Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die vollständige tabellarische Auflistung (Rohdaten aus Ihrer Datenbank/ z.B. als Excel-Tabelle oder CSV -Datei) seit dem 1. Januar 2015 über Ihre Nachweise von Aviärer Influenza bei Geflügel und wildlebenden Vögeln, mit mindestens folgenden Angaben:
- verwendete Nachweismethode(n) - Virusisolierung in embryonierten Hühnereiern und/oder PCR-Tests,
- Angabe Tierart, Haltung oder wildlebend, Ausbruchsort und Datum, Symptomatik,
Geben Sie bitte dabei an, in welchen Fällen, welches Probematerial genutzt wurde:
- Kloakenabstriche oder Fäzes und Abstriche aus dem Oropharynx (einschließlich Choanenspalte) von lebenden Vögeln.
- Hirngewebe, Lunge, Niere, Herz, Leber, Duodenum mit Pankreas sowie Caecaltonsille kürzlich verendeter oder getöteter Tiere
- Fäkalmaterial
- Blutproben
Übersenden Sie auch jeweils die dazugehörigen ct-Werte und den nachgewiesenen Suptyp.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft, da es sich um eine Datenbankabfrage handelt. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Doris Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die vollständige tabellarische Aufl…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
28. Januar 2023 09:23
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die vollständige tabellarische Auflistung (Rohdaten aus Ihrer Datenbank/ z.B. als Excel-Tabelle oder CSV -Datei) seit dem 1. Januar 2015 über Ihre Nachweise von Aviärer Influenza bei Geflügel und wildlebenden Vögeln, mit mindestens folgenden Angaben: - verwendete Nachweismethode(n) - Virusisolierung in embryonierten Hühnereiern und/oder PCR-Tests, - Angabe Tierart, Haltung oder wildlebend, Ausbruchsort und Datum, Symptomatik, Geben Sie bitte dabei an, in welchen Fällen, welches Probematerial genutzt wurde: - Kloakenabstriche oder Fäzes und Abstriche aus dem Oropharynx (einschließlich Choanenspalte) von lebenden Vögeln. - Hirngewebe, Lunge, Niere, Herz, Leber, Duodenum mit Pankreas sowie Caecaltonsille kürzlich verendeter oder getöteter Tiere - Fäkalmaterial - Blutproben Übersenden Sie auch jeweils die dazugehörigen ct-Werte und den nachgewiesenen Suptyp. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft, da es sich um eine Datenbankabfrage handelt. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder Anfragenr: 268876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268876/ Postanschrift Doris Schröder << Adresse entfernt >>
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, hiermit bestätige ich Ihnen, dass Ihre Anfrage über das Portal „Frag den Staat“ vom 2…
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
10. Februar 2023 13:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Schröder, hiermit bestätige ich Ihnen, dass Ihre Anfrage über das Portal „Frag den Staat“ vom 28.01.2023 beim Friedrich-Loeffler-Institut eingegangen ist. Auf Grundlage des IFG beantragen Sie die vollständige tabellarische Auflistung (Rohdaten aus Ihrer Datenbank/z.B. als Excel-Tabelle oder CSV -Datei) seit dem 1. Januar 2015 über Ihre Nachweise von Aviärer Influenza bei Geflügel und wildlebenden Vögeln, mit mindestens folgenden Angaben: o verwendete Nachweismethode(n) - Virusisolierung in embryonierten Hühnereiern und/oder PCR-Tests, o Angabe Tierart, Haltung oder wildlebend, Ausbruchsort und Datum, Symptomatik, die Angabe, in welchen Fällen, welches Probematerial genutzt wurde: o Kloakenabstriche oder Fäzes und Abstriche aus dem Oropharynx (einschließlich Choanenspalte) von lebenden Vögeln o Hirngewebe, Lunge, Niere, Herz, Leber, Duodenum mit Pankreas sowie Caecaltonsille kürzlich verendeter oder getöteter Tiere o Fäkalmaterial o Blutproben die Übersendung der jeweils dazugehörigen ct-Werte und den nachgewiesenen Suptyp. Zum weiteren Verfahren möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Mit Ihrem Antrag hatten Sie um eine Einschätzung der anfallenden Gebühren gebeten. Nach § 10 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung-IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für die Erteilung schriftlicher Auskünfte bzw. Herausgabe von Abschriften ist nach der IFGGebV ein Gebührenrahmen von bis zu 500,00 Euro vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. Die von Ihnen erbetenen Dokumente sind umfangreich. Es wird erwartet, dass für die vollständige Bearbeitung Ihres Antrages mit mehreren Arbeitstagen im mittleren Dienst sowie im höheren Dienst zu rechnen ist. Aufgrund des absehbaren Recherche- und Prüfaufwands dürfte mit dem Höchstsatz des Gebührenrahmens (500,00 Euro) zu rechnen sein. Genauere Angaben zur Gebührenhöhe sind vorab nicht möglich, da der Verwaltungsaufwand erst nach Abschluss der Bearbeitung festgestellt werden kann. Bislang sind keine Kosten entstanden. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie bis zum 20.02.2023 um Mitteilung, ob Sie Ihr Informationsersuchen trotz der zu erwartenden Gebühren aufrechterhalten bzw. ggf. auf ein bestimmtes Informationsbegehren eingrenzen möchten. Mit freundlichen Grüßen,
