Stand des Regierungsvorhabens „Eins-zu-Eins-Betreuung durch Hebammen bei Geburt“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens hinsichtlich der Entwicklung eines Aktionsplans zur Umsetzung des Nationalen Gesundheitsziels "Gesundheit rund um die Geburt", sowie im Besonderen zum Thema "Eins-zu-Eins-Betreuung durch Hebammen bei Geburt" (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Ergebnis der Anfrage

Im Moment laufen erst interne Vorabstimmungen zum Aktionsplan "Gesundheit rund um die Geburt", dessen Bestandteil das Regierungsvorhaben "Eins-zu-Eins-Betreuung durch Hebammen bei Geburt" ist. Es liegen daher noch keine amtlichen Informationen oder Dokumente mit Aktenrelevanz vor.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Februar 2023
  • Frist
    7. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Eins-zu-Eins-Betreuung durch Hebammen bei Geburt“ [#269365]
Datum
3. Februar 2023 13:21
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens hinsichtlich der Entwicklung eines Aktionsplans zur Umsetzung des Nationalen Gesundheitsziels "Gesundheit rund um die Geburt", sowie im Besonderen zum Thema "Eins-zu-Eins-Betreuung durch Hebammen bei Geburt" (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269365 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269365/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Stand des Regierungsvorhabens „Eins-zu-Eins-Betreuung durch Hebammen bei Geburt“ [#269365]
Datum
3. Februar 2023 14:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Die im Koalitionsver…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Eins-zu-Eins-Betreuung durch Hebammen bei Geburt“ [#269365]
Datum
22. Februar 2023 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Die im Koalitionsvertrag genannte Thematik "Eins-zu-Eins-Betreuung durch Hebammen während wesentlicher Phasen der Geburt“ ist Bestandteil der Erarbeitung des Aktionsplans Gesundheit rund um die Geburt. Die Erarbeitung des Aktionsplans befindet sich derzeit noch im Prozess interner Vorabstimmungen. Es liegen daher derzeit keine amtlichen Informationen oder bereits vorhandenen Dokumente mit Aktenrelevanz vor. Der Aktionsplan wird nach seiner Erarbeitung veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen