissionen. In der Vergangenheit wurde die Zielsetzung konterkariert, weil geringere Emissionen (etwa infolge einer Wirtschaftskrise, erfolgreicher Energiewende-Entwicklungen oder eines milden Winters) dazu führten, dass Zertifikate für spätere Jahre ‚aufgespart‘ werden konnten. Der RWE-Konzern hat sich beispielsweise in Niedrigpreisphasen mit so vielen überschüssigen Zertifikaten billig eindecken können, dass er für die gesamten 20er Jahre keinerlei Probleme mit steigenden CO2-Bepreisungen haben wird, also auch keine Anreize zur Reduktion der Kohleverfeuerung (vgl. https://www.handelsblatt.com/technik/thespark/energiekonzern-milliardengeschaeft-kohle-warum-rwe-sogar-an-steigenden-co2-preisen-verdient/27617624.html). In diesem Kontext fragen wir das BMWK: Ist dem Ministerium bekannt, wie viele ETS-Zertifikate aus früheren Jahren der RWE-Konzern und andere deutsche Teilnehmer am ETS-Handel besitzen und noch einsetzen können? Wo sind diese Zahlen für die interessierte Öffentlichkeit nachzulesen? Führt der beschriebene Sachverhalt zu Überlegungen seitens der Bundesregierung, durch ordnungspolitische Maßnahmen Einfluss zu nehmen? Ich bitte um Zusendung von Unterlagen, die zur Beantwortung dieser Fragen beitragen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Haude Anfragenr: 268514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268514/ Postanschrift Rüdiger Haude << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Haude
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Haude, vielen Dank für Ihre Anfrage. Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz lie…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: AKTION: ETS-Emissionszertifikate aus früheren Jahren [#268514] - Sachstand?
Datum
8. Februar 2023 07:43
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Haude, vielen Dank für Ihre Anfrage. Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz liegen keine Informationen darüber vor, wie viele ETS-Zertifikate der RWE-Konzern oder andere deutsche Teilnehmer am Emissionshandel besitzen. Es gibt aber Informationen darüber, wie viele Zertifikate insgesamt ausgegeben und wie viele Zertifikate abgegeben wurden. Die EU Kommission veröffentlicht diese Zahlen jährlich (https://climate.ec.europa.eu/eu-action/eu-emissions-trading-system-eu-ets/market-stability-reserve_en#documentation – Documentation – Market Stability Reserve indicator). Es steht grundsätzlich jedem offen – nicht nur dem RWE-Konzern – ETS-Zertifikate zu kaufen oder zu verkaufen. Dies ist nicht auf ETS-pflichtige Unternehmen beschränkt. Der RWE-Konzern muss jedoch als Energieversorger mit verschiedenen Kraftwerken am ETS teilnehmen. RWE ist daher verpflichtet, für die von RWE betriebenen Kraftwerke in Höhe der verursachten Emissionen Zertifikate abzugeben. Die Deutsche Emissionshandelsstelle prüft, ob RWE seinen Pflichten unter dem EU Emissionshandel nachkommt. Die Wirkung des EU Emissionshandels ist unabhängig davon, wie viele Zertifikate der RWE-Konzern hält. Da die Reduktion von Emissionen auch die Höhe der Abgabeverpflichtung reduziert, besteht auch dann ein Anreiz zur Emissionsminderung, wenn bereits Zertifikate gehalten werden. Denn Zertifikate, die nicht zur Erfüllung der Abgabepflicht benötigt werden, können zu Marktpreisen verkauft werden. Die Möglichkeit, Gewinne aus dem Handel zu erzielen, ist keine Besonderheit des Handels mit Emissionszertifikaten. Sie besteht grundsätzlich an allen funktionierenden Märkten. Um die überschüssigen Zertifikate im EU Emissionshandel abzubauen, die nicht zur Erfüllung der Abgabepflicht verwendet sondern angespart wurden, wurde die Marktstabilitätsreserve eingeführt. Dieser Mechanismus steuert das Angebot im EU Emissionshandel nach. So werden die Auktionsmengen der Mitgliedstaaten gekürzt, solange viele überschüssige Zertifikate vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Haude
Guten Tag, wenn der Staat billigend in Kauf nimmt, dass für RWE-Power und andere Unternehmen, die am ETS-Handel t…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Rüdiger Haude
Betreff
AW: AKTION: ETS-Emissionszertifikate aus früheren Jahren [#268514] - Sachstand? [#268514]
Datum
27. Februar 2023 13:41
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, wenn der Staat billigend in Kauf nimmt, dass für RWE-Power und andere Unternehmen, die am ETS-Handel teilnehmen, die Handeltätigkeit mit Verschmutzungsrechten früherer Jahre möglich ist, dann fällt ein wesentliche Lenkungsinstrument für den Klimaschutz weg: die Preissignale aus der Verknappung der Emissionszertifikate. Unternehmen können erhöhte Kosten abfedern und ihre klimaschädliche Tätigkeit im Rahmen der ihnen jährlich zur Verfügung gestellten Zertifikate vollständig ausschopfen. Für den Konzern RWE-Power, der bis 2030 bereits mit 2,6 Mrd Euro entschädigt wurde, entsteht kein weiterer Anreiz, den Kohleverstromung zu beenden. Warum werden die Altzertifikate der jeweiligen Vorjahre nicht gestrichen? Mit freundlichen Grüßen Susanne Jung (Geschäftsführerin) Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Anfragenr: 268514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268514/ Postanschrift Rüdiger Haude << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Haude, sehr geehrte Frau Jung, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir gern beantworten. Die…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: AKTION: ETS-Emissionszertifikate aus früheren Jahren [#268514] - Sachstand? [#268514]
Datum
9. März 2023 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Haude, sehr geehrte Frau Jung, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir gern beantworten. Die Tatsache, dass Zertifikate über bestimmte Zeiträume handelbar sind, führt nicht dazu, dass der Anreiz verloren geht, die Kohleverstromung zu beenden. Der Emissionshandel generiert mit dem Zertifikatspreis ein Knappheitssignal als Anreiz für die Verminderung von Emissionen. Der Handel ermöglicht die nötige Flexibilität, um sicherzustellen, dass Emissionen dort verringert werden, wo dies die geringsten Kosten verursacht. Die Handelbarkeit von CO2-Zertifikaten über mehrere Jahre stabilisiert den CO2-Preis und führt zu einer intertemporalen Kosteneffizienz. In Ihrem Beispiel besteht also für RWE-Power ein Anreiz Emissionen einzusparen. Dieser Anreiz besteht durch den aktuellen CO2-Preis und der Erwartung darüber, wie sich dieser in Zukunft entwickeln wird. Sollte RWE in der Vergangenheit günstige CO2-Zertifikate gekauft haben, so wäre es RWE möglich diese heute zu einem höheren CO2-Preis zu verkaufen (Opportunitätskosten). Zudem sorgt der Stabilisierungsmechanismus im Emissionshandel (Marktstabilitätsreserve) dafür, dass ein Überangebot von Zertifikaten schrittweise aus dem Markt genommen wird, indem weniger Zertifikate versteigert werden. Diese nicht versteigerten Zertifikate werden in eine Reserve überführt und dort zum großen Teil gelöscht. Mit freundlichen Grüßen