Doris Schröder
Sehr << Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, In Bezug auf die Nachricht von Frau Rychly möchte i…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
10. Februar 2023 20:04
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, In Bezug auf die Nachricht von Frau Rychly möchte ich nachfragen, wie Sie einen erhöhten Aufwand erklären wollen, da ich nach Rohdaten gefragt habe, die Ihrem Labor in Form von Daten der letzten 10 Jahre in einer Datenbank vorliegen müssten (LIMS o.ä.). Bei Rohdaten, die in CSV- oder Excel-Dateien, exportiert werden, ist wohl nicht von einem großen Aufwand auszugehen. Der von mir angefragte Zeitraum liegt auch unter 10 Jahren und die angefragten Daten sind wohl Standartdaten in einer GLP. Bitte erklären Sie dies, damit ich entscheiden kann, ob ich meine Anfrage nach IFG aufrecht erhalte oder nicht. Vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 268876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268876/
Doris Schröder
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial“ vom 28.01.2…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
1. März 2023 08:25
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial“ vom 28.01.2023 (#268876) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder
Doris Schröder
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial“ [#268876]
Datum
9. März 2023 08:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/268876/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir einfach nicht (mehr) geantwortet wird und mir noch immer die angefragten Rohdaten auf elektronischem Wege nicht übermittelt wurden und auch keine weitere Information (Stand der Bearbeitung) dazu. Die Frist ist auch hier (wie in dem anderen Falle meiner Anfrage) überschritten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anhänge: - 268876.pdf Anfragenr: 268876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268876/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. März 2023 10:22
Status
Warte auf Antwort

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. März 2023 15:55
Status
Warte auf Antwort

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Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, teilweise kann auf eine unterstützende Datenbank zurückgegriffen werden, allerdings e…
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
AW: [External] AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
16. März 2023 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, teilweise kann auf eine unterstützende Datenbank zurückgegriffen werden, allerdings erst seit 2017. Für die davor Ihrerseits angefragten Jahre (seit dem 1. Januar 2015) gibt es lediglich EXCEL-Listen, die wir händisch durchsuchen müssten. Es bliebe also bei dem angekündigten erhöhten Verwaltungsaufwand und der entsprechenden Gebührenpflicht. Bitte geben Sie uns Bescheid, ob Sie Ihre Anfrage aufrechterhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen,
Doris Schröder
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich kann es kaum glauben, dass Sie als führendes …
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: [External] AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
16. März 2023 18:18
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich kann es kaum glauben, dass Sie als führendes Forschungsinstitut mit nur einer unterstützenden Datenbank arbeiten wollen, und dass Sie aus Excel etwas händisch heraussuchen müssten... Ich habe Rohdaten in digitaler Form angefragt. Was muss da heraus gesucht werden? Wie dem auch sei, damit ich mich entscheiden kann, ob ich bereit bin eine Gebühr zu zahlen, würde ich gern vorab wissen, welche Angaben denn die unterstützende Datenbank und die Excel-Tabellen enthalten. Vielleicht könnten Sie mir das zeitnah mitteilen. Ebenso, mit welcher Höhe der Gebühr ich rechnen muss bzw. auch aufgeschlüsselt auf die Zeit vor und nach 2017. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 268876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268876/
