Messungen von Stickoxiden und Feinstaub

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Misst die Stadt Kiel im Stadtgebiet Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickoxide oder lässt messen? Also unabhängig von den drei Messgeräten des LLUR. Wenn ja, wo sind diese Messstellen, wie wird gemessen und sind die Messergebnisse öffentlich zugängig? Falls sie nicht zugängig sind, wäre ich an einer zusammenfassenden Auswertung aus den vergangenen Jahren interessiert.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. März 2018
  • Frist
    8. April 2018
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Thilo Pfennig
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Misst die …
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Thilo Pfennig
Betreff
Messungen von Stickoxiden und Feinstaub [#26940]
Datum
9. März 2018 07:01
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Misst die Stadt Kiel im Stadtgebiet Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickoxide oder lässt messen? Also unabhängig von den drei Messgeräten des LLUR. Wenn ja, wo sind diese Messstellen, wie wird gemessen und sind die Messergebnisse öffentlich zugängig? Falls sie nicht zugängig sind, wäre ich an einer zusammenfassenden Auswertung aus den vergangenen Jahren interessiert.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thilo Pfennig <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thilo Pfennig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thilo Pfennig
Thilo Pfennig
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Messungen von Stickoxiden und Feinstaub“ vom 0…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Thilo Pfennig
Betreff
AW: Messungen von Stickoxiden und Feinstaub [#26940]
Datum
9. April 2018 07:25
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Messungen von Stickoxiden und Feinstaub“ vom 09.03.2018 (#26940) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thilo Pfennig Anfragenr: 26940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thilo Pfennig << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrter Herr Pfennig, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.03.2018 und Ihre Erinnerung vom 09.04.2018. Zu…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: Messungen von Stickoxiden und Feinstaub [#26940]
Datum
8. Mai 2018 07:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pfennig, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.03.2018 und Ihre Erinnerung vom 09.04.2018. Zunächst einmal bitte ich um Verständnis, dass ich erst jetzt dazu komme, Ihnen zu schreiben. Aus Kapazitätsgründen sind im Moment leider keine schnelleren Antworten möglich. Die Stadt Kiel selbst führt keine Messungen durch; dies ist Aufgabe der zuständigen (Landes-)Immissionsschutzbehörde, d.h. des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Flintbek. Ihrer Anfrage entnehme ich, dass Sie bereits über die Messstellen des LLUR informiert sind. Der Vollständigkeit halber noch der Hinweis, dass Informationen zu den Messergebnissen aus dem Kieler Stadtgebiet - auf dem Landesportal SH unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/luftqualitaet/BerichteInfos.html und - auf den Seiten des Umweltbundesamtes, http://www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/aktuelle-luftdaten zu finden sind. Für weitere Fragen oder Informationen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen