Social Media Aktivitäten des BMEL

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BMEL
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen das BMEL seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2018
  • Frist
    6. April 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten des BMEL [#26853]
Datum
5. März 2018 11:15
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BMEL - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen das BMEL seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihr Antrag an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Az. 114-05111/0052 Sehr geehrter Herr Wolf, …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihr Antrag an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
5. März 2018 13:44
Status
Warte auf Antwort
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrter Herr Wolf, ich bestätigen den Eingang ihrer Nachricht über das Portal "Frage den Staat" beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
AW: Ihr Antrag an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft [#26853] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Ihr Antrag an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft [#26853]
Datum
10. April 2018 14:55
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten des BMEL“ vom 05.03.2018 (#26853) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 26853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Automatische Antwort: Ihr Antrag an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft [#26853] Sehr geehrte D…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Automatische Antwort: Ihr Antrag an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft [#26853]
Datum
10. April 2018 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin erst wieder am Montag, den 16. April 2018 im Haus. Bitte wenden Sie sich bei dringenden Anliegen - und insbesondere Rückfragen zur Ressortbesprechung des 2. Datenschutzanpassungsgesetzes - an das Referatspostfach <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
IFG-Anfrage vom 5. März 2018 Sehr geehrter Herr Wolf, anbei übersende ich Ihnen den IFG-Bescheid zu Ihrer Anfrage…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
IFG-Anfrage vom 5. März 2018
Datum
11. April 2018 13:01
Status
Sehr geehrter Herr Wolf, anbei übersende ich Ihnen den IFG-Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 5. März 2018 sowie die dazugehörigen Anlagen. Mit freundlichen Grüßen