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, die unsere Arbeit unterstützende Datenbank ist nicht speziell für die von Ihnen angef…
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
AW: [External] AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
21. März 2023 11:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, die unsere Arbeit unterstützende Datenbank ist nicht speziell für die von Ihnen angefragten Informationen ausgelegt. Aus den uns zur Verfügung stehenden Daten müssen jene herausgefiltert werden, die für Sie von Interesse sind. Auch bei Verwendung von entsprechenden Filtern sind die für den Zeitraum ab 2017 angefragten Rohdaten noch nicht gänzlich frei von personenbezogenen Daten. Für die aus Datenschutzgründen notwendige händische Bereinigung sind 2 Stunden a 60 € vonnöten, so dass ein Gebühr von 120 € anfallen würde. Hinsichtlich der vor 2017 existierenden Excel-Listen wäre mindestens mit einem vollen Arbeitstag eines Mitarbeiters des höheren Dienstes zu rechnen, so dass Sie insoweit mit der Höchstgebühr von 500,- € rechnen müssten. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen,
Doris Schröder
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich grenze dann meine Anfrage vorerst für die Rohda…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: [External] AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
21. März 2023 12:19
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich grenze dann meine Anfrage vorerst für die Rohdaten ab 2017 ein und bin auch bereit, die 120 Euro Gebühr zu zahlen. Falls ich danach noch die anderen Daten von vor 2017 haben möchte, melde ich mich noch einmal nach dem Erhalt der Daten ab 2017. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 268876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268876/
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, um Missverständnissen vorzubeugen sei zum Umfang der Ihrerseits zu erwartenden Angabe…
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
AW: [External] AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
22. März 2023 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, um Missverständnissen vorzubeugen sei zum Umfang der Ihrerseits zu erwartenden Angaben in der Rohdatenliste Folgendes ausgeführt: Die Symptomatik wird in der unterstützenden Datenbank nicht registriert und ist uns in den allermeisten Fällen ohnehin nicht bekannt. Datumsangaben sind beschränkt auf Jahresangaben. Sie gehen nur bis ins Jahr 2018 zurück. Konkrete Ausbruchsorte können im Hinblick auf Tiere in Haltung aus Datenschutzgründen nicht benannt werden. Überwiegend können aber grobe Rückschlüsse aus der Angabe des zuständigen Landesuntersuchungsamtes gezogen werden. Weil der Filter einmal so gesetzt worden ist, wäre es ein hoher manueller Aufwand, die Orte der Wildvogelfunde einzeln nachzuarbeiten. Wir gehen davon aus, dass dies im Hinblick auf die Gebührenhöhe nicht in Ihrem Interesse ist. Bitte bestätigen Sie uns, dass die insoweit eingeschränkte Auflistung in Anbetracht der zu erwartenden Gebühr von 120,- € für Sie in Ordnung ist. Mit freundlichen Grüßen,
Doris Schröder
Sehr << Anrede >> schicken Sie mir bitte, wie wir es vereinbart hatten, die kompletten Rohdaten ab 20…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: [External] AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
22. März 2023 15:33
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> schicken Sie mir bitte, wie wir es vereinbart hatten, die kompletten Rohdaten ab 2017 zu und dann bin ich auch bereit, die vereinbarten 120,- Euro Gebühr dafür zu bezahlen. Was Rohdaten sind, sollte in einem Forschungszentrum wie Ihrem bekannt sein. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 268876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268876/
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, in der Anlage übersende ich Ihnen unseren Bescheid zur Ihrer Anfrage. Mit freundlic…
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
AW: [External] AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
28. März 2023 13:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, in der Anlage übersende ich Ihnen unseren Bescheid zur Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Doris Schröder
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Daten. Bitte teilen Sie mir zeitnah mit, welche D…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: [External] AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
31. März 2023 09:52
