Zuständigkeiten Soforthilfe Studierende

eine Übersicht aller an der Soforthilfe für Studierende beteiligten Institutionen, Ministerien, Abteilungen und Organisationen mit deren korrespondierenden inhaltlichen, organisatorischen und thematischen Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Soforthilfe für Studierende.
Es werden keine Personenbezogenen Daten erfragt, lediglich die beteiligten Einrichtungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
  • 7 Follower:innen
Franziska C
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht aller an der Soforthil…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
Zuständigkeiten Soforthilfe Studierende [#269589]
Datum
6. Februar 2023 17:01
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht aller an der Soforthilfe für Studierende beteiligten Institutionen, Ministerien, Abteilungen und Organisationen mit deren korrespondierenden inhaltlichen, organisatorischen und thematischen Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Soforthilfe für Studierende. Es werden keine Personenbezogenen Daten erfragt, lediglich die beteiligten Einrichtungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 269589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269589/ Postanschrift Franziska C << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franziska C
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, anbei finden Sie den Bescheid für Ihren Antrag nach dem Inf…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Zuständigkeiten Soforthilfe Studierende [#269589]
Datum
2. März 2023 14:37
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
895,6 KB
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, anbei finden Sie den Bescheid für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Franziska C
Guten Tag, vielen Dank für die Antwort und die Information. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass meine An…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
AW: Zuständigkeiten Soforthilfe Studierende [#269589]
Datum
3. März 2023 10:18
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Antwort und die Information. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass meine Anfrage neben den Beteiligten auch die Frage nach den jeweiligen inhaltlichen organisatorischen und thematischen Zuständigkeiten im Projekt enthielt. Hierzu sind in der Antwort keine Informationen enthalten. Ich bitte höflich darum, mir diesen Teil der Anfrage ebenfalls zu beantworten. Vielen Dank dafür schon einmal im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 269589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269589/

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1 10117 Berlin Az.: PG EPP-18501/22(2023) Berlin, 13.03…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Zuständigkeiten Soforthilfe Studierende [#269589]
Datum
13. März 2023 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1 10117 Berlin Az.: PG EPP-18501/22(2023) Berlin, 13.03.2023 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.02.2023 Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 03.03.23 zum Bescheid vom 02.03.23 auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 06.02.2023. In Ihrer Nachfrage weisen Sie darauf hin, dass Ihre Anfrage „neben den Beteiligten auch die Frage nach den jeweiligen inhaltlichen, organisatorischen und thematischen Zuständigkeiten im Projekt“ umfasst habe. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen begehrten Informationen bereits im Bescheid vom 02.03.2023 in den Zwischenüberschriften enthalten sind. Gern erläutere ich Ihnen im Folgenden jedoch ausführlicher die jeweiligen Zuständigkeiten. Die Initiative zum Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (EPPSG) kam aus der Mitte des Deutschen Bundestages. Federführend bei der Erarbeitung des Gesetzes war das BMBF, wobei die im Bescheid aufgeführten Bundesministerien eingebunden waren. Die ebenfalls dort genannten Verbände gaben im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Stellungnahmen ab. Der Deutsche Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf am 01.12.22 zu, anschließend passierte er den Bundesrat. Die erforderlichen Daten der Studierenden sowie (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler sind nur bei den unter Aufsicht der Länder stehenden Hochschulen und Ausbildungsstätten vorhanden. Für den Vollzug des Gesetzes sind dementsprechend die Länder zuständig. Auf der Grundlage der etablierten föderalen Kooperation im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) haben Bund und Länder eine zentrale digitale Antragsplattform zur Umsetzung der Einmalzahlung erarbeitet. Auftraggeber der vom IT-Dienstleister ]init[ AG für digitale Kommunikation geschaffenen Plattform ist das Land Sachsen-Anhalt. Der Bund stellt die entsprechenden Mittel aus dem Haushalt des für die OZG-Umsetzung übergreifend zuständigen Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Verfügung. Die im Bescheid aufgeführten Ministerien der Länder setzen die Energiepreispauschale in ihrem jeweiligen Land um. Die Abstimmung der Länder, insbesondere zum Starttermin, erfolgte im Rahmen der Kultusministerkonferenz; zu Fragen des Datenschutzes wurde seitens der Länder auch die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder befasst. Die im Bescheid genannten privaten Dritten sind bei den dort ebenfalls aufgeführten Aufgaben beteiligt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Erläuterungen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen