Kündigung des Vertrages mit Fraunhofer IPK zur virtuellen Rekonstruktion

Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem Fraunhofer IPK zur Kündigung des Vertrages zur virtuellen Rekonstruktion (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/bundesarchiv-unternimmt-neuen-versuch-zur-rekonstruktion-104.html)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Januar 2023
  • Frist
    2. März 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
Kündigung des Vertrages mit Fraunhofer IPK zur virtuellen Rekonstruktion [#269154]
Datum
31. Januar 2023 15:27
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem Fraunhofer IPK zur Kündigung des Vertrages zur virtuellen Rekonstruktion (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/bundesarchiv-unternimmt-neuen-versuch-zur-rekonstruktion-104.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269154/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K11-13002/00044#0005 - << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Kündigung Vertrag mi…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
K11-13002/00044#0005 - << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Kündigung Vertrag mit Fraunhofer zur virtuellen Rekonstruktion [#269154]
Datum
1. Februar 2023 18:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bei Ihrem gestern gestellten Antrag auf Übersendung des zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)und dem Fraunhofer IPK zur Kündigung des Vertrages zur virtuellen Rekonstruktion geführten Schriftverkehr können wir Ihnen nicht weiterhelfen, da bei der BKM keine entsprechenden Unterlagen vorhanden sind. Wir sind nicht der Vertragspartner des Fraunhofer IPK und haben daher auch keinen Schriftwechsel mit dem Institut geführt. Da Sie der Weitergabe des Antrags ausdrücklich widersprochen haben, können wir den Antrag auch nicht weiterleiten. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO). Der Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn. Mit freundlichen Grüßen

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AW: K11-13002/00044#0005 - << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Kündigung Vertra…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: K11-13002/00044#0005 - << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Kündigung Vertrag mit Fraunhofer zur virtuellen Rekonstruktion [#269154]
Datum
2. Februar 2023 11:26
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte gedacht, dass Sie möglicherweise dennoch im Kontakt mit Fraunhofer standen. Aber dann hat sich diese Anfrage erledigt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/269154/upload/1282168ee159f042e911b0acb651304f8f74b347/