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Daten. Bitte teilen Sie mir zeitnah mit, welche Daten bzw. Informationen aus dieser Liste neben den Ausbruchsorten noch entfernt worden sind. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 268876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268876/
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, entfernt wurden alle projektbezogenen Forschungsdaten (aus Drittmittelprojekten), an …
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
AW: [External] AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
31. März 2023 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, entfernt wurden alle projektbezogenen Forschungsdaten (aus Drittmittelprojekten), an denen Rechte Dritte bestehen und auf denen Geheimhaltungsverpflichtungen lasten, sowie alle zur Identifikation von Personen/Haltungen geeigneten Daten. Insoweit berufen wir uns auf die Ablehnungsgründe der §§ 5 und 6 IFG. Die Tabelle repräsentiert die reinen Ergebnisse hoheitlich durchgeführter Untersuchungen. Mit freundlichen Grüßen,
Doris Schröder
Guten Tag, anbei vorab mein Widerspruch zu Ihrem Bescheid bzgl. meiner Informationsfreiheitsanfrage „Aviäre Influ…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: [External] AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
31. März 2023 21:04
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, anbei vorab mein Widerspruch zu Ihrem Bescheid bzgl. meiner Informationsfreiheitsanfrage „Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial“ vom 28.01.2023 (#268876). Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. April 2023 15:09
Status
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geschwärzt
1,3 MB

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Doris Schröder
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Gern dürfen Sie vermitteln. Den Bescheid des FLI und…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem FLI zu „Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial“ [#268876] # IFG-723/002 II#0092 [#268876]
Datum
24. April 2023 15:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Gern dürfen Sie vermitteln. Den Bescheid des FLI und meinen Widerspruch, so wie den ganzen chronologischen Vorgang finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/aviaere-influenza-nachweismethoden-beprobungsmaterial/#nachricht-795369 In meinem Widerspruch habe ich bereits meine Gründe dargelegt. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 268876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268876/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. April 2023 16:59
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
762,8 KB

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Doris Schröder
Sedhr geehrter Herr Scahlljo, anbei mein Widerspruch an das FLI. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfr…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem FLI zu „Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial“ [#268876] # IFG-723/002 II#0092 [#268876]
Datum
7. Mai 2023 06:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sedhr geehrter Herr Scahlljo, anbei mein Widerspruch an das FLI. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 268876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268876/
Doris Schröder
Sehr geehrtter Herr Schalljo, anbei der Bescheid des FLI. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anhänge: - be…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem FLI zu „Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial“ [#268876] # IFG-723/002 II#0092 [#268876]
Datum
7. Mai 2023 07:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrtter Herr Schalljo, anbei der Bescheid des FLI. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anhänge: - bescheid28032023-geschwaerzt.pdf Anfragenr: 268876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268876/
Doris Schröder
Sehr << Anrede >> anbei mein Widerspruch. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anhänge: - 202304…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem FLI zu „Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial“ [#268876] # IFG-723/002 II#0092 [#268876]
Datum
7. Mai 2023 07:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
20230401-widerspruch-fli-rohdaten-geschwaerzt.pdf
886,5 KB
Sehr << Anrede >> anbei mein Widerspruch. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anhänge: - 20230401-widerspruch-fli-rohdaten-geschwaerzt.pdf Anfragenr: 268876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268876/
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, bevor wir Ihren Widerspruch bescheiden, möchten wir gerne die von Ihnen aufgeworfene…
