Schriftverkehr der Stadt Essen mit der Essener Tafel e.V. zur aktuellen öffentlichen Debatte um die Essener Tafel e.V.

Schriftverkehr der Stadt Essen mit der Essener Tafel e.V. zur aktuellen öffentlichen Debatte um die Essener Tafel e.V.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. März 2018
  • Frist
    10. April 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr der Stadt Essen mit der Essener Tafel e.V. zur aktuellen öffentlichen Debatte um die Essener Tafel e.V. [#26918]
Datum
7. März 2018 17:11
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schriftverkehr der Stadt Essen mit der Essener Tafel e.V. zur aktuellen öffentlichen Debatte um die Essener Tafel e.V.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Essen
Ihre Presseanfrage nach IFG: Schriftwechsel mit der Essener Tafel e.V. zur aktuellen öffentlichen Debatte Sehr gee…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Ihre Presseanfrage nach IFG: Schriftwechsel mit der Essener Tafel e.V. zur aktuellen öffentlichen Debatte
Datum
8. März 2018 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten nach IFG um den Schriftverkehr der Stadt Essen mit der Essener Tafel e.V. zur aktuellen öffentlichen Debatte um die Essener Tafel e.V. Hierzu hat es keinen Schriftwechsel gegeben. Der Austausch mit den Verantwortlichen der Essener Tafel e.V. ist fernmündlich erfolgt. Ich habe Ihnen angehängt die Pressemitteilung sowie den Schriftwechsel zur Abstimmung der Pressemitteilung. Beste Grüße,