Einsprüche und Beschwerden gemäß § 335 HGB

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Das Landgericht Bonn hat uns in einem Schreiben vom 21.11.2012 die Anzahl der eingegangenen Beschwerdeverfahren gemäß § 335 HGB mitgeteilt:
10.297 im Jahr 2008
15.445 im Jahr 2009
21.349 im Jahr 2010
15.824 im Jahr 2011
9.945 allein für den 1.1.2012 bis 31.10.2012.
Auf folgende Fragen konnte uns das Landgericht keine Antwort geben, schlug aber vor, das Bundesamt für Justiz um weitergehende Informationen zu bitten. In diesem Sinne bitten wir (non-profit-Initiativen kleiner veröffentlichungspflichtiger Unternehmen) Sie, uns folgende Fragen zu beantworten:
1) In wie vielen Fällen ist den Beschwerden der Erfolg vollständig versagt geblieben?
2) wie hoch der Anteil sogenannter Kleinunternehmen unter den Beschwerdeführern?
3) Ist Ihnen möglich, zweierlei Art von Beschwerden zu unterscheiden, die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Einspruchs von der Beschwerde gegen die Ordnungsgeldfestsetzung?
4) Wie hoch ist der Anteil der Anträge auf Wiederaufnahme-Verfahren bei bestandskräftigen Ordnungsgeldern.
5) Wie hoch ist die Anzahl der Einsprüche gemäß § 335 HGB (bitte nach Jahren differenzieren und nach Möglichkeit auch extra für Kleinunternehmen)?
6) Wie vielen Einsprüchen wurde jeweils (teilweise) stattgegeben?
7) Wie hoch ist der Prozentanteil der Ordnungsgeldverfahren, in denen kein Einspruch eingelegt wurde, nur Beschwerde bzw. Einspruch und Beschwerde?
Wir bitten Sie ganz herzlich, uns möglichst bald schon zumindest die Fragen zu beantworten, deren Beantwortung Sie schnell erledigen können. Die weiteren Antworten können dann etwas später folgen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2012
  • Frist
    25. Dezember 2012
  • Ein:e Follower:in
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Landgericht …
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Betreff
Einsprüche und Beschwerden gemäß § 335 HGB
Datum
23. November 2012 21:30
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Landgericht Bonn hat uns in einem Schreiben vom 21.11.2012 die Anzahl der eingegangenen Beschwerdeverfahren gemäß § 335 HGB mitgeteilt: 10.297 im Jahr 2008 15.445 im Jahr 2009 21.349 im Jahr 2010 15.824 im Jahr 2011 9.945 allein für den 1.1.2012 bis 31.10.2012. Auf folgende Fragen konnte uns das Landgericht keine Antwort geben, schlug aber vor, das Bundesamt für Justiz um weitergehende Informationen zu bitten. In diesem Sinne bitten wir (non-profit-Initiativen kleiner veröffentlichungspflichtiger Unternehmen) Sie, uns folgende Fragen zu beantworten: 1) In wie vielen Fällen ist den Beschwerden der Erfolg vollständig versagt geblieben? 2) wie hoch der Anteil sogenannter Kleinunternehmen unter den Beschwerdeführern? 3) Ist Ihnen möglich, zweierlei Art von Beschwerden zu unterscheiden, die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Einspruchs von der Beschwerde gegen die Ordnungsgeldfestsetzung? 4) Wie hoch ist der Anteil der Anträge auf Wiederaufnahme-Verfahren bei bestandskräftigen Ordnungsgeldern. 5) Wie hoch ist die Anzahl der Einsprüche gemäß § 335 HGB (bitte nach Jahren differenzieren und nach Möglichkeit auch extra für Kleinunternehmen)? 6) Wie vielen Einsprüchen wurde jeweils (teilweise) stattgegeben? 7) Wie hoch ist der Prozentanteil der Ordnungsgeldverfahren, in denen kein Einspruch eingelegt wurde, nur Beschwerde bzw. Einspruch und Beschwerde? Wir bitten Sie ganz herzlich, uns möglichst bald schon zumindest die Fragen zu beantworten, deren Beantwortung Sie schnell erledigen können. Die weiteren Antworten können dann etwas später folgen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß Postanschrift Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung der Fragen. Ihren Brief vom 12. 12. 2…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Betreff
AW: Einsprüche und Beschwerden gemäß § 335 HGB
Datum
15. Dezember 2012 13:05
An
Bundesamt für Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung der Fragen. Ihren Brief vom 12. 12. 2012 habe ich gestern erhalten. Gleich werde ich versuchen, Ihre Angaben auf der Seite www.fragdenstaat.de zur Verfügung zu stellen. ... Mit freundlichen Grüßen Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß Postanschrift Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Justiz
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Auskunft über die Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB
Von
Bundesamt für Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Auskunft über die Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB
Datum
16. Dezember 2012
Status
Anfrage erfolgreich