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
WG: [External] AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
3. Juli 2023 12:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, bevor wir Ihren Widerspruch bescheiden, möchten wir gerne die von Ihnen aufgeworfenen Fragen beantworten und Klarheit dahingehend erwirken, wogegen genau Sie Widerspruch einlegen. Vorweg sei angemerkt, dass die von Ihnen bemängelte "unbrauchbare pdf" nicht von uns stammt. Ich nehme an, dass FragDenStaat diese für die Webseite erstellt hat. Zu Ziff. 1 Ihres Widerspruchs hatte ich Ihnen mit Nachricht vom 21.03.2023 mitgeteilt, dass die "unterstützende Datenbank", die bei uns den Namen LIMS trägt, nur Daten ab 2018 enthält. Sie haben Ihren Antrag weiterhin aufrechtgehalten. Mit den in Aussicht gestellten Gebühren für die Datenbankdaten waren Sie einverstanden. Diese Gebühren sind nicht als Gegenleistung für die beantragte Datenmenge zu sehen. Sie sind gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgebührengesetzes (BGebG) "öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die der Gebührengläubiger vom Gebührenschuldner für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhebt". Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen sind dabei gemäß § 3 Abs. 1 BGebG in Ausübung hoheitlicher Befugnisse erbrachte Handlungen und sonstige Handlungen, die im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit erbracht werden, soweit ihnen Außenwirkung zukommt, wozu nach § 10 Abs. 1 IFG auch Leistungen nach dem IFG gehören. Individuell zurechenbar ist eine Leistung gemäß § 3 Abs. 2 BGebG, 1. die beantragt oder sonst willentlich in Anspruch genommen wird, 2. die zugunsten des von der Leistung Betroffenen erbracht wird, 3. die durch den von der Leistung Betroffenen veranlasst wurde oder 4. bei der ein Anknüpfungspunkt im Pflichtenkreis des von der Leistung Betroffenen rechtlich begründet ist [...] Diese Voraussetzungen sind allesamt erfüllt. Im Übrigen haben wir Ihnen - mit Ausnahme der gleich noch näher beschriebenen Ausnahmen - alle in unserer Datenbank verfügbaren Daten (inkl. des Ausbruchsdatums!) geschickt. Dazu (und zu Ziff. 2 Ihres Widerspruchs) sei ausgeführt, dass unsere Datenbank LIMS in keiner Korrelation zu den von den Ländern vorgehaltenen Datenbanken TSN und TSIS steht. Für TSN/TSIS ist das FLI inhaltlich nicht zuständig. Es übernimmt lediglich das technische Hosting. Auch in TSIS werden nach unserem Kenntnisstand keine Ortsnamen angegeben, lediglich Bundesland und Landkreis. Bei Fällen, die keine Restriktionszonen haben, wird der Ausbruch in der Karte mit einem Punkt gekennzeichnet. Durch die Festlegung eines Minimalmaßstabes (Mindestausdehnung Bundesland) und die Vermeidung sonstiger landschaftsbezogener Informationen wird eine konkrete Lokalisierung jedoch unmöglich. Sofern Restriktionszone(n) gebildet wurden, wird nur die Restriktionszone auf einer topographischen Karte dargestellt, der Ausbruch selbst wird jedoch nicht gekennzeichnet. Insofern besteht kein Widerspruch zu dem von uns geltend gemachten Ausschlussgrund des § 5 IFG (Schutz personenbezogener Daten) in Bezug auf die von Ihnen gewünschte Angabe des Ausbruchsortes. Hinsichtlich der beantragten Angabe der Symptomatik haben wir Sie darauf hingewiesen, dass diese nicht in unserer Datenbank hinterlegt ist. Dieser Punkt ist lediglich der Vollständigkeit halber im Einsendeformular vorgesehen, wird aber so gut wie nie von den Einsendern ausgefüllt, es sei denn mit "Totfund" bei den Wildvögeln und "erhöhte Sterblichkeit" bei den Geflügelbeständen. Hinsichtlich der übrigen von Ihnen vermissten Angaben in der zu Verfügung gestellten Excel-Tabelle sei gesagt, dass nur die Kontaktdaten des Einsenders überhaupt Pflichtangaben im Einsendeformular sind (vgl. hier: https://www.fli.de/de/institute/institut-fuer-virusdiagnostik-ivd/referenzlabore/woah-fao-und-nrl-fuer-ai/ bzw. siehe Anlage: Nur die unter „Einsender“ und „Ansprechpartner“ ansatzweise (…) ausgefüllten Bestandteile sind Pflichtangaben.). Wenn darüber hinaus keine freiwilligen Angaben gemacht werden, können diese auch nicht elektronisch nachgehalten werden. Was die Bereinigung von Forschungsdaten angeht, so umfasst unsere Datenbank Diagnostikdaten (auf der Grundlage des § 27 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 6 TierGesG) als auch Forschungsdaten (vgl. § 27 Abs. 1 TierGesG). Insbesondere die letztere Datenmenge unterfällt regelmäßig (Schutz-)Rechten Dritter im Sinne des § 6 Satz 1 IFG („Schutz geistigen Eigentums“) - je nach Sachlage gehören die Daten auch oder nur einer mitforschenden Einrichtung bzw. einem mitforschenden Unternehmen. Dem FLI verbleiben Nutzungsrechte für die weitere nicht-kommerzielle Forschung. Zumeist gehen diese Drittschutzrechte auch mit Geheimhaltungspflichten des FLI gemäß § 6 Satz 2 IFG einher. Dies ist in jedem Fall vertraglich geregelt. Aber auch wenn das FLI allein forscht, darf es sich hinsichtlich der erzielten Forschungsergebnisse auf § 6 IFG berufen. Insoweit verweise ich erneut auf das Urteil des VG Braunschweig vom 26.06.2013, Az.: 5 A 33/11. Im Übrigen sei auf die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG hingewiesen, nach der ein IFG-Antrag stets begründet werden muss, so er Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 IFG betrifft. Wie im Bescheid vom 28.03.2023 dargelegt, verursachte die Bearbeitung Ihres Antrags Kosten in Höhe von 120,- €. Diese wurden auf der Grundlage pauschalierter Stundensätze ermittelt; es wurden Ihnen 2 Stunden a 60,- €/Stunde für den höheren Dienst in Rechnung gestellt. Der Ansatz pauschalierter anstelle der tatsächlichen durchschnittlichen Stundensätze (125 €/Stunde zum Zeitpunkt der Antragstellung) dient der Umsetzung des Abschreckungsverbots des § 10 Abs. 2 IFG. Kostenrelevant sind alle Amtshandlungen, die sich unmittelbar auf die Bearbeitung des IFG-Antrags beziehen. Die Gewährung des Informationszugangs setzt mehrere Arbeitsschritte voraus. Solche sind u.a. die rechtliche Prüfung des Antrags, Identifizierung der begehrten Information, Klärung der Anspruchsvoraussetzungen und Ermittlung von Versagensgründen, das Abtrennen bzw. Schwärzen von Teilen eines zur Einsichtnahme begehrten Dokuments und die Übermittlung der Information. Jede dieser (und weiterer) Maßnahmen der informationspflichtigen Stelle zur unmittelbaren Vorbereitung der Entscheidung über den IFG-Antrag und Durchführung des Informationszugangs ist kostenträchtig. Die kostenpflichtigen Handlungen umfassen daher den gesamtem Verwaltungsaufwand, der durch den IFG-Antrag veranlasst wird (vgl. Schoch IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG § 10 Rn. 23, 28). Wie bereits oben aufgezeigt, bemisst sich der Anfall bzw. die Höhe des kostenpflichtigen Verwaltungsaufwands dabei nicht nach der Quantität der amtlichen Informationen, zu denen schließlich Informationszugang gewährt wird. Auch soweit Verwaltungsaufwand dadurch entsteht, dass zu einem Teil der vom Antrag erfassten amtlichen Informationen am Ende kein Informationszugang zu gewähren ist, ist dieser Aufwand grundsätzlich kostenrelevant. Dies lässt sich insbesondere der benannten Stelle im Gebührenverzeichnis (Teil A Nummer 2.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGEbV) entnehmen, wo es heißt, dass ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen dadurch entstehen kann, dass, wie in Ihrem Fall, zum Schutz öffentlicher und privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Widerspruch vor diesem Hintergrund aufrechterhalten. Wenn ja, wäre ich Ihnen für eine Konkretisierung dahingehend dankbar, ob sich Ihr Widerspruch noch immer gegen die teilweise materiell-rechtliche Ablehnung Ihres Antrages richtet und/oder den Kostenteil des Ausgangsbescheides. Sollten Sie Rückfragen haben, können Sie mich auch gerne telefonisch kontaktieren. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen,
Doris Schröder
Sehr << Anrede >> ich erhalte meinen Widerspruch aufrecht. Ich denke, dass aus der Begründung meines …
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: WG: [External] AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
11. Juli 2023 15:26
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erhalte meinen Widerspruch aufrecht. Ich denke, dass aus der Begründung meines Widerspruches sehr klar ersichtlich ist, worum es mir geht. Vielen Dank für die Erklärung mit der PDF. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 268876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268876/
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Ich werde erst am 12.07.2023 wieder im Hause sein. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Angelegenh…
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
Automatische Antwort: WG: [External] AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
11. Juli 2023 15:26
Status
Warte auf Antwort
Ich werde erst am 12.07.2023 wieder im Hause sein. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Frau Tirschmann (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>). Danke!
Doris Schröder
Guten Tag, der Widerspruch (01.04.2023) meiner Informationsfreiheitsanfrage „Aviäre Influenza, Nachweismethoden/B…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: [External] AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
11. Juli 2023 15:32
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, der Widerspruch (01.04.2023) meiner Informationsfreiheitsanfrage „Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial“ vom 28.01.2023 (#268876) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beschieden. Bitte bescheiden Sie umgehend. Danke. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder
Doris Schröder
Sehr << Anrede >> mein Widerspruch zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Aviäre Influenza, Nachwei…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: [External] AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
20. Juli 2023 07:43
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mein Widerspruch zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial“ vom 28.01.2023 (#268876) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beschieden. Ich erwarte Ihren Bescheid bis zum Montag, den 25. 07. 2023 und behalte mir ansonsten Untätigkeitsklage vor. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich bitte die Verzögerung zu entschuldigen. Sie ist u…
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: [External] AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
20. Juli 2023 14:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich bitte die Verzögerung zu entschuldigen. Sie ist u.a. der Tatsache geschuldet, dass ich Ihr Anliegen im Rahmen der von Ihnen eingeleiteten Vermittlungsbitte mit dem BfDI diskutiert habe. In Bezug auf den nunmehr eingeforderten Widerspruchsbescheid weise ich Sie vorsorglich daraufhin, dass gemäß Teil A Nr. 5 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zu § 1 Absatz 1 IFGGebV für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs (auf Sachebene) eine Gebühr von mindestens 30 Euro zu erheben ist. Widersprüche gegen Gebührenbescheide (den Kostenteil des Ausgangsbescheides) sind kostenfrei. Halten Sie Ihren Widerspruch vor diesem Hintergrund in vollem Umfang aufrecht? Gerne bescheide ich Ihren Widerspruch nach Erhalt Ihrer Antwort noch vor meinem Urlaub (ab 04.08.). Mit freundlichen Grüßen,
Doris Schröder
Sehr << Anrede >> Sie hatten fristgemäß 3 Monate Zeit, mir meinen Widerspruch zu bescheiden und Ihnen…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: [External] AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
20. Juli 2023 14:45
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie hatten fristgemäß 3 Monate Zeit, mir meinen Widerspruch zu bescheiden und Ihnen dürfte bekannt sein, dass ein Austausch mit dem BfDI zu keiner Fristverlängerung führt. Das gilt genauso für mich und ich hatte nur einen Monat Zeit, Widerspruch zu erheben. Über die Gebühren auf Bundesebene weiß ich Bescheid. Ich erwarte Ihre Bescheidung meines Widerspruches bis spätestens Montag, den 24.07.2023. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 268876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268876/
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, der Widerspruchsbescheid wird morgen mit der Post an Sie versandt. Mit freundlichen …
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: [External] AW: WG: Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial [#268876]
Datum
24. Juli 2023 16:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, der Widerspruchsbescheid wird morgen mit der Post an Sie versandt. Mit freundlichen Grüßen,
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Widerspruchsbescheid zu Ihrer Anfrage über FragdenStaat (#268876): Informationen zu Aviärer Influenza, Nachweismet…
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid zu Ihrer Anfrage über FragdenStaat (#268876): Informationen zu Aviärer Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial
Datum
26. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort
Der Widerspruch wird zurückgewiesen. Die Widerspruchsgebühr von 30 Euro sind von mir zu tragen.
Doris Schröder
Klage Klage gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid - Verpflichtungsklage
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
2. August 2023
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
Klage gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid - Verpflichtungsklage
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. August 2023 17:49
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,7 MB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Doris Schröder
Sehr << Anrede >> Danke für Ihr Schreiben. Das kommt allerdings etwas spät, denn das FLI hat bereits …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem FLI zu „Aviäre Influenza, Nachweismethoden/Beprobungsmaterial“ [#268876] # IFG-723/002 II#0092 [#268876]
Datum
31. August 2023 15:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Danke für Ihr Schreiben. Das kommt allerdings etwas spät, denn das FLI hat bereits meinen Widerspruch abgelehnt und ich habe beim Verwaltungsgericht Greifswald Anfang August Klage erhoben. Aber ja, damit denke ich, ist Ihre Vermittlung hierfür abgeschlossen